Sie werden es kaum für möglich halten: der 01. Juni ist schon wieder ein sogenannter Beflaggungstag.
Am 23. Mai wurden im hiesigen Lande Flaggen gehisst, weil das Grundgesetz seinen Jahrestag hatte.
Dass das Grundgesetz seit mehr als 25 Jahren mangels Nennung von Geltungsbereichen ungültig ist, spielt dabei offenbar keine Rolle.
Der 01.Juni ist schon wieder ein Beflaggungstag. An diesem Tag wird >potz Blitz< „das Inkrafttreten der Niedersächsischen Verfassung“ beflaggt.
Sie können sich sicher vorstellen, dass wir erheblich schmunzeln mussten, denn bezüglich der Gründung des Landes Niedersachsen existiert kein Nachweis in Form einer Gründungsurkunde (bei allen anderen sogenannten „Bundesländern“ fehlt dieser Nachweis übrigens auch).
Somit hat die Gründung des Landes Niedersachsen de facto niemals stattgefunden. Wie kann etwas, was de facto nie gegründet wurde, eine Verfassung besitzen, die nie von der Bevölkerung (dieses nie gegründeten Landes) beschlossen wurde?
Seltsam… seltsam…
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den Tatsachen entsprechend aufbereitet
Hessische Verfassung
Artikel 159
Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung
für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor
dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem
deutschen Recht bleibt unberührt.
Bayrische Verfassung
Artikel 178-180
Auszug Artikel 179 bayrische Verfassung
Körperschaften, Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft und Organisationen der Erzeuger, Verteiler und Verbraucher (Artikel 154, 155, 164) sind keine öffentlichen Behörden und dürfen keine staatlichen Machtbefugnisse ausüben.