Die sogenannten Finanzämter lügen, dass sich die Balken biegen!

 

Firma Bundesministerium für Finanzen

 

Dass es sich bei sogenannten Finanz“ämtern“ nicht um Ämter mit Hoheitsbefugnissen handelt, sondern um schwerstkriminelle räuberische Firmen, mit keinerlei hoheitlichen Befugnissen, haben wir in den letzten Wochen ja schon so einige Male mitgeteilt.

Fällig ist mal wieder ein Dankeschön an die Unmengen Leserinnen und Leser, die uns so freundlich mit Unterlagen versorgen: Dankeschön an sie alle.

Diese Leserinnen und Leser haben ihre Steuergelder zurückgefordert, die Zeit ihres Lebens absolut widerrechtlich von ihrem Privateigentum eingezogen worden sind.

„Wieso denn widerrechtlich?“ werden sich Neulinge der Materie nun fragen, doch das ist schnell erklärt:

Die Haager Landkriegsordnung ist nach wie vor in Kraft. In Paragraf 46 der Haager Landkriegsordnung steht: „Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden“.

 

Steuern sind Raub - Firma Finanzamt

 

Mit anderen Worten: Das Einziehen von Steuern und auch sonstigen angeblichen „Pflichtabgaben“ (GEZ-Gebühren zum Beispiel) ist und war schon immer untersagt.

Da sogenannte Finanz“ämter“ sowieso nur FIRMEN sind, haben diese schon zweimal kein Recht, Gelder aus Privateigentum einzuziehen.

Man muss sich darüber klar werden, dass hierzulande ALLES Firma ist! Selbst die Hansestadt Hamburg ist eine Firma, so wie auch alle anderen Städte Firmen sind:

 

Firma Hansestadt Hamburg

 

Zurück zum Eigentlichen:

Unsere geschätzten Leserinnen und Leser bekamen selbstverständlich auch Antworten von den angeblichen Finanz“ämtern“, die (wie gewöhnlich) aus Textbausteinen bestehen.

Zwei davon möchten wir Ihnen heute wieder einmal vorstellen, inklusive dessen, was wir den Personen, welche uns die Unterlagen zukommen ließen, geantwortet haben:

 

Schreiben vom Finanzamt I[1]

 

Guten Tag

Eine entzückende Antwort, die Sie da bekommen haben: voller Unwahrheiten.

Es wird von FinanzÄMTER schwadroniert, die es nicht gibt. Es wird „vergessen“, darauf hinzuweisen, dass sogenannte „Finanzämter“ schlichte Firmen sind, die keinerlei Berechtigung haben, Steuergelder einzufordern.

Schon gar nicht darf wer auch immer Steuergelder einziehen, da das nach Paragraf 46 der Haager Landkriegsordnung, (die nach wie vor in Kraft ist) untersagt ist.

Es wird von „verfassungsgemäß zustandegekommenen Gesetzen“ fantasiert, obwohl es hierzulande gar keine Verfassung gibt. Gleichzeitig ist vom Grundgesetz die Rede, das aber seit mindestens 1990 inexistent, weil durch fehlenden Geltungsbereich unwirksam und ungültig ist.

Nimmt man es ganz genau, gab es nie ein rechtswirksames Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, da es keine Staatsgründungsurkunde gibt, was nur folgerichtig ist, da das hiesige Land kein einziges Kriterium der Drei-Element-Lehre erfüllt.

Die Drei-Elemente-Lehre ist in das Völkerrecht übernommen worden und besagt: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt.

Ist eines dieser Kriterien unerfüllt, kann nicht von einem Staat gesprochen werden, bzw. ist eine Staatsgründung nicht möglich, was wiederum erklärt, dass keine Staatsgründungsurkunde der BRD existiert, denn wo die Kriterien nicht erfüllt sind, kann auch kein Staat gegründet werden.

Man faselt vom Bundesverfassungsgericht (ohne existierende Verfassung), das illegal ist und keine gesetzlichen Richter beschäftigt. Außerdem ist das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ eine Firma und hat daher sowieso absolut gar nichts zu entscheiden.

 

Firma Bundesverfassungsgericht

Von „Handlungen der Finanzämter“ und „Verwaltungsakten“ ist die Rede, obwohl es keine Finanzämter gibt und obwohl Verwaltungsakte nur von Beamten auf den Weg gebracht werden können – Beamte, die es hierzulande ebenfalls nicht gibt, da der Beamtenstatus bereits seit dem Jahre 1945 abgeschafft ist.

