Pilze sammeln ist jetzt angeblich „Diebstahl“!

 

Pilze sammeln ist jetzt angeblich Diebstahl

 

„Pilzdiebe plündern Wälder“ – „Pfifferling bereits bedroht“, tönt es von den Volksverdummungsmedien. Mit sowas wie Recherche war da also mal wieder wie immer nix, doch dazu mehr im weiteren Verlauf.

„Die Förster würden Alarm schlagen“ – „die rheinland-pfälzischen Wälder würden derzeit an vielen Orten von Pilzdieben nahezu geplündert“!

Unter anderem in Boppard, im Soonwald und in der Region um Ober-Olm in Rheinhessen wird berichtet, dass ganze Gruppen mit Kleinbussen zum Sammeln in den Wald gebracht werden.

„Das kommt dann auf Märkte und in Restaurants“, behauptet zumindest der Leiter des Forstamtes Rheinhessen, Gerhard Hanke.

Das wäre „räuberisches Pilzsuchen“, was „nicht in Ordnung und verboten“ sei, ergänzte sein Amtskollege im Forstamt Soonwald, Bernd Closen.

Das „verantwortungslose Sammeln“ habe bereits dazu geführt, dass die Pfifferling-Bestände dramatisch zurückgegangen seien.

Im Forstamt Boppard nennt man das „Pilzklau“ und der ist dort ebenfalls ein Thema.

„Leider kennen auch wir dieses Phänomen“, sagte Amtsleiter Gerd Loskant. Häufig kämen ganze Kleinbusse mit Sammlern.

„Diese versorgten dann Händler und Gastronomen im Raum Mainz, Wiesbaden und Frankfurt“, behauptet auch dieser Waldschrat einfach mal so lose in den Wald hinein.

„Die Chance, erwischt zu werden, sei relativ gering“, räumte Thomas Hahlbrock von „Landesforsten Rheinland-Pfalz“ ein. „Wälder seien oft groß und Pilzvorkommen könnten nicht ständig überwacht werden“.

Nun aber genug des hirnfreien Geredes irgendwelcher Wichtigtuer. Kommen wir zu den Fakten:

Pilze darf erst einmal jede und jeder sammeln

In ganz Deutschland, wie auch in Österreich, dürfen laut Gesetz allerdings nur Pilze gesammelt werden, die nicht unter besonderen Schutz stehen, doch auch hier gibt es signifikante Ausnahmen.

Förster und sonstige Waldaufseher sind im basteln von Schildern überaus einfallsreich. Auf den entsprechenden Schildern an den Wald-„Eingängen“ steht dann zum Beispiel, dass das Sammeln von Tieren und Pflanzen verboten ist.

Wie gut, dass Pilze weder Tiere noch Pflanzen, sondern eine Art von Lebewesen für sich sind.

Gut auch, dass kein Mensch wirklich Pilze sammelt, da sich die eigentlichen Pilze nämlich grundsätzlich nur unter der Erdoberfläche befinden.

Was gesammelt wird, sind lediglich die Fruchtkörper der Pilze, welche sich über der Erdoberfläche zeigen.

Grundsätzlich darf kein Waldbesitzer es verbieten im Wald Pilze zu sammeln. Das ist nämlich (bis auf gewisse Einschränkungen) überall in Deutschland erlaubt. Grundrecht Wald, Wiesen und Natur!

Folgendes ist in Waldgebieten verboten:

• Betreten während der Dunkelheit (Wildschutz)
• Umzäunte Gebiete (Schutz von Junganpflanzungen)
• Naturschutzgebiete, geschützte Moorgebiete (im Landschaftsschutzgebiet ist Sammeln übrigens sehr wohl erlaubt)
• Während Baumfällarbeiten durch Forstbetrieb auf Anordnung (Gefahrenvermeidung)
• Treibjagden mit Genehmigung Landratsamt (Unfallgefahr)

In allen anderen Wäldern ist Sammeln erlaubt! Besonderes Privatrecht ist ausgeschlossen.

Menge: 2 kg zum Eigenverzehr (gilt für geschützte Pilzarten).

Gehen wir aber ruhig noch etwas tiefer in ´s Detail!

Pilze sammeln: Was ist erlaubt?

