Warum es weder eine BRD, noch Deutschland gibt

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Die BRD-Lüge

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Im Rahmen des geltenden Völkerrechts gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich.

Dies mag zunächst verwunderlich erscheinen, es ist allerdings rechtlich nicht anders zu interpretieren.

Ohne auf tiefere juristische Interpretationen einzugehen, wollen wir mal auf einige Ungereimtheiten im deutschen Alltagsleben aufmerksam machen – die allerdings von den meisten Deutschen bisher kaum zur Kenntnis genommen wurden.

Fakt ist: Die Bundesrepublik Deutschland wurde auf der Pariser Konferenz mit der Streichung des Artikels 23 im Grundgesetz aufgelöst.

Die BRD existierte faktisch nur vom 23.5.1949 bis zum 17.9.1990. Völkerrechtlich ist am 18.9.1990 auch wieder die Weimarer Verfassung von 1919 in Kraft getreten.

Da die Bundesrepublik Deutschland seit dem 18.9.1990 nicht mehr existiert, kann man deshalb auch kein Staatsbürger der BRD sein.

Laut geltendem Völkerrecht ist ein Grundgesetz nur ein Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzen Gebiet.

Bis heute hat „Deutschland“ ein Grundgesetz. Zumindest wird es den Menschen so erzählt. Stimmt aber nicht.

Als Artikel 23 geändert, bzw. gestrichen wurde, wurden auch die Geltungsbereiche des Grundgesetzes gestrichen, denn die standen einst in Artikel 23.

Da die Geltungsbereiche durch Artikel 23 nicht mehr exakt, ja sogar überhaupt nicht mehr definiert sind, gibt es auch kein Grundgesetz mehr, da Gesetze ohne Geltungsbereich keine Geltung haben.

Nun kommen die Leugner, die das nicht wahrhaben wollen, und erzählen, dass es ja völlig logisch sei, dass das Grundgesetz für das gesamte territoriale Gebiet mit Namen „Deutschland“ gelten würde und dass in Artikel 146 ja der Geltungsbereich zu finden sei.

Leider entspricht nichts davon den Tatsachen.

Logik allein reicht in Sachen Gesetzgebung nicht aus, da exakt gesetzlich geregelt ist, dass jedwedes Gesetz einen Geltungsbereich zugewiesen bekommen muss. Die Gesetze zur Rechtssicherheit und das Bestimmtheitsgebot schreiben diese Zuweisung zwingend vor.

Da das Grundgesetz keine solche Zuweisung, also keinen Geltungsbereich mehr besitzt, ist es schlicht und ergreifend komplett erloschen. So einfach ist das.

„Ja aber Artikel 146…“

Artikel 146 ändert daran auch nichts, da dort kein territorialer Geltungsbereich zu finden ist. Zu finden ist lediglich, dass das Grundgesetz „für das gesamte deutsche Volk gilt“.

Damit steht fest: Artikel 146 beschreibt lediglich für wen das Gesetz gilt, nicht aber wo es gilt, da kein Geltungsbereich genannt wird.

Man kommt also um die Feststellung nicht umhin, dass das Grundgesetz seit Änderung, bzw. Streichung des Artikels 23 erloschen ist.

Wer seine Staatsangehörigkeit feststellen will, der schaut in der Regel auf seinen Ausweis. Dort wird zweifelsfrei festgestellt, welche Staatsangehörigkeit der Inhaber hat.

So steht zum Beispiel auf einem österreichischem Ausweis unter der Angabe „Nationalität“: Österreich.

So steht es übrigens auf fast allen Ausweisen Europas. Bei einem Franzosen steht zum Beispiel unter Staatsangehörigkeit: Frankreich.

Nur in Deutschland sucht man unter dem Begriff „Staatsangehörigkeit“ vergeblich nach dem Land, in dem der Inhaber wohnt.

In einem deutschen Ausweis steht unter der Angabe „Staatsangehörigkeit“ folgender Vermerk: „DEUTSCH“.