Gelogen ist auch, dass man Sachbearbeiter nicht verklagen könne. Das könnte man durchaus, wenn diese „Vögel“ mal etwas rechtskonform unterschreiben würden, was sie ja nie machen.

Klagen können auch nicht gegen Firmengebäude (Finanzscheinämter) erhoben werden, sondern immer nur gegen Personen.

Der sogenannte „Amtsleiter“, der in Tatsache Geschäftsführer ist, ist der Hauptverantwortliche und der kann uns sollte durchaus strafrechtlich verklagt werden, wenn sich weiterhin geweigert wird. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sollte da eine brauchbare Adresse sein.

Dass Sie uns auf dem Laufenden halten wollen, ist ein Dankeschön wert. Und hier kommt es schon: Dankeschön.

Mit freundlichen Grüßen:

News Top-Aktuell

Ende unserer Antwort.

Wie bereits erwähnt, erreichen uns viele, viele weitere e-mails mit solchen Unterlagen, so wie auch dieses Dokument hier:

 

Antwort FA 02.12.2014[1]-page-001Antwort FA 02.12.2014[1]-page-002

Selbstverständlich hatten wir auch für diesen Leser das Passende zur Hand, der uns fragte, was denn nun davon zu halten ist. Wir antworteten wie folgt:

Guten Tag

Wie immer ist nichts von all dem zu halten, da diese Schreiben voller Lügen, Unwahrheiten und Irrelevanzen stecken.

Die „gute Frau“ leugnet ja praktisch die Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland. Das kann Sie. Wenn Sie das aber tut, dann wird es Zeit sie aufzufordern, entsprechende Beweise für die Existenz des Staates Bundesrepublik Deutschland zu erbringen.

Das würde zum Beispiel mit der Kopie einer Staatsgründungsurkunde funktionieren. Diese sollten Sie von ihr einfordern. Eine solche wird sie Ihnen nur leider nie zusenden können, da eine solche Urkunde nicht existiert, was sich wie folgt begründet:

Die Drei-Elemente-Lehre ist in das Völkerrecht übernommen worden und besagt: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt.

Ist eines dieser Kriterien unerfüllt, kann nicht von einem Staat gesprochen werden, bzw. ist eine Staatsgründung nicht möglich, was wiederum erklärt, dass keine Staatsgründungsurkunde der BRD existiert, denn wo die Kriterien für eine Staatsgründung nicht erfüllt sind, da kann auch kein Staat gegründet werden. So einfach ist das.

Eine Abgabenordnung soll laut dieser Kreatur ebenfalls existent sein, was natürlich nicht der Fall ist.

Begründung:

1.Der Abgabenordnung fehlt der räumliche Geltungsbereich. Zwar wird von einem Anwendungsbereich gesprochen, was aber mit Geltungsbereich nichts zu tun hat.

2. Im § 415 AO finde man bei „Inkrafttreten“ keinen Hinweis, wann sie in Kraft getreten sein soll.

Die Abgabenordnung von 1977 ist somit ungültig, nicht rechtswirksam, mithin null und nichtig. Der Versuch der Anwendung ist kriminell und strafbar.

Dann schwadroniert sie noch davon, dass das Finanzgericht Hamburg, (welches illegal ist, da es keine gesetzlichen Richter beschäftigt und sowieso nur eine Firma ist) was auch immer entschieden hätte, dessen sie sich anschließt.

Sie schließt sich also Irrelevanzen an, die keinerlei rechtliche Grundlage haben und dazu noch illegal sind.

Ganz neu im Katalog der Textbausteine ist übrigens das hier: „Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Finanzbehörden im Rahmen der gesetzlichen Verfahren hoheitlich tätig werden. Eine Inanspruchnahme der handelnden Beamten auf zivilrechtlicher Grundlage scheidet somit aus“.

Bei solchen Leuten muss man sich fragen, ob sie überhaupt noch wissen, was sie da eigentlich per Textbaustein mitteilen, oder ob sie das schon wissen.

Eine Behörde kann gar nicht im Rahmen gesetzlicher Verfahren hoheitlich tätig werden, da eine Behörde keine Person ist und darüber hinaus keinerlei Befugnisse hat, hoheitlich tätig zu werden. Das dürfen nämlich nur Beamte! Diese gibt ´s aber schon seit dem Jahre 1945 nicht mehr, da im Jahre 1945 der Beamtenstatus abgeschafft wurde.

Es wäre also wohl an der Zeit, dieser Person, die als Angestellte für eine Firma anschafft, die sich „Finanzamt“ nennt, mal reinen Wein einzuschenken, indem Sie ihr das bereits genannte und dann auch noch folgendes mitteilen:

Das Befolgen von Hoheitsrechten (z.B. das Zahlen von Steuern) kann nur von staatlichen Beamten eingefordert werden.