Erstellt von Rechtsanwalt Jens Ferner – hier nun ein kurzer Überblick:

Was darf gepflückt werden?

In der Bundesartenschutzverordnung, dort Anlage 1 zu §1, findet man am Ende die Auflistung der geschützten Pilzarten, die erst einmal unter Schutz stehen und nicht gepflückt werden dürften:

• Schaf-Porling, Semmel-Porlinge
• Kaiserling
• Weißer & Gelber Bronze-Röhrling
• Steinpilz
• Sommer-Röhrling
• Echter Königs-Röhrling
• Blauender Königs-Röhrling
• Pfifferlinge
• Schweinsohr
• Erlen-Grübling
• Saftlinge
• März-Schneckling
• Brätling
• Birkenpilze und Rotkappen
• Morcheln
• Grünling
• Trüffel

Man merkt also schnell: Es sind quasi alle wichtigen heimischen Sorten erfasst, insbesondere Pfifferlinge, Morcheln und Steinpilz. ABER:

Nach §2 I Bundesartenschutzverordnung dürfen ” in geringen Mengen für den eigenen Bedarf” diese Sorten gepflückt werden, obwohl sie unter Schutz stehen:

• Steinpilz
• Pfifferling – alle heimischen Arten
• Schweinsohr
• Brätling
• Birkenpilz und Rotkappe – alle heimischen Arten
• Morchel – alle heimischen Arten

Das Sammeln dieser Pilze ist nur für den eigenen Bedarf erlaubt, also nicht für den Wiederverkauf oder die Gastronomie.

Schwierig aber ist die Frage, was nun die erlaubten “geringen Mengen” sind?

Hier gilt: Pro Pilzsucher dürfen pro Tag maximal bis zu 2 Kilogramm gesammelt werden.

Wo darf man sammeln?

Von befriedeten (eingezäunten) oder offensichtlich in fremden Eigentum stehenden Grundstücken hat man die Finger zu lassen.

Es verbleibt in erster Linie der Wald. Den Wald darf man grundsätzlich immer frei betreten (sofern er nicht eingezäunt ist), dazu §14 Bundeswaldgesetz sowie §2 Landesforstgesetz NW.

In allen Bundesländern wird es im Grundsatz genauso aussehen, da §14 BWaldG als Bundesgesetz den Ländern nur die Möglichkeit von Ausnahmen aber nicht generellen Verboten gibt.

Dass man in Naturschutzgebieten nicht sammeln darf, legt schon der Name “Schutzgebiet” nahe (dazu §23 Bundesnaturschutzgesetz).  Darüber hinaus ist in Nationalparks (§24 BNatSchG) das Sammeln verboten.

So viel zu den diesbezüglichen Ausssagen eines Rechtsanwalts.

Das sollte man auch noch wissen, insbesondere wenn man den Beruf des Försters ausübt:

Pilze sammeln schadet den Pilzen nicht!

Ergebnisse einer Langzeituntersuchung:

Dr. Simon Egli und François Ayer von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) aus Birmensdorf veröffentlichten die Ergebnisse einer Langzeituntersuchung.
Danach begann an der WSL in der Schweiz in 1975 ein Feldexperiment, welches Auskunft geben sollte über den Einfluss des Pilzsammelns auf die Pilzflora.

Untersucht wurde der Einfluss der
 
– Sammelmethode (Pflücken, Abschneiden) und das mit dem
– Sammeln verbundene Betreten des Waldbodens.

Kurzfassung:

Waldpilze erfüllen nicht nur wichtige Aufgaben im Ökosystem Wald. Das Pilzsammeln gilt zunehmend auch als beliebte Freizeitbeschäftigung.

In vielen Ländern der Welt stellen gesammelte Pilze auch eine wichtige Einnahmequelle dar.

Die Sammelhäufigkeit ist zwanzig Jahre nach Tschernobyl auch bei uns wieder angestiegen.

Das hat in einigen Kreisen zu Befürchtungen geführt, dass eine Übernutzung die Pilze schädigen könnte.