„Deutsch“ ist aber keine Landesbezeichnung, oder kennen Sie etwa ein Land, das Deutsch heißt!?

Eigentlich müsste unter Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ vermerkt sein, wenn es die BRD tatsächlich gäbe. Da es dieses Gebilde aber völkerrechtlich nicht gibt, steht es auch nicht in unseren Ausweisen.

Deutsche Flagge? Deutscher Adler?

Wie sieht eigentlich die deutsche Flagge aus? Schwarz, Rot, Gold? Das ist leider falsch! Schwarz Rot Gold ist die Flagge der Weimarer Republik!

Große Verwirrungen gibt es auch bei dem deutschen Wappentier, dem Adler. Jede Behörde benutzt übrigens einen anders gearteten Adler.

In keinem anderen Land der Welt gibt es so ein Wappentier-Kauderwelsch. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Der alte Reichsadler ist auf Staatsurkunden und Reisepässen abgebildet – nicht aber im „Personalausweis“.

Und da die Bundesrepublik Deutschland nie ein souveräner Staat war, konnte sie deshalb auch nie eine eigenständige Staatsflagge haben.

Das war der Grund, warum man die Staatsflagge der Weimarer Republik (Schwarz, Rot, Gold) in Artikel 22 GG als Staatsflagge festlegte.

Wenn man ehrlich ist, dann ist der Adler als Wappentier für die Bevölkerung des hiesigen Landes sowieso völlig ungeeignet.

Es dürfte auf der ganzen Welt wohl kein Volk geben, das derart folgt, wie das Volk des hiesigen Landes.

Die hierzulande anzutreffende Obrigkeitshörigkeit und das Duckmäusertum der Bevölkerung spottet absolut jeder Beschreibung.

Das passende Wappentier für die hiesige Bevölkerung ist daher keineswegs ein aufrechter Adler, sondern das, was das folgende Bild zeigt:

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Das zutreffende Wappentier für Deutschland - Ein geducktes Huhn.

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„Deutsch“ = „Deutscher“?

Im Ausweis steht unter Staatsangehörigkeit „deutsch“. Was aber bedeutet „deutsch“ nun? Ist „deutsch“ eine Staatsangehörigkeit? Sicher nicht.

„Deutsch“ verrät allenfalls, dass der Inhaber des Papiers „deutsch“ spricht. Zwischen „deutsch“ sprechen und Angehöriger „Deutschlands“ zu sein, klafft aber bekanntlich ein himmelweiter unterschied.

„Deutsch“ ist kein Beweis für deutsche Staatsangehörigkeit. Das merkt man schnell, wenn man mit Behörden zu tun hat, denn der Nachweis, Deutscher zu sein, muss man hierzulande in einem gesonderten Verfahren antreten.

Dazu bedarf es nämlich eines „Staatsangehörigkeitsausweises“ – einem Papier, von dem sicherlich die wenigsten Deutschen bisher etwas gehört haben.

Diesen Staatsangehörigkeitsausweis kriegt man übrigens beim Standesamt, doch um in den Besitz dieses Papiers zu bekommen, hat die Bürokratie einige Hürden aufgestellt.

Reisepass und Personalausweis allein sind kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Nur mit einem Staatsangehörigkeitsausweis wird die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Darauf weisen auch die Behörden hin.

Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?

Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der „Bundesrepublik Deutschland“ ist ein scheinamtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit scheinurkundlicher Scheinbeweiskraft vorgaukelt.

Wozu braucht man den deutschen Staatsangehörigkeitsausweis?

Nur der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein formeller Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Nur mit einem Staatsangehörigkeitsausweis sind bestimmte Rechtsgeschäfte überhaupt erst möglich, so zum Beispiel die Abwicklung einer Adoption, Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern oder die Erteilung der Approbation.

Falls der Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit für bestimmte Rechtsgeschäfte erforderlich ist, wird dies von den jeweiligen Behörden mitgeteilt. Ausweis oder Reisepass gelten nicht als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit!

Der Antragsteller muss bei der Antragstellung nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass er bzw. er und seine Vorfahren (Eltern, Großeltern) seit mindestens 01.01.1938 von deutschen Stellen und Behörden als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden.