Als Definition für einen Staat wurde von führenden Rechtswissenschaftlern am Ende des 19ten Jahrhunderts die “Drei-Elemente-Lehre” entwickelt, die bis heute die völkerrechtliche Grundlage für die Beurteilung bestehender Staatlichkeit bildet.
Von erheblicher Bedeutung ist dabei, dass durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden ist.

Nach der Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können: Staatsgewalt, Staatsgebiet, Staatsvolk. (vgl. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1900, sowie Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933).

Aus den genannten völkerrechtlichen Regelungen ergibt es sich, dass wenn nur ein einziges der genannten Kriterien nicht erfüllt ist, von einem Staat nicht gesprochen werden kann.
Interessanterweise erfüllt die “BRD” noch nicht einmal ein einziges dieser drei notwendigen Kriterien.
Es ist festzustellen, dass die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet nach wie vor von den drei westlichen Besatzungsmächten ausgeübt wird.

Das hierzu geschaffene Verwaltungskonstrukt “BRD” ist dabei der verlängerte Arm der drei westlichen Besatzungsmächte. Die oberen Repräsentanten der “BRD” sind die Erfüllungsgehilfen und Interessenvertreter dieser Besatzungsmächte.

Es handelt sich bei der “Regierung” der “BRD” somit lediglich um eine Schein- beziehungsweise Marionettenregierung. Sie sind Angestellte der Besatzungsmächte – weiter nichts.

Es muß deshalb zwingend geschlossen werden, dass das Kriterium einer eigenen Staatsgewalt von der “BRD” nicht erfüllt wird. Die “BRD” ist somit allein wegen des Fehlens dieses völkerrechtlich notwendigen Merkmales der Drei-Elemente-Lehre kein Staat!

Spätestens seit dem Jahre 1990 ist die sogenannte “BRD” nur noch eine Personengesellschaft und keine Gebietskörperschaft mehr. Die “BRD” hat kein Territorium, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates nach der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.

Kein Staatsvolk:
Die Zugehörigkeit zur “BRD” wird im Artikel 116 des “Grundgesetzes” sowie im sogenannten “Staatsangehörigkeitsgesetz” beschrieben. Grundgesetz Art. 116 (1); Zitat:

“Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat”. (vgl. Art 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

Wie im Artikel 116 des “Grundgesetzes”, so wird auch im sogenannten “Staatsangehörigkeitsgesetz” nicht etwa eine Staatsangehörigkeit der “Bundesrepublik Deutschland” definiert, sondern lediglich die des Deutschen Reiches beschrieben.
Dies ist auch völlig folgerichtig.

Da es sich bei der sogenannten “Bundesrepublik Deutschland” völkerrechtlich nicht um einen Staat handelt, kann die “BRD” auch keine eigene Staatsangehörigkeit definieren oder vergeben.

Auch in den sogenannten “Personaldokumenten” der “BRD” wie beispielsweise im sogenannten “Bundespersonalausweis” oder “Reisepass” findet sich unter der Rubrik “Staatsangehörigkeit” nicht etwa der Eintrag “Bundesrepublik Deutschland”, wie man es erwarten dürfte, sofern die “BRD” tatsächlich ein Staat wäre. Es findet sich dort vielmehr lediglich der Eintrag “DEUTSCH”.

Die sogenannte “BRD” hat kein eigenes Staatsvolk, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates entsprechend der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.

Wie dargelegt wurde, erfüllt die sogenannte “BRD” keines der drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien für einen Staat. Sie hat weder ein Staatsvolk, noch ein Staatsgebiet, noch eine eigene Staatsgewalt.

Alle seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze ergangenen sogenannten „Hoheits“- und Verwaltungsakte der „BRD“ bzw. der „BRD-GmbH“ („Beschlüsse“, „Urteile“, „Haftbefehle“, „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“, Hausdurchsuchungen, „Beschlagnahmungen“, „Vollstreckungen“, Vollzugsmaßnahmen, Pfändungen etc.) waren und sind de jure null und nichtig, rechtsungültig, rechtsunwirksam und rechtswidrig, mithin kriminell und strafbar.

Ich würde womöglich weiterhin Steuern zahlen, wenn Sie mir folgendes beleghaft mitteilen:

1. Teilen Sie rechtsverbindlich mit: Wie genau heißt der Staat (bitte als Substantiv) dem ich angehöre?

2. Erbringen Sie mir für diesen Staat den Beweis seiner Existenz. Übersenden Sie mir eine Kopie der diesbezüglichen Staatsgründungsurkunde.

