Aufruf zum deutschlandweiten GEZ/“Beitragsservice“-Boykott

 

Aufruf zum deutschlandweiten GEZ-Beitragsservice-Boykott

 

Ein Aufruf von „Anonymous“ zum Boykott der ARD-ZDF-Zwangs-Propaganda-Abgabe legt offenbar die GEZ (sogenannter „Beitragservice“) lahm. (Mehr unter: http://www.facebook.com/Anonymous)

Bis jetzt sind beim „ARD/ZDF/Deutschlandradio Beitragservice“ schon kistenweise Protestschreiben eingegangen.

An der Aktion sollte jede und jeder teilnehmen, die/der sich nicht länger von diesem sogenannten „Beitragservice“ berauben lassen will.

Laut einer Mitaktivistin, die als Sachbearbeiterin bei der GEZ tätig ist, hat die Deutsche Post bereits mehrere Dutzend Kisten voller Post in der GEZ-Zentrale angeliefert.

Den Arbeitsaufwand der nötig ist um diese Post abzuarbeiten, schätzt man schon jetzt auf 3 bis 4 Wochen.

AUFRUF ZUM DEUTSCHLANDWEITEN GEZ-BOYKOTT!
Bitte teilen Sie diesen Artikel über soziale Netzwerke (facebook etc.).

„Anonymous“ zeigt, wie man ganz einfach und legal die GEZ-Zahlungen einstellen und alle bereits gezahlten Beiträge zurückfordern kann.

Jeder der Rundfunkgebühren zahlt, finanziert nicht nur einen möglichen Krieg mit Russland, sondern unterstützt diesen sogar aktiv!

Nachdem wir aufgrund der Kriegspropaganda schon des Öfteren zum Boykott diverser privater Medien aufgerufen haben, ruft „Anonymous“ hiermit zum kollektiven und deutschlandweiten Boykott der GEZ-Medien (Beitragservice) und zur unverzüglichen Einstellung sämtlicher Zahlungen auf.

Wir sind es leid, dass die Ammenmärchen und Kriegspropaganda, die man uns tagtäglich auftischt, auch noch mit den Rundfunkgebühren der Bürger zwangsfinanziert werden.

Wir sind es leid, dass die Menschen in Deutschland für Kriegshetze und Lügenpropaganda, sowie für die an ihnen begangene Ablenkung und Verdummung auch noch zwangsbezahlen sollen!

Ein Boykott bewirkt nur etwas, wenn es der boykottieren Institution GEZ finanziell erheblich weh tut.

Mit diesem kollektiven Zahlungsboykott verursachen wir einen gigantischen Verwaltungsaufwand und bringen damit die GEZ von innen heraus zum totalen Zusammenbruch.

Bitte nutzen Sie dazu das folgende Musterschreiben. Dieses wurde rechtlich überprüft.

WICHTIG: Bitte per Einschreiben, besser noch per Einwurfeinschreiben versenden und Nachweis gut aufbewahren!
Musterschreiben an die GEZ:

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr „geehrte“ Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
(a) Für Zwangsangemeldete:

Ich habe weder eine Anmeldung bei ihrem „Service“ vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, ihren „Service“ in Anspruch zu nehmen.

Da ich mit ihrem „Service“ keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an ihre Forderung gebunden.

Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, so gehe ich davon aus, dass ihre Forderung hinfällig ist. Sollten sie wider erwartend auf ihre Forderung beharren, ergeht unverzüglich Strafantrag.

(b) Für Gebührenzahler:

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt.

Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt, sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde.

Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil:

Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.
Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbst bestimmt gestalten kann.

Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Ende des Musterschreibens an die GEZ.

Wichtig: Alle weiteren Schreiben, jegliche Strafanzeigen usw. immer direkt gegen Personen richten, da Firmen nicht verklagt werden können.

Es ist ganz wichtig nochmals darauf hinzuweisen, dass alle Antwort-Schreiben, bezüglich der Schreiben von der GEZ, nicht an eine Firma, sondern an einen Menschen gerichtet werden.

 

Aufruf zum deutschlandweiten GEZ-Boykott

 

Im Firmeneintrag der GEZ auf http://www.upik.de ist als Hauptverantwortlicher Hans W. Färber ausgewiesen.

Update, 03.04.2017: Die Namen der Hauptverantwortlichen ändern sich immer wieder mal. Färber ist nicht mehr der Hauptverantwortliche. Im Impressum ist als Geschäftsführer ein Stefan Wolf genannt, der nach Färber Geschäftsführer wurde.

Hauptverantwortlich dürfte momentan jedoch Katrin Vernau sein. Im Zweifelsfall einfach telefonisch nachfragen (Tel.: 0221 5061-0), wer derzeit Geschäftsführer ist.