Hierzu sind (soweit vorhanden) entsprechende Unterlagen und Urkunden vorzulegen.

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird „deutschen Staatsbürgern“ auf Antrag und nach Prüfung von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (als solche fungiert meist das „Standesamt“ oder die örtliche Ausländerbehörde) ausgestellt.

Die Bearbeitungsgebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro. Dass das hiesige Land gar kein Staat ist, wird selbstverständlich nicht mitgeteilt.

„Deutsch“ im Ausweis genügt nicht

Entgegen der weitläufigen Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk „deutsch“ in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern gilt nur als ein Indiz dafür, dass der Inhaber deutscher Staatsangehöriger ist.

Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen.

Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden hingegen höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt.

Bedingt durch das vom Abstammungsprinzip (Ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit überwiegend durch eheliche (später auch uneheliche) Geburt und somit durch die Abstammung vom Vater, gegebenenfalls aber auch von der Mutter und deren Vorfahren bestimmt (je nach dem Zeitpunkt der Geburt).

Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren.

Dafür sind alte Urkunden (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, Kennkarten usw.), Pässe, Ausweise usw. des Antragstellers und der Vorfahren beizubringen.

Darüber hinaus sind auch die Aufenthaltsorte der betreffenden Personen von der Geburt bis zum Tod bzw. bis in die Gegenwart aufzulisten sowie ggf. durch Dokumente oder Beweise zu belegen.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden.

Ergeben sich im Einzelfall Zweifel, werden die staatsangehörigkeitsrelevanten Daten und Lebensumstände der maßgeblichen Personen ggf. auch bis in die Zeit vor dem ersten Weltkrieg geprüft.

Wir betonen allerdings nochmals: Das hiesige Land, in welchem die Bevölkerung ausgebeutet, belogen, betrogen, ausgeplündert und systematisch dumm gehalten wird, ist kein Staat!

Ohne jetzt auf die genauen Hintergründe einzugehen, dürfen Sie das nun Folgende zur Kenntnis nehmen:

Dieses Land besitzt keine eigene Staatsgewalt, kein Staatsgebiet und kein Staatsvolk. Es ist daher unbestreitbar kein Staat.

„Was ist es denn dann?“ Ganz einfach:

Das hiesige Land ist eine koloniale Wirtschaftsverwaltung unter US-Administration. Mehr nicht!

Also nix „Souveränität“! Nix „Einheit“! Nix „Freiheit“! Nix Rechtsstaat!

Es gibt auf der ganzen Welt keine rechtloseres Volk, als das deutsche Volk. Das wissen alle… Nur die Deutschen nicht!

Deutsche Staatsschulden?

Es gibt übrigens auch keine echten deutschen Staatsschulden. Die Schulden der „BRD“ werden von einer GmbH gemanagt, welche unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ in Frankfurt residiert.

Diese GmbH verfügt über ein Eigenkapital von 25 000 Euro. Dass Billionen Staatsschulden von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gesteuert und verwaltet werden, ist übrigens weltweit einmalig.

Unterwerfungsurkunde

Jeder Bundeskanzler muss eine Unterwerfungsurkunde unterschreiben. Auch dies ist der breiten Öffentlichkeit bisher kaum bekannt. Wer neu im Bundeskanzleramt ist, der erhält von den Allierten einen Brief, den er bei Amtsantritt per Unterschrift zustimmen muss.

Zu Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1969 wollte z.B. der frisch gewählte Bundeskanzler Willy Brandt ein Schreiben an die drei westlichen Siegermächte zunächst nicht unterschreiben, in dem er die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich bestätigen sollte.  Brandt zögerte zunächst – unterschrieb am Ende aber dennoch.

Widerrechtliche Wahlen – widerrechtliche Gesetze

Mal angenommen, dass politische Wahlen irgendeinen Sinn für die Bevölkerung hätten, was sie definitiv sowieso nicht haben, da Wahl ja schließlich Unterschiede voraussetzt, die es in der Politik nicht gibt, so sind politische Wahlen auch rechtswidrig, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachweisen kann.

