Behördengesindel und Scheinbeamte gehen gegen eigene Landsleute vor

 

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Es lässt sich zwischenzeitlich mehr und mehr erkennen, dass die sogenannten „Behörden“ wach geworden sind und die sogenannten „Reichsbürger“ ernst nehmen.

Zur Information: Die sogenannten „Reichsbürger“ sind erwiesenermaßen nichts anderes, als anständige Menschen, die das Unrechtssystem weitestgehend durchschaut haben und sich auf Grund dessen gegen das erkannte Unrecht zur Wehr setzen.

Das manifestiert sich darin, dass diese anständigen Menschen vollkommen zu Recht allerlei Zahlungen verweigern, wie zum Beispiel Steuern, Strafgelder, Bußgelder, Haushaltsabgabe („GEZ“) usw. usw., da für die Forderung dieser Gelder nicht eine einzige gültige Rechtsgrundlage besteht. Das ist aber noch nicht alles!

Es existiert auch nichts und niemand mit hoheitsrechtlichen Befugnissen im hiesigen Land, da kein Friedensvertrag geschlossen wurde und daher bis zur Sekunde ausschließlich die sogenannten „alliierten Siegermächte“ sämtliche Hoheitsrechte beanspruchen.

Der Beamtenstatus wurde von selbigen Mächten am achten Mai des Jahres 1945 ausgelöscht, da dieser mit hoheitsrechtlichen Befugnissen einherging, welche die Siegermächte, wie schon erwähnt, ausschließlich für sich beanspruchen.

Nachgelesen werden kann das unter folgendem Aktenzeichen: 1 BVR 147/52, Leitsatz 2.

Die Menschen wehren sich also völlig zu Recht gegen scheinamtliche Terroristen, wie zum Beispiel sogenannte „Gerichtsvollzieher“, sowie gegen Wortmarketräger der Firma „POLIZEI“ und sonstige Scheinbeamte.

Es stellte sich erwiesenermaßen heraus, dass hierzulande sämtliche sogenannten „Gerichte“, jedwede „Polizei“, sowie auch alles andere, eingetragene Firmen sind.

Auch stellte sich heraus, dass es sich bei alledem keineswegs um „Spinnerei“ von sogenannten „Reichsbürgern“ handelt, sondern um Fakten!

Tatsächlich ist es so, dass sogenannte „Richter“, „Gerichtsvollzieher“, „Polizisten“, sowie alle anderen Scheinbeamten keinen Beamtenausweis besitzen. Das wäre dann sowas hier:

 

Beamtenausweis

 

Eine Bestallungsurkunde kann ebenfalls niemand vorweisen, geschweige denn eine Tätigkeitsgenehmigung nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V .9 der alliierten Militärregierung.

All diese Leutchen wissen sehr genau, was sie nicht sind: Beamte.
All diese Leutchen wissen sehr genau,
was sie nicht haben: Befugnisse.
Und all diese Leutchen wissen sehr genau, was sie dürfen: NICHTS!

Statt diese widerliche Farce, die hierzulande schon seit mehr als 70 Jahren läuft, nun endlich zu beenden, hält das scheinamtliche Gesindel fröhlich weiter am absoluten Unrecht und an der Ausplünderung der eigenen Landsleute fest.

Seit einiger Zeit werden die scheinamtlichen Nachfolgenazigehilfinnen und -gehilfen, wie auch kleine Verwaltungsangestellte im Umgang mit sogenannten „Reichsbürgern“ geschult.

Es gib zum Beispiel die „Öffentlichkeitsarbeit“ des sogenannten „Verfassungsschutzes“, in trauter Zusammenarbeit mit den alteingesessenen Lügenmedien:

„Brandenburg erhöht Druck auf Reichsbürger-Umtriebe“.

„Mit breiter Information rechtsextremistische Phantasten ausbremsen“.

„Potsdam – Brandenburgs Verfassungsschutz ist mit mehreren Informationsveranstaltungen gegen zunehmende Aktivitäten sogenannter „Reichsbürger“ vorgegangen.

Bei den drei jeweils eintägigen Treffen in Oranienburg, Potsdam und Frankfurt (Oder) wurden Hintergrundinformationen zum Agieren selbsternannter „Reichsbürger“ und „Reichsregierungen“ vermittelt, sowie Hinweise zum konsequenten Umgang gegeben.

Daran nahmen rund 220 Mitarbeiter kommunaler Verwaltungen und Polizisten teil.

Die Veranstaltungen wurden vom Landkreis Potsdam-Mittelmark, der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg sowie der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) durch fachkundige Referenten unterstützt.

Die Zahl der „Reichsbürger“-Aktivisten in Brandenburg wird auf etwa 100 geschätzt und wächst an“.

Anm. d. Red.: Etwas weiter oben war gerade folgendes zu lesen; Zitat: …Hintergrundinformationen zum Agieren selbsternannter „Reichsbürger“… Zitat Ende.

Wie jetzt: „selbsternannte Reichsbürger“???

Es ist bereits eine bodenlose Frechheit und Beleidigung, dass wissende, anständige Menschen als „Reichsbürger“ verunglimpft werden.