 

 

Sollten weitere Schreiben von Nöten sein, haben diese wie folgt zu beginnen:

„Sehr geehrte“ Frau Katrin Vernau

Da Sie die Hauptverantwortliche des GEZ/Beitragservice sind, wende ich mich mit meinem heutigen Schreiben an Sie persönlich. Auch werden sich alle weiteren von mir eingeleiteten Schritte ab sofort gegen Sie persönlich richten…

Ende des Briefanfangs.

In eigener Sache: Bitte teilen Sie diesen Aufruf zum Zahlungsboykott über soziale Netzwerke wie facebook mit und informieren Sie Ihre Freunde und Bekannten darüber.

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?

Im schlimmsten Fall streitet man sich mit der GEZ kurz vor Gericht um dann Recht zu bekommen.

Wenn diesem Zahlungsboykott nur 10.000, 25.000 oder gar 50.000 Menschen folgen, dann wird die GEZ andere Lösungswege als eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen wollen, denn die Sache ist nämlich die:

Die/der GEZ/“Beitragservice“ wird womöglich über den Klageweg versuchen, die widerrechtlich geforderten Beträge beizutreiben, was wiederum pro Klage 105 Euro kostet.

Diese 105 Euro sind immer vom Kläger, also von demjenigen, der etwas von Ihnen haben will zu zahlen.

Wir rechnen kurz:

105 Euro x 10.000 = 1,05 Millionen Euro
105 Euro x 25.000 = 2.62 Millionen Euro
105 Euro x 50.000 = 5.25 Millionen Euro

Die Zahlung dieser Gerichtsgebühren wird die GEZ nicht tätigen. Es ist nämlich im höchsten Maße zu bezweifeln, dass die/der GEZ/“Beitragservice“ die öffentliche Debatte überlebt, die daraufhin einsetzen würde.

Je mehr Haushalte mitmachen, desto erfolgreicher wird das Ganze sein. Schluss mit der Passivität! Jeder Haushalt sollte, bzw. muss sich daran beteiligen, um dem Betrug der/des GEZ/Beitragservice endlich ein Ende zu setzen.

Ehemalige GEZ und „Beitragservice“ haben die selbe Steuernummer

Fordern Sie bereits gezahlte Beiträge zurück.

Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen wenn der sogenannte „Beitragservice“ mitteilen würde, dass nur Gebühren zurückgefordert werden könnten, seit dem der neue Beitragservice besteht (ab 2013), denn das ist nämlich eine glatte Lüge.

Die ehemalige GEZ und der sogenannte „Beitragservice“ haben die selbe Steuernummer. Mit anderen Worten: Das Betrugsunternehmen GEZ wurde lediglich in „Beitragservice“ umbenannt.

Werden sie aktiv!

Wehren Sie sich gegen den an Ihnen begangenen Betrug, indem Sie diese widerrechtlichen Rundfunkgebührenbeiträge nicht länger bezahlen und bereits gezahlte Beiträge zurückfordern.

Es geht übrigens auch noch einen Zahn schärfer!

Es gibt keine gesetzliche Handhabe. Die GEZ ist eine eingetragene Firma nach HGB. Mit anderen Worten: Keine Unterschrift, kein Vertrag.

Aus diesem Grunde haben wir hier noch folgendes Musterschreiben für unsere werten Leserinnen und Leser, die sich nicht länger ausnehmen lassen wollen.

Das folgende Musterschreiben geht deutlich schärfer zur Sache:

Name:……………………………………
Anschrift:……………………………….
PLZ/Ort ………………………………..

ARD ZDF Deutschlandradio
Rundfunkbeitragsservice
50656 Köln

…………………den, ……………………..

Betreffend: Zusendung einer Kostenforderung mit der Scheinteilnehmernummer bzw. Beitragsnummer: ………………………………………

Zurückweisung (kein Widerspruch) mit gleichzeitiger Aufforderung zur Unterlassung der Nutzung, Speicherung und Weitergabe meiner persönlichen Daten.

Zuwiderhandlungen haben einen rechtswirksamen Schadensanspruch wegen Datenschutzbruch ohne Willenserklärung in Höhe von 250.000 € zur Folge.

„Sehr geehrte“ Fru Katrin Vernau

Bezugnehmend auf die hier eingegangene Forderung weise ich diese hiermit mangels Vertrag mit dem hier fordernden Privatunternehmen zurück.

Ein Vertrag zwischen HGB und BGB des vorherigen Gebührenservice GEZ wurde nicht geschlossen und hiermit nehme ich Abstand. Dies setzt auch keinerlei Fristen in Gang. Die Rechtsform des Beitragservice ist eine selbstständige rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft. Eine staatliche Behörde wird bewusst vorgetäuscht.

