Schon wieder ein Beflaggungstag

 

Schon wieder ein Beflaggungstag

 

Sie werden es kaum für möglich halten: der 01. Juni ist schon wieder ein sogenannter Beflaggungstag.

Am 23. Mai wurden im hiesigen Lande Flaggen gehisst, weil das Grundgesetz seinen Jahrestag hatte.

Dass das Grundgesetz seit mehr als 25 Jahren mangels Nennung von Geltungsbereichen ungültig ist, spielt dabei offenbar keine Rolle.

Der 01.Juni ist schon wieder ein Beflaggungstag. An diesem Tag wird >potz Blitz< „das Inkrafttreten der Niedersächsischen Verfassung“ beflaggt.

Sie können sich sicher vorstellen, dass wir erheblich schmunzeln mussten, denn bezüglich der Gründung des Landes Niedersachsen existiert kein Nachweis in Form einer Gründungsurkunde (bei allen anderen sogenannten „Bundesländern“ fehlt dieser Nachweis übrigens auch).

Somit hat die Gründung des Landes Niedersachsen de facto niemals stattgefunden. Wie kann etwas, was de facto nie gegründet wurde, eine Verfassung besitzen, die nie von der Bevölkerung (dieses nie gegründeten Landes) beschlossen wurde?

Seltsam… seltsam…

                                                                                                                                
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7 Responses to Schon wieder ein Beflaggungstag

  1. ralf sommer sagt:

    Hessische Verfassung
    Artikel 159
    Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung
    für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor
    dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem
    deutschen Recht bleibt unberührt.

    News Top-Aktuell:

    Eine Verfassung kann nur von einer Bevölkerung beschlossen werden. Die hessische Bevölkerung hat das aber nie getan, da sie nie gefragt wurde. Selbiges gilt für Bayern und alle anderen „Bundesländer“, für deren Gründung kein einziger Nachweis existiert.

    Bayrische Verfassung
    Artikel 178-180

    Auszug Artikel 179 bayrische Verfassung
    Körperschaften, Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft und Organisationen der Erzeuger, Verteiler und Verbraucher (Artikel 154, 155, 164) sind keine öffentlichen Behörden und dürfen keine staatlichen Machtbefugnisse ausüben.

    News Top-Aktuell:

    Un-Resolutiom 56/83, Artikel 9 (völkerrechtlich verbindlich):

    Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der
    staatlichen Stellen

    Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.

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