3.) Erbringen Sie den Beweis, dass die Behörde, für welche Sie tätig sind, ein Amt ist.

4.) Erbringen Sie Ihre Legitimation als Amtsinhaberin (Beamtin).

5.) Teilen Sie mir mit, unter welchem Paragrafen ich den territorialen Geltungsbereich der Abgabenordnung finden kann.

6.) Teilen Sie mir mit, wann die Abgabenordnung rechtsgültig und rechtsverbindlich in Kraft getreten ist. Teilen Sie mir diesbezüglich den entsprechenden Paragrafen der Abgabenordnung mit, welcher das Inkrafttreten beweist.

Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, so sei Ihnen mitgeteilt, dass die Luft für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen langsam extrem dünn wird, denn es droht die Klage vor einem ordentlichen europäischen Gericht, nicht nur wegen Täuschung im Rechtsverkehr, sowie Amtsmissbrauch.

Könnten Sie all das erbringen, würde ich glatt weiterhin Steuern zahlen, wenn…, ja wenn da nicht Paragraf 46 der Haager Landkriegsordnung wäre, der nach wie vor in Kraft ist und folgendes in sich trägt:

Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Quelle: http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm

Mit anderen Worten: Es dürfen hierzulande keine Steuern erhoben und schon gar nicht eingezogen werden.

Mit noch anderen Worten: Es besteht hierzulande keine Steuerpflicht und somit auch keine Verpflichtung Steuern zu zahlen!

Das betrifft sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben! Zum Beispiel: Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Ökosteuer, Grundsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Pflichtversicherungen, Pflichtabgaben, Pflichtgebühren usw. usf.

Ich gebe Ihnen jetzt eine letzte Chance, die Sie nutzen sollten:

Sollte ich die von mir zu Unrecht gezahlten Steuern nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück erhalten, so mache ich sie darauf aufmerksam, dass ich den Behördenleiter, sowie Sie höchstpersönlich, nicht nur wegen Täuschung im Rechtsverkehr, sowie Amtsmissbrauch vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb des hiesigen Landes zur Rechenschaft ziehen werde! Da kommt nämlich noch so einiges hinzu, worüber ich Sie im Folgenden informiere:

Durch das Einziehen von Privateigentum verstoßen sie gegen Kriegs- und Völkerrecht, was allein schon ein Fall für das Internationale Strafgericht in Den Haag ist! Dem kommt folgendes hinzu:

Wenn ein Beamter kein Beamter mehr ist, so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB. Damit ist die Täuschung im Rechtsverkehr nach § 267 und § 270 StGB nachgewiesen.

Aus allen vorliegenden Dokumenten konnte Nachfolgendes zweifelsfrei festgestellt werden:

Vorlage von falschen Dokumenten. Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.
Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist strafbar.
Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.

Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter von Finanzbehörden rechtlich geschult sind.

Daraus ergeben sich:
– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.
Hochverrat: Wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat.
Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.
Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr.

Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen alle genannten Personen, vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb des hiesigen Landes.

Wie “freundlich” mögen wohl Strafrichter im Ausland darauf reagieren, wenn ihnen gleich eine ganze Batterie schwerer Rechtsvergehen zur Strafbeurteilung vorliegen???

Betrachten Sie dies als letzten freundlichen Hinweis. Einen weiteren Solchen wird es von meiner Seite aus nicht geben, da bei Ignoranz und Nichterfüllung Ihrerseits, Taten meinerseits folgen werden.

………………………
Unterschrift des Absenders

Sollte auch dieses Schreiben nicht die erwünschte Wirkung zeigen, so steht einer Klage gegen genannte Personen wegen genannter Vergehen nichts mehr im Wege.

Mit freundlichen Grüßen:

News Top-Aktuell

Und nun wollen wir unseren Leserinnen und Lesern mal zeigen, wie so ein Strafprozessantrag für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag überhaupt aussieht:

 

Strafprozessantrag Internationaler Strafgerichtshof DenHaag

 

Update: Die Adresse im obigen Schreiben ist nicht mehr korrekt, da der ISTGH zwischenzeitlich umgezogen ist.

Die Adresse ist nun:

International Criminal Court
Po Box 19519
2500CM, The Hague
The Netherlands

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat nicht als Hauptaufgabe, jede Behauptung von Klagenden eigenständig auf Richtigkeit zu untersuchen. Darum immer schön alles mit Gesetzen, Paragrafen usw. untermauern.

In unseren vorangegangenen Artikeln…

Staatsvortäuschung Bundesrepublik Deutschland – Die BRD-Lüge!