Die Resultate dieser wissenschaftlichen Untersuchung zeigen aber, dass – entgegen den Erwartungen – langjähriges und systematisches Pilzsammeln weder die zukünftigen Erntemengen noch die Artenanzahl beeinträchtigt, unabhängig davon, ob die Fruchtkörper nun gepflückt oder abgeschnitten wurden.

Ende des Auszugs aus der Langzeitstudie.

Wir möchten noch einmal betonen:

Was gesammelt wird, ist nicht der eigentliche Pilz, sondern nur dessen Fruchtkörper.

Pilze sind intelligente und überwiegend sehr soziale Lebewesen, die in fast schon freundschaftlicher Symbiose mit ihrem Wirt leben.

Sie werden höchst erstaunt sein, was Pilze so alles machen und so alles können.

Wussten Sie schon, dass „Ötzi“ seine Reiseapotheke in Form eines Pilzes um seinen Hals trug?

Das nun folgende, überaus interessante Video, gibt Einblick in die wunderbare Welt der Pilzgeschöpfe:

 

 

Wer sich im Pilze sammeln versuchen möchte, der sollte sehr, sehr vorsichtig sein!

Sehr viele essbare Pilze haben nämlich einen ungenießbaren, giftigen oder sogar tödlich giftigen Doppelgänger!!

Um diese erkennen zu können, braucht es schon erhebliche Kenntnisse bezüglich Aussehen, Geruch und sonstige Merkmale bei Pilzen.

Auch gibt es nur wenige Pilze, die roh essbar sind. Dazu gehören zum Beispiel frische Champignons und Steinpilze.

Da rohe Pilze schwer im Magen liegen, sollte man diese in dünne Scheibchen oder etwas noch kleineres zerschneiden und nur in kleinen Mengen verzehren. Gründlich zerkauen nicht vergessen.

Unbedingt ist auf Frische zu achten!

Die meisten Pilzvergiftungen rühren nicht etwa daher, weil jemand giftige Pilze gegessen hat, sondern weil zu alte, einstmals essbare Pilze gegessen wurden.

Achten Sie also bei im Handel erhältlichen Pilzen stets darauf, dass diese knackig frisch sind.

Unappetitlich aussehende Pilze mit braunen, matschigen Stellen sollten Sie auf keinen Fall mehr kaufen, da diese schlicht und ergreifend verfault sind.

Sehr unangenehme körperliche Beschwerden können die Folge des Verzehrs solcher zu alten Pilze sein.

Es gibt auch Pilze, die sich mit Alkohol nicht vertragen lassen. Dafür sorgt Coprin, welches ein Pilzgift ist.

Es wurde zuerst im Faltentintling (Coprinus atramentarius) gefunden. Außerdem kommt es im Glimmertintling vor.

Es verursacht im Zusammenhang mit Alkoholgenuss das Coprinus-Syndrom: Schweißausbrüche, die Körperhaut verfärbt sich lila, das Gesicht rot, Ohrläppchen und Nasenspitze bleiben dabei weiß.

Das Gift verbleibt bis zu vier Tage im Körper. Man sollte nach einer Pilzmahlzeit mit coprinhaltigen Pilzen also 4 Tage lang keinen Alkohol zu sich nehmen.

Ohne Alkohol ist Coprin übrigens unschädlich. 

Doch es gibt auch richtig gefährliche Pilze, die einen Kopf und Kragen kosten können.

Selbst sogenannte „alte Hasen“ verwechseln oftmals essbare mit hochgiftigen Pilze, weil sich diese in ihrem Erscheinungsbild extrem ähnlich sehen.

Das folgende Video zeigt, was dabei herauskommen kann, wenn man beim Pilze sammeln nicht absolute Vorsicht und Gewissenhaftigkeit walten lässt:

 

 

Hier mal die Unterschiede zwischen dem Stockschwämmchen (der ein ganz hervorragender Speisepilz ist) und dem Gifthäubling (der tödlich giftig ist):

Besondere Kennzeichen Stockschwämmchen:

Häutige Manschette. Unter der Manschette deutlich geschuppt, d.h.: weißlich bis bräunliche Schüppchen am Stiel. Niemals silbrig glänzend! Pilzartiger Geruch. Schirm hat auf der Oberseite einen spiegeleiartigen helleren Punkt.