Ich fordere hiermit die Vorlage, woher Sie meine Daten haben, da ich keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen habe.

Der hier schreibende Beitragservice der öffentlich–rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio ohne Vertrag mit meiner Person, zeigt eine Form der Rechtsbeugung und Täuschung des deutschen Volkes.

Der Beitragservice ist eine öffentlich–rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich–rechtlichen Landesfunkanstalten ( ARD, ZDF, Deutschlandradio) zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem sogenannten „Rundfunkstaatsvertrag“. Dieser Gemeinschaft gehöre ich nicht an.

Der Beitragservice trägt die gleiche Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216, identisch mit der UStG der erloschenen GEZ und ist nach BGB § 138 sittenwidrig, da hier eine neue Firma vorgetäuscht wird, sowie die Täuschung über einen nicht existierenden Staat.

Weiterhin weise ich eine sogenannte “Haushaltsabgabe” zurück, die in Tatsache eine versteckte Zwecksteuer ist.

Mangels eines Steuergesetzes der BRD-GmbH, der fehlenden Rechtsform eines Staates BRD und dem Wissen der geltenden Reichsabgabeordnung werde ich mich nicht strafbar machen.

Einen sogenannten Rundfunkstaatsvertrag weise ich zurück, da einen Staatsvertrag nur zwei oder mehrere souveräne Staaten miteinander abschließen können.

Ein sogenannter Staatsvertrag mit den seit dem 18.07.1990 erloschenen Bundesländern ohne jede Gründungsurkunde, ist bewiesen Betrug und eine Täuschung im Rechtsverkehr.

Eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer sogenannten Steuernummer ohne Steuergesetz ist kein öffentliches Unternehmen, sondern eine Firma, die nach HLKO Artikel 47 das deutsche Volk plündert. Plünderung ist aber verboten.

Ein genutztes HGB ist hier seit dem 21.01.2013 erloschen, es gilt weltweit das „Bürgerliche Recht“ und jede handelnde Person ist privatrechtlich nach BGB § 839 und § 840 zum Schadensersatz verpflichtet.

Jeder ungesetzlich requirierte Wert, der nicht von Gesetzes wegen ihnen gehört, wurde per Gesetz ordnungsgemäß für nichtig erklärt und ist an die rechtlichen Besitzer zurückzugeben.

Ein „ Staatsvertrag “ ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten nennt man „bilateral“, zwischen mehreren Staaten „multilateral“. Der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa ist die Salinenkovention zwischen Österreich und Bayern.

Für gewöhnlich wird auch jene Übereinkunft „Staatsvertrag“ genannt, was in Wirklichkeit ein Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist. Dieser Gemeinschaft gehöre ich nicht an und trete ich nicht bei.

Dies lehne ich insbesondere ab, da hier nur Kriegsgebaren verherrlicht, kriminelle Geldbeschaffung über ein ungesetzliches Zahlungsmittel (€) mit Falschinformationen, die Unfähigkeit einer kriminellen Politik über eine sogenannte Finanzkrise wissentlich verbreitet werden und damit das eigene Volk geplündert wird um Unwahrheiten über Medien zu verbreiten.

Unter Drohung mit nichtigen Gesetzen soll hier der Zwang als Gesetz verkauft werden, wo Sie doch wissen, das die „BRD“ kein souveräner Staat ist.

Die Politik, sowie kriminelle Bankenmachenschaften finanziere ich nicht. Ich habe mit ihrer Privatfirma nichts zu tun.

Meine persönlichen Daten haben Sie nicht durch meine Person erhalten, da ich bewiesen keinen Vertrag mit Ihrem Unternehmen habe.

Sie weisen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens nach, woher Sie meine Daten haben. Sollte hier kein Nachweis erfolgen, haften Sie persönlich mit 250.000,- €, da Sie keine Willenserklärung meiner Person besitzen. Ohne weitere Ankündigung geht Ihnen in 14 Tagen eine Schadensersatzforderung zu.

Rechtsbelehrung:

Bitte beachten Sie, dass eine handschriftliche Unterschrift mit Vor- und Familiennamen Ihrer Person, Frau Katrin Vernau, unter Angabe der hier erschlichenen Leistung unter Vortäuschung eines „Staatsvertrag ohne Staat“ – geschlossen mit erloschenen Bundesländern ohne Gründungs – und Körperschaftsurkunde Willkür, Rechtsbeugung und Hochverrat am eigenem Volk, Vorschrift für Verträge nach Verwaltungsvorschrift ist.

Die Erstellung von selbst bestellten Vollstreckungsbescheiden ohne jede Gerichtsbarkeit unterliegt dem persönlichen Schadenersatz durch Ihre Person, da Sie im vollen Wissen keinen souveränen Staat vertreten.