Rückzahlung aller Steuern der letzten 24 Jahre – Erste Ergebnisse

Steuerpflicht aufgehoben! – Neues zum Thema Rückzahlung aller Steuern, GEZ, kriminelle Scheinämter und Beamtenschauspieler

finden Sie jede Menge diesbezüglich brauchbares Material (Begründungen, Gesetzestexte usw.), um eine Klage sachgerecht untermauern zu können.

Abschließend noch ein paar Sätze an all jene, die in den Scheinfinanzämtern hocken, bei diesem schwerstkriminellen Betrug an der Allgemeinheit mitwirken und sich der Beihilfe schuldig machen:

Warum macht ihr das!??

Warum leistet ihr für hochkriminelle Firmen Beihilfe zu schwerem Raub an der hiesigen Bevölkerung, zu welcher ihr selbst gehört?!!

Ihr schießt euch praktisch selber in ´s Knie, um einen derart erbärmlichen, widerlichen und kriminellen Job zu behalten!??

Warum???

Um euren mickrigen „Lebensstandard“ nicht zu verlieren???

Oder seid ihr womöglich von der Steuerzahlung befreit, damit ihr diesen Drecksjob überhaupt macht!??

Fragen über Fragen…

Rothschild 1863: “Die Wenigen, die das System verstehen, werden so sehr an seinen Profiten interessiert oder so abhängig sein von der Gunst des Systems, dass aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird.

Die grosse Masse der Leute aber, mental unfähig zu begreifen, wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne zu mutmaßen, dass das System ihren Interessen feindlich ist.”

Wir haben das System verstanden, sind an Profiten aber trotzdem nicht interessiert. Wir bilden lieber die Opposition gegen dieses Verbrechersystem.

                                                                                                                                
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47 Responses to Die sogenannten Finanzämter lügen, dass sich die Balken biegen!

  1. Erhebungen sagt:

    *Kommentar ausgeblendet*

    News Top-Aktuell:

    Ihr Kommentar enthielt leider zu viel Unsinn und schlechte Empfehlungen, was zur Ausblendung führte.

  2. Marco sagt:

    Hallo, liebes NTA-Team,

    ich verfasste mehrere solcher Briefe und schickte Sie an diese Firmen. Anstatt mir Antworten zu geben, wurden diese Briefe an den sogenannten „Verfassungs- und Staatsschutz“ (was auch immer darunter zu verstehen ist) weitergeschickt und ich wurde öffentlich als Reichsbürger bezeichnet.

    Aufgrund meines Wissens und dem ständigen Hinterfragen, versucht man mich mundtot zu machen und mich als gefährlich darzustellen. Mir sollte sogar ein sogenannter „gesetzlicher“ Betreuer bestellt werden, der für meine sämtlichen Lebensbereiche bestimmt. Angefangen von den Finanzen bis dahin, dass ich überheupt kein Mitspracherecht in meinen eigenen Angelegenheiten wie „Private Insolvenz“ habe. Auch ist es denkbar, dass ein sogenannter „gesetzlicher“ Betreuer, wenn er das plausibel begründet, mich Zwangseinweisen könnte. Bisher habe ich es geschafft, dass ich keinen solchen Betreuer habe, aber die „Justiz“ ist dran, ihre Möglichkeiten auzuschöpfen, damit ich einen bekomme. Bin ich der „Justiz“ zu unbequem?

    News Top-Aktuell:

    Hmmmmmm….
    Möglicherweise sind Sie der sogenannten „Justiz“ zu unbequem. Wir haben allerdings den Eindruck, dass Sie uns (auch in Ihren anderen Kommentaren) nicht die ganze Wahrheit mitgeteilt haben, was Sie selbst betrifft.

    Sie schrieben in einem anderen Kommentar, dass Sie zwei Jahre im Knast gesessen haben – einfach so – und niemand hat Ihnen jemals das Warum mitgeteilt. Mit Verlaub… aber das halten wir für unmöglich. Niemand wird – einfach so – mal eben 2 Jahre eingeknastet, ohne das Warum mitgeteilt zu bekommen.

    Mittlerweile weiß ich, dass die BRD eine US-Firma, mit Sitz im US-Bundesstaat Deleware ist und die BRD sich die Lizenzen zu den juristischen Personen in der BRD gesichert hat. Ich mache alles, um aus der juristischen Person heraus zu kommen um wieder als Mensch agieren zu können. Dazu zählt, keinen Personalausweis zu haben.

    Viele Grüße

    News Top-Aktuell:

    Viele Grüße auch für Sie.

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