Diesen nun auch noch „Selbsternennung“ zum „Reichsbürger“ zu unterstellen, obwohl es das scheinamtliche Gesindel in Verbindung mit den Lügenmedien war, die diesen Begriff erfanden und ständig benutzen, ist wohl an Unverfrorenheit kaum noch zu toppen! Ende der redaktionellen Anmerkung.

Einig in „kruder Vorstellung“ von fehlendem Staat

„Die Leiterin des brandenburgischen sogenannten „Verfassungsschutzes“, Winfriede Schreiber, verweist darauf, dass „Reichsbürger“ eine „krude Vorstellung eint, die Bundesrepublik Deutschland existiere als Staat nicht.

Stattdessen hängen sie der Fiktion eines völkerrechtlich fortbestehenden „Deutschen Reiches“ in den Vorkriegsgrenzen nach.

Dahinter verbirgt sich zum großen Teil rechtsextremistischer Revisionismus.

„Reichsbürger“ wollen gezielt den Rechtsstaat in Frage und staatliches Handeln blockieren.

Mit breiter Information können dieses Phantasten aber wirkungsvoll ausgebremst werden“, so die Verfassungsschutzchefin“.

Mit aggressivem Ton und Fantasiepapieren

„Die Methoden von „Reichsbürgern“, „Reichsregierungen“ und anderen „Selbstverwaltern“ sind vielfältig.

So flattern auch in Brandenburg immer häufiger Schreiben von diesen den Mitarbeitern von Kommunalverwaltungen, Bürgermeistern, Schulleitern, Polizeidienststellen, Landtagsabgeordneten und vielen anderen auf den Tisch.

Darin werden amtliche Bescheide sowie Verwaltungsakte angezweifelt, Bußgeldzahlungen verweigert oder Strafbefehle negiert.

Verwaltungsmitarbeitern wird im aggressiven Ton rechtswidriges Handeln vorgeworfen. Es kommt zu Beschimpfungen und Bedrohungen und auch Urteile selbsternannter Reichsgerichte wurden schon zugestellt.“

Anm. d. Red.: Das Blöde ist nun, dass die sogenannten und angeblich „selbsternannten Reichsbürger“ durchaus beweisen können (und auch x-fach bewiesen haben), dass sogenannte „Verwaltungsakte“ keine Gültigkeit besitzen, sowie Bußgeldforderungen und Strafbefehle widerrechtlich sind, da es sowohl an den Rechtsgrundlagen fehlt, als auch an hoheitsrechtlich befugten Organen.

All das wird von den Nachfolgenazis und deren willfährigen Schergen natürlich vollständig ignoriert. Lieber begeht man weitere Volksverhetzung. Ende der redaktionellen Anmerkung.

Vergehen von „Reichsbürgern“ schnell und konsequent ahnden

„Brandenburgs Verfassungsschutz warnt vor einer Unterschätzung derartiger Verwirraktionen, rät jedoch zur Gelassenheit.

In jedem Fall sollten die Absender aus dem „Reichsbürger-Lager“ spüren, dass Behörden und Verwaltungen vorbereitet sind.

Dazu gehört laut Schreiber beispielsweise, dass es sinnlos ist, mit „Reichsbürgern“ zu diskutieren, denn sie verfolgten das Ziel, Verwirrung zu stiften, um staatliche Stellen vom rechtlich gebotenen Handeln abzulenken.

Bei Vergehen von „Reichsbürgern“ sollten staatliche Stellen schnell und konsequent handeln.

Wenn ein „Reichsbürger“ beispielsweise Manipulationen am Kfz-Kennzeichen vornimmt, sollte der Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unverzüglich untersagt, das Kennzeichen eingezogen und zusätzlich die Einleitung eines Verfahrens geprüft werden.

Beleidigungen, Bedrohungen und weitere strafrechtlich relevante Verhaltensweisen von „Reichsbürgern“ seien am besten unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.

Dienstlicher Schriftwechsel mit „Reichsbürgern“ sollte auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben.

Insbesondere Widersprüche oder ähnliche Schriftsätze, in denen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt wird, sollten schlicht als unbegründet zurückgewiesen werden.

„Wenn jemand von ‚Reichsbürgern’ Material mit rechtsextremistischen Inhalten erhält, dann ist es wichtig, dass er dieses Material an uns als Verfassungsschutz weiterleitet“, betont dessen Leiterin“.

Es bleibt einem schlicht die Spucke weg, wenn man sowas liest. Das verlangt nach etwas Aufarbeitung:

„Es ist sinnlos, mit „Reichsbürgern“ zu diskutieren“.

Falsch! Es ist sinnlos, mit scheinamtlichen Schergen zu diskutieren, da das keinerlei Sinn oder Nutzen hat. Trotz offenkundiger Beweise werden Eingaben und Widersprüche von sich zu Recht beklagenden Menschen mit Sprüchen wie „unbegründet“ und/oder „krude Rechtsauffassung“ beantwortet.

 

 

„Behörden und Verwaltungen sind vorbereitet“.

Das glaubt man zumindest in sogenannten „Behörden“ und Verwaltungen, dass man vorbereitet sei.

