Pressemitteilung, Europäisches Parlament, vom 13.12.2011 – 13:33 Uhr: Jede „Person“, die einer Straftat in der EU verdächtigt oder beschuldigt wird, muss unmittelbar über ihre Verfahrensrechte in verständlicher Sprache unterrichtet werden, heißt es in einem EU-Gesetz wurde.
Wer verhaftet oder festgehalten wird, muss demnach einen “Brief der Rechte” erhalten. Dem haben die „Abgeordneten“ das Recht hinzugefügt, die Aussage zu verweigern, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen und Verwandte zu benachrichtigen.
Die Richtlinie, auf die sich die Regierungen der Mitgliedstaaten bereits geeinigt haben, sorgt für EU-weite Mindeststandards, um das Recht auf Information über Verfahrensrechte zu gewährleisten.
Derzeit können „Bürger“, die aufgrund des Verdachts strafrechtlicher Vergehens festgenommen werden, nicht sicher sein, dass sie überall in der EU korrekt über ihre Rechte informiert werden.
In einigen Mitgliedstaaten werden sie nur mündlich über ihre Verfahrensrechte in Kenntnis gesetzt, während sie in anderen Mitgliedstaaten schriftlich informiert werden, jedoch oft in technisch komplexer Ausdrucksweise oder nur auf Anfrage.
„Die Richtlinie ist ein wichtiger Baustein, um sicherzustellen, dass Verdächtigten und Beschuldigten EU-weit ein faires Verfahren gewährt wird“, erklärte die Berichterstatterin des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Birgit Sippel.
„Durch die Entwicklung gleichwertiger Standards für Verfahrensrechte in Strafverfahren wird das „Vertrauen“ unserer „Bürgerinnen“ und „Bürger“ in die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten gestärkt“, so Sippel.
„Der Einzelne kann seine Verfahrensrechte nur dann ausüben, wenn er sie kennt. Das Parlament konnte zudem eine Ausweitung der Rechte durchsetzen“
So konnten wir das Recht auf medizinische Versorgung, Kontaktaufnahme zu Angehörigen und Aussageverweigerung erfolgreich in die Richtlinie integrieren“, hob Sippel hervor.
Rechtsmittelbelehrung vor dem ersten Polizeiverhör
Jede Person, die der Begehung einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, muss unverzüglich mindestens über folgende Verfahrensrechte belehrt werden:
– das Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts,
– den etwaigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung und die Voraussetzungen dafür,
– das Recht auf Belehrung über den Tatvorwurf,
– das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen,
– das Recht auf Aussageverweigerung.
Diese Belehrung muss entweder mündlich oder schriftlich spätestens vor der ersten offiziellen Vernehmung durch die Polizei erfolgen.
Schriftliche Rechtsbelehrung bei Festnahme
Die Behörden müssen jeder „Person“, die festgenommen oder inhaftiert wird oder für die ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, eine schriftliche Erklärung ihrer Rechte aushändigen.
Zusätzlich zu den bereits genannten Rechten muss diese Erklärung die festgenommene „Person“ über folgende Punkte informieren:
– das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakte,
– das Recht auf Unterrichtung der Konsularbehörden und einer „Person“ (etwa eines …Familienangehörigen oder des Arbeitgebers,
– das Recht auf Zugang zu dringender medizinischer Versorgung,
– das Recht darauf zu erfahren, wie viele Stunden bzw. Tage der Freiheitsentzug bis zur Vorführung vor …eine Justizbehörde andauern darf.
Die Erklärung der Rechte enthält auch einige grundlegende Informationen über die Möglichkeit, nach innerstaatlichem Recht die Rechtmäßigkeit der Festnahme anzufechten, eine Haftprüfung zu erwirken oder einen Antrag auf vorläufige Haftentlassung zu stellen.
Die Richtlinie enthält im Anhang auch ein Muster der >Erklärung der Rechte<.
Die Mitgliedstaaten können dieses Muster an ihre innerstaatlichen anwendbaren Bestimmungen anpassen und weitere zweckdienliche Informationen hinzuzufügen.
Nach der Verabschiedung durch Parlament und Rat haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen.
Die Richtlinie wurde mit 663 Ja-Stimmen gegen 24 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen.
Original-Pressemitteilung im PDF-Format herunterladen: „klick“
Liest sich fein, oder!? Und zwei Jahre sind auch schon lange vergangen, seit diese Richtlinie beschlossen wurde.
Allerdings stört uns da was, und zwar das hier: Person, Bürgerinnen und Bürger. Kein einziges Mal ist von dem die Rede, was wir alle tatsächlich sind: Menschen!
Auch das hier stößt sauer auf: „Durch die Entwicklung gleichwertiger Standards für Verfahrensrechte in Strafverfahren wird das „Vertrauen“ unserer „Bürgerinnen“ und „Bürger“ in die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten gestärkt“.
Vertrauen stärken? Warum will man bezüglich der Rechtssysteme das Vertrauen stärken??? Ein ordentliches Rechtssystem hat eine solche Stärkung doch gar nicht nötig, weil es durch Bewährtheit vertrauenswürdig geworden ist.
Offenbar stimmt da ´was nicht mit den Rechtssystemen, wenn Vertrauen gestärkt werden soll. Könnte es sein, dass die sogenannten „Rechtssysteme“ das Vertrauen schon viel zu oft missbraucht haben, dass Vertrauen gestärkt werden soll?
Und nun werfen wir mal einen Blick auf die Realitäten im hiesigen Land:
Vertrauen???
Buhlt insbesondere eine gewisse Frau Merkel nicht auch oft um das Vertrauen der „Bürgerinnen und Bürger“ zu „Politik, Wirtschaft und Banken“, weil das Vertrauen zu „Politik, Wirtschaft und Banken“ von „Politik, Wirtschaft und Banken“ zerstört worden ist!?
Vertrauen ist zu verdienen. Man verschenkt Vertrauen nicht. Wer Vertrauen missbraucht hat, wird es niemals wieder herstellen können.
Zu vergleichen mit einem Blatt Papier: Wenn man es zerknüllt hat, kann man es noch so oft wieder glatt zu streichen versuchen… es wird nie wieder so sein, wie es mal war.
Und wer erwiesenen Nachfolgenazigesindel Vertrauen schenkt, hat sowieso „einen an der Mamel“.
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den Tatsachen entsprechend aufbereitet
Hier nur mal ein DANKE und Anerkennung für die Arbeit die Ihr leistet. Es ist eine große Aufgabe Blinde zu Sehenden zu machen und Lahme das Laufen zu lehren.
Meine Anerkennung für so viel Kampfgeist und Ausdauer.
Ihr habt sowas von Recht.Diese Frau mit ihrer kriminellen Politik hat das Vertrauen bei einem Großteil der Bevölkerung verspielt. Da kann diese Wendehälsin vor der Wahl versprechen was sie will.
Wie sagte sie einst so schön: man kann nicht davon ausgehen, dass das, was vor der Wahl gesagt wird, auch nach der Wahl noch gilt. Ab und zu sagt sogar diese Frau mal die Wahrheit.
Einen schönen Abend noch.
Ich möchte mich auch für euer Durchhaltevermögen und eure umfassenden Infos bedanken.
Meine Schlussfolgerung bezüglich Recht ist, dass es das in der BRiD und Euroland gar nicht gibt.
Wir müssen uns in einem absoluten Rechts- und Lügenchaos zurecht finden.
Werden wir je einen Silberstreifen am Horizont entdecken dürfen?
Auch ich danke News Top-Aktuell. Ich lese eure Kommentare immer wieder gern, schaue täglich, weil ich nichts verpassen will.