 

Stockschwämmchen vs Gifthäubling

 

Besondere Kennzeichen Gifthäubling:

Faserige, dünne Manschette, nicht geschuppt, sondern seidig-faserig, silbrig. Niemals schuppig! Geruch muffig, widerlich an faulendes Holz erinnernd bis mehlartig. Schirm hat keinen spiegeleiartigen hellen Punkt auf der Oberseite.

*Alle Angaben ohne Gewähr oder Garantie*

Es wurde bereits beobachtet, dass der Gifthäubling zusammen mit dem Stockschwämmchen an einem Stamm lebte.

Es ist daher unbedingt erforderllich, dass man jeden einzelnen Pilz genau unter die Lupe nimmt, um schwere Vergiftungen zu vermeiden, die tödlich enden können!

Wer sicher gehen will, der sollte Zuchtpilze aus dem Handel erwerben, dabei allerdings (wie bereits erwähnt) unbedingt auf FRISCHE achten!

Wie viele verschiedene Pilze gibt es eigentlich?

Zurzeit existieren ca. 8000 verschiedene Arten in den deutschen Wäldern, wovon allerdings nur etwa 150 auch wirklich essbar sind.

Die meisten tragen leider Giftstoffe in sich oder sind ungenießbar und sollten darum immer hübsch am Wegesrand stehen gelassen werden.

 
                                                                                                                                 
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4 Responses to Pilze sammeln ist jetzt angeblich „Diebstahl“!

  1. haunebu7 sagt:

    Hat dies auf Haunebu7's Blog rebloggt.

  2. canislupus sagt:

    Kaiserling, Schweinsohr (Kahler Krempling) und Grünling sind zwischenzeitlich für giftig erklärt worden.
    http://pilze.ch/pilzbestimmung/Artenlisten/Paxillus.htm
    Nicht nur unsere Pflanzen auch die Heilpilze werden für giftig erklärt und verboten.

  3. Frank sagt:

    Habe mir vor einer Woche zwei Nebelkappen in eine Pilzmahlzeit reingeschnippelt. In meinen alten Pilzbüchern galt der Pilz als minderwertig, aber nicht giftig!

    In Verbindung mit Alkohol bekam ich nach einer Stunde Hitzewallungen, Übelkeit und brach dann im Klo zusammen..:P

    Nach einiger Zeit kam ich wieder zu mir und dann war alles gut. Hab dann mal gegoogelt und siehe da:

    „Über die Verwertbarkeit des Nebelgrauen Trichterlings sind sehr viele unterschiedliche Meinungen im Umlauf. Zwar wird er von vielen Personen vertragen, hat aber auch schon häufiger zu schweren Vergiftungen (Gastrointestinales Syndrom) geführt. Aus dem Pilz wurde auch bereits 1954 das hochtoxische, hitzestabile Nebularin extrahiert. Nebularin ist ein „genuines zytotoxisches Adenosin-Analogon und der Adenosin-Antagonist schlechthin“. Vom Verzehr dieses Pilzes ist deshalb dringend abzuraten.“

    Edit: Eines Tages wird noch das Sammeln von „Unkraut“ verboten werden..

    • Pilzi sagt:

      Zitat: „Habe mir vor einer Woche zwei Nebelkappen in eine Pilzmahlzeit reingeschnippelt.“ Zitat Ende.

      Warum machen Sie denn SOWAS!? Gab ´s im Wald keine Speisepilze oder warum griffen Sie auf Giftpilze zurück?

      Zitat: „In meinen alten Pilzbüchern galt der Pilz als minderwertig, aber nicht giftig!“ Zitat Ende.

      Alte Pilzbücher sollte man besser in die Altpapiertonne werfen und im eigenen Interesse immer nur neuste Literatur verwenden.

      Zitat: „In Verbindung mit Alkohol bekam ich nach einer Stunde Hitzewallungen, Übelkeit und brach dann im Klo zusammen..“ Zitat Ende.

      Der Alkohol hatte damit wohl weniger zu tun, sondern die Giftpilze, die Sie gegessen haben.

      Zitat: „Eines Tages wird noch das Sammeln von “Unkraut” verboten werden.“ Zitat Ende.

      Wohl nicht, denn sowas isst ja keiner.

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