Gewöhnlich zeigen die Menschen im nicht existierenden Deutschland dazu ihren Personalausweis vor, was aber offenkundig gar kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit ist.

Mit anderen Worten: Jeder, der in einem sogenannten „Wahllokal“ seinen Personalausweis vorlegt, darf eigentlich gar nicht „wählen“, da nur Menschen „wählen“ dürfen, die nachweisen können, dass sie Deutsche sind, was mit einem Personalausweis nicht möglich ist. Das geht nur mit einem Staatsangehörigkeitsausweis, den so gut wie niemand hat.

Und wenn den jemand hat, dann handelt es sich um eine plumpe Fälschung. Man kann nämlich gar nicht deutscher Staatsangehöriger sein, weil das hiesige Land erwiesen kein Staat ist.

Außerdem wurde der Beamtenstatus am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft, was bedeutet, dass es im hiesigen Land nicht einen einzigen Menschen mit hoheitsrechtlichen Befugnissen gibt, der einem rechtsgültig einen Ausweis ausstellen kann.

 

 

Wussten Sie schon, dass es im nicht existierenden Deutschland gar keine gesetzlichen Richter gibt?!

Es gibt keine gültige Strafprozessordnung, sowie keine gültige Zivilprozessordnung.

Auch gibt es kein Ordnungswidrigkeitengesetz, was auf öffentlichen Straßen oder auf dem Schienenstrang angewendet werden darf.

Da der räumliche Geltungsbereich aufgehoben wurde, gilt das OwiG nirgendwo – auch nicht auf Schiffen und in Flugzeugen, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen.

Das Beste zum Schluss:

Alle seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze ergangenen sog. „Hoheits“- und Verwaltungsakte der „BRD“ bzw. der „BRD-GmbH“ („Beschlüsse“, „Urteile“, „Haftbefehle“, „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“, Hausdurchsuchungen, „Beschlagnahmungen“, „Vollstreckungen“, Vollzugsmaßnahmen, Pfändungen etc.) waren und sind de jure null und nichtig, rechtsungültig, rechtsunwirksam und rechtswidrig, mithin kriminell und strafbar.

Warum all das so ist, werden wir in Kürze in einem überaus ausführlichen Sonderartikel mitteilen.

                                                                                                                                
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36 Responses to Warum es weder eine BRD, noch Deutschland gibt

  1. Geste sagt:

    Eigentlich müßte es jedem vernünftigen Menschen einleuchten: DDR und BRD unterlagen den gleichen Bedingungen. Die DDR mit Ihrer „Verfassung“ („Verfassung“ sieht etwas „nobler“ aus) hatte in ihrer „Verfassung“ einen vergleichbaren Geltungbereich – Artikel Nr.? wie die BRD in ihrem „Grundgesetz“ („Grundgesetz“ mehr war nicht drin) mit dem Artikel 23 GG. Beiden wurde am 17. Juli 1990 der Geltungsbereich gestrichen, gelöscht!

    Die DDR überlebte das Massaker nicht, und ist nicht mehr sichtbar! Da beide den gleichen Bedingungen unterlagen, (Wunder können ausgeschlossen werden) bleibt nur noch ein Riesenbetrug übrig. Beide Regierungen hatten damit ihre eingeschränkten, von den Besatzern, verliehenen hoheitliche Rechte verloren! Nur die „Kohl – Regierung“ nicht? In Wirklichkeit war es eine Selbstermächtigung der seit dem 18. Juli 1990 illegalen Regierung Kohl! Wir wurden seither verkohlt, verschrödert und unmerkelich betrogen!

    Der „Grund“ ist nicht mehr! Überall wo es keinen Grund gibt, muss zwangsläufig Wasser sein. auf den Globen ist der „Grund“ grün und das Wasser blau. Sind deshalb die „Firmenwagen“ der Polizei blau, weil „grundlos“ das Seerecht (Piraterie) gilt?

    L G Geste

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