Die Nutzung identischer Steuernummern der erloschenen GEZ und der hier auftretenden Firma zeigt den Vorsatz zum Dienstvergehen nach RStGB § 336.

Nach BGB § 138 Sittenwidrigkeit: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, das durch jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder Unerfahrenheit eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, dass den Umständen nach die Vermögensvorteile in auffälligem Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Kriminelle Handlungen, die von Ihnen begangen worden sind und nach wie vor begangen werden:

Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.
Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Drohung und Nötigung ist strafbar.
Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.

Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter eines Scheinamtes oder einer Scheinbehörde rechtlich geschult sind.

Daraus ergeben sich:

– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.

Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.
Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr.

Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen die verantwortlichen Personen (allen voran gegen den Hauptverantwortliche Hans W. Färber), vor einem ordentlichen europäischen Gericht, außerhalb des hiesigen Landes.

Weitere von Ihnen begangene kriminelle Handlung:

Deutschland ist weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955).

Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist.

Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland.

Das Finanzgericht Stuttgart hat ebenfalls anerkannt, dass die Besatzung weiterhin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt.

In Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung steht; Zitat:

„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“ Zitat Ende.

Mit anderen Worten: Die Verantwortlichen des sogenannten „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ haben durch Einziehung von Geldern aus meinem Privateigentum gegen geltendes Kriegs- und Völkerrecht verstoßen.

Ich fordere daher letztmalig auf, mir mein widerrechtlich eingezogenes Privateigentum + Zins und Zinseszins innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Wochen zu erstatten.

Sollte dieser Aufforderung wider erwarten nicht nachgekommen werden, so ergeht zusätzlich beim zuständigen Gericht in Den Haag Anzeige gegen entsprechende verantwortliche Personen wegen Kriegs- und Völkerrechtsverletzung.

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trotzdem gemäß §126 BGB – der auch für Sie gilt – unterschrieben!

Hochverachtungsvoll: …………………

 

Zum Abschluss dieses Artikels lassen wir noch eine Fachfrau zu Wort kommen:

 

                                                                                                                                
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44 Responses to Aufruf zum deutschlandweiten GEZ/“Beitragsservice“-Boykott

  1. yvonne balzer sagt:

    Hallo
    ich hatte diesbezüglich schon eine e-Mail geschrieben ,leider keine Antwort

    News Top-Aktuell:

    Da seien Sie uns bitte nicht böse. Unser e-mail Postfach quillt derat über, dass wir keinerlei Chance mehr haben, all das überhaupt nur lesen, geschweige denn sonstwie bewältigen zu können.

    Wir entschuldigen uns hiermit auch bei allen anderen, welche uns eine e-mail geschickt haben und auf Antwort warten.

    Haben ihr denn eure Steuern über die Jahre schon zurück bekommen ??? Das würde mich mal interessieren, davon kann man nix lesen !?!?

    News Top-Aktuell:

    Eigentlich geht es in diesem Artikel nicht um Steuern, wenn auch der sogenannte „GEZ-Beitrag“ nichts anderes, als eine verkappte und sowieso widerrechtliche Zwecksteuer, um nicht zu schreiben: blanker Diebstahl ist.

    Aber zurück zu Ihrer Frage: Nein. Wir haben unsere über die Jahre gezahlten Steuern natürlich nicht zurückbekommen, denn was Diebe, Gauner und Nachfolgenazis erst mal haben, das geben die nicht mal eben so einfach wieder her. Wir bombardieren das Verbrechergesindel aber trotzdem weiterhin mit Zuschriften. Sollten Sie und alle anderen auch machen.

  2. Jan Gieseker sagt:

    Achtung: Wichtig 😉 Lt. Upik ist jetzt eine Frau Katrin Vernau die Hauptverantwortliche.

  3. Ramona Herrmann sagt:

    Ich hab einen Teilerfolg bei einer Creditreform erreicht, habe Brief wie hier angegeben abgeschickt und bekam zur Antwort: Wir haben diesen Auftrag zurück geschickt und ihr Schreiben beigefügt. Für uns ist somit der Auftrag erledigt.

    Da gleichzeitig aber auch eine Pfändung da ist, kommt jetzt das „Amtsgericht“ dran. Dort habe ich es erstmal kurz und bündig gemacht und mal schauen was dann passiert. Von GEZ selber habe ich nichts gehört, aber die haben mir die Adresse mitgeteilt wo ich mich hinwenden soll.
    Gebt also nicht auf – alles wird gut!!!!

  4. Baumhöver sagt:

    Impressum der ARD/ZDF sagt aus: nicht rechtsfähiges Unternehmen.

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