Das ist allerdings ein Irrglaube, denn auf das, was da auf sogenannte „Behörden“ und Verwaltungen zurollt, kann sich nicht vorbereitet werden.

Das wird spätestens dann begriffen sein, wenn die „Behörden“ und Verwaltungen lichterloh brennen und die Schergen dieser widerwärtigen Einrichtungen in ihrem eigenen Blut ersaufen!

Das ist übrigens genau das, was von den zutiefst gelangweilten schlimmsten Schwerstverbrechern dieser Welt gewollt ist, dass sich eigene Landsleute gegenseitig den Schädel einschlagen.

Wir appellierten schon vor geraumer Zeit und x-fach an die Vernunft der Scheinbeamten, die in sogenannten „Behörden“ und Verwaltungen ihrem unterbezahlten kriminellen Job nachgehen, um das aufrecht zu erhalten, was sie „Lebensstandard“ nennen.

Leider stießen solche Appelle stets auf taube Ohren und blinde Augen. Also werden die Scheinbeamten wohl die Erfahrung machen müssen, dass man vermeintlichen „Lebensstandard“ nicht genießen kann, wenn man am Galgen hin und her baumelt oder der Kopf nicht mehr da ist, wo er vorher mal war.

Leute wie Winfriede Schreiber, vom sogenannten „Verfassungsschutz“, sowie das ganze andere Nachfolgenazigesindel aus sogenannten „hohen Häuser“, stehen diesbezüglich ganz weit vorne in der Warteschlange!

                                                                                                                                
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9 Responses to Behördengesindel und Scheinbeamte gehen gegen eigene Landsleute vor

  1. Hans Kolpak sagt:

    „Reichsbürger“ ist ein Kampfbegriff. Da es im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich kein Reichsbürgergesetz mehr gibt, macht sich einer politischen Verdächtigung schuldig, wer durch den Gebrauch dieses Begriffes den Anschein erweckt, es gäbe irgendwo noch irgendwelche „Reichsbürger“.

    Reichsbürger – nur ein historischer Begriff?
    *link ausgeblendet*

    News Top-Aktuell:

    Da die von Ihnen verlinkte Seite (inklusive aller Unterseiten) für eine Prüfung unsererseits zu umfangreich ist, möchten wir Sie bitten, aus entsprechendem Artikel zu zitieren.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

  2. Thomas sagt:

    Reichsbürger sind jene die seinerzeit von A. Hitler so benannt wurden, nach dem Reichsbürgergesetz vom 05.02.1934.

    Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung trat die unmittelbare Reichsangehörigkeit aus den Kolonien am 5. Februar 1934 an die Stelle der bis dahin verwendeten Länderzugehörigkeit und wurde als *Deutsche Staatsangehörigkeit* bezeichnet.

    Aus diesem entstand der „Reichsbürger“. Der Begriff entstammt also eigentlich aus der nationalsozialistischen Zeit.

  3. Ser sagt:

    Hallo NTA-Team,
    passt nicht ganz in diese Rubrik…geht aber auch um sg. Behörden😡
    Dreckiges Pack…

    News Top-Aktuell:

    Korrektur: Ihr Beitrag passt sogar ganz ausgezeichnet hier her.

    vll habt ihr schon von diesem Fall gehört:
    http://www.mmnews.de/index.php/etc/101597-gez-wdr-frau-mit-baby-in-knast-stecken

    News Top-Aktuell:

    Vielen Dank für den Hinweis.

    Nazimethoden sind sehr beliebt bei diesen Ratten.

    News Top-Aktuell:

    Das liegt daran, dass es sich erwiesenermaßen um Nachfolgenazis handelt.

  4. Anne Seidel sagt:

    Hallo liebe Leute,

    ich kämpfe jeden Tag gegen diese Schwindler und werde nicht aufgeben.

    Aber die machen einfach weiter.
    Die wollen meinen Freund, weil er kein Bußgeld zahlt, in Haft stecken für zwei Tage.

    Wie schön es sich mit der Angst des Menschen leben lässt. Ausbeutung pur.

    Wie kann ich mich zu Wehr setzen. Wie kann ich sie mit Mittels der Hlko anzeigen.

    Mir reichts.
    Ich werde zahlen. Unter Vorbehalt. Aber das hat Konsequenzen. Mit mir nicht!! Nur wegen Bußgeld, vom Auto.
    Daweile ist es Unrecht.

    Suche Hilfe

    LG Anne

    News Top-Aktuell:

    2 Tage Knast? Die würden wir locker absitzen, statt zu bezahlen, denn Knast kostet Geld und ist daher äußerst kontraproduktiv, für das justizkriminelle Verbrechergesindel.

    Selbstverständlich ist es das pure Unrecht, jemanden 2 Tage lang wegen eines Bußgeldes seiner Freiheit zu berauben, da dafür keinerlei Rechtsgrundlage existiert – weder für das Bußgeld, noch für 2 Tage Freiheitsberaubung.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat hier Abhilfe zu schaffen (so dieser denn ´was taugt).

    Liebe Grüße: News Top-Aktuell

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