Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültig

 

Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültig

 

Die eine oder der andere hat sowas sicher schon einmal bekommen: einen sogenannten „Strafbefehl“. Mit einem solchen wurde man dann zum Beispiel dazu aufgefordert, eine Strafe zu bezahlen.

Wie sieht ´s mit der Rechtswidrigkeit aus? Die ist wie immer voll gegeben und vorhanden, denn die Sache ist nämlich die:

Sogenannte „Strafbefehle“ sind schon von Haus aus rechtswidrig, da diese in sogenannten „Gerichten“ scheinerlassen werden.

Scheinerlassen darum, da ausnahmslos jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land eine eingetragene Firma ist und Firmen, bzw. deren Angestellte, nun mal nichts erlassen dürfen, schon gar nicht Strafbefehle. Das ist aber noch nicht alles.

Da sogenannte „Strafbefehle“ niemals von einem gesetzlichen Richter unterschrieben sind, sondern bestenfalls von irgendwelchen kompetenzlosen Justizangestellten, besitzen Strafbefehle weder Rechtsgültigkeit, noch Rechtskraft und sie setzen auch keine Fristen in Gang, da rechtsungültiges Geschmiere nun mal nichts in Gang zu setzen vermag.

Hinzu kommt: Sogenannte „Strafbefehle“ können gar nicht von einem gesetzlichen Richter unterschrieben sein, da es hierzulande keinen einzigen gesetzlichen Richter gibt, der von der Militärregierung eine Genehmigung zur Ausübung seiner Tätigkeit erhalten hat.

Das gilt auch für sogenannte „Rechtsanwälte“ und „Notare“: Kein einziger von denen darf seinen Beruf ausüben, da kein einziger von denen eine Genehmigung der Militärregierung erhalten hat.

Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9:

Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden.

 

Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültig.

 

Verlangen Sie von einem sogenannten Richter, Scheinstaatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt doch mal die Vorlage einer Genehmigung von der Militärregierung, welche sie berechtigt, in ihren Berufen tätig sein zu dürfen. Keiner von denen wird Ihnen eine solche Genehmigung vorlegen können!

Hierzulande ist also alles, was die Justiz betrifft, so richtig schön kriminell.

Kein Richter darf irgendwas, kein Anwalt darf irgendwas. Erst recht darf keiner von denen den Beruf des Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Notars ausüben. Das ist aber noch immer nicht alles.

Sogenannte „Strafbefehle“ verstoßen außerdem auch noch gegen UN-Resolution 217 A, Artikel 11, vom 10. Dezember 1948:

Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Das heißt: Hat man einen sogenannten „Strafbefehl“ erhalten, obwohl man nie vor einem Richter stand und einem Schuld nachgewiesen wurde, dann verstößt dieser sogenannte „Strafbefehl“ gegen UN-Resolution 271 A, Artikel 11.

Das ist aber noch immer nicht alles, denn es fehlt ja noch das hier: Sogenannte „Strafbefehle“ verstoßen gegen das europäische Menschenrecht.

EMRK, Artikel 6:

 

Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültig..

 

Sogenannte „Strafbefehle“ sind also aus vielerlei Gründen rechtswidrig und somit ungültig. Wer sogenannte „Strafbefehle“ ausstellt, handelt widerrechtlich und kriminell.

Ziehen Sie diese Justizkriminellen unbedingt zur Rechenschaft!

Sogenannte „Strafbefehle“ sollten grundsätzlich einen Strafantrag beim Militärstaatsanwalt in Moskau zur Folge haben.

Lassen Sie sich von den Scheinrichtern und Scheinstaatsanwälten des hiesigen Landes nicht länger verschaukeln und beklauen.

Dieses justizkriminelle Gesindel gehört ganz klar und unbedingt weggesperrt. Das kann aber nur dann passieren, wenn es entsprechend an gerade genannter Stelle verklagt worden ist.

Also immer schön Klage einreichen.

                                                                                                                                
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33 Responses to Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültig

  1. usertom2660@aol.com sagt:

    gegen wilkür in der brd-verwaltung hat man zurzeit keine chance

    News Top-Aktuell:

    Doch. Hat man. 🙂

    sonst sitzt man ganz schnell in haft.

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    Dagegen hilft Abmeldung beim Einwohnermeldescheinamt, denn: „wenn ich nicht weiß, wo du bist, kann ich dich nicht deiner Freiheit berauben“.

    • Manuel Brändle sagt:

      Hallo,

      ich bin umgezogen. Muss ich mich ummelden oder wieder anmelden?

      Gruß

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      Dieser Artikel dürfte Ihre Frage beantworten: https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/06/15/ich-bin-dann-mal-weg/

    • tom sagt:

      Sorry, aber die Stasi-BRD-Verwaltung hört sich in der Nachbarschaft um, und somit stehen der Werkschutz eines Tages vor der Tür. So wie bei mir.

      News Top-Aktuell:

      In Großstädten kennen sich Nachbarn für gewöhnlich kaum oder gar nicht. In kleineren Siedlungen geben die meisten Menschen keine Auskünfte, da man nicht mit ´reingezogen werden will.

      Steht das schwerkriminelle Bullengesindel trotzdem irgendwann vor der Tür, dann sollte man die Tür geschlossen lassen. Für alle Fälle sollte man sich ein hübsches Versteck basteln, damit man nicht gefunden werden kann.

  2. usertom2660@aol.com sagt:

    hatte den gBrief zurück gewiesen, die machen da als weiter, nun schon abgemeldet die Wortmarke wird wahrscheinlich bei der WohnHAFT vorbei kommen

  3. BIGI sagt:

    Ich bin auch vor knapp 3 Monate umgezogen und habe mich nicht an und abgemeldet. Jetzt kommt plötzlich auf neu Adresse das Schreiben von der „Stadtverwaltung“ mit Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht mit Hinweis das es bei nicht Erfüllung zu eine Ordnungswidrigkeit kommt. 54 BMG.

    News Top-Aktuell:

    Darauf wird erst mal nicht reagiert. In der Zwischenzeit Gedanken machen, wie die hochkriminelle Firma „Stadtverwaltung“ an Ihre neue Adresse gekommen ist. Vielleicht mal mit dem Vermieter sprechen, ob der da irgendwie etwas weiß.

  4. Roland sagt:

    Adresse der Militärstaatsanwaltschaft? Habe gerade einen Fall den ich anzeigen würde!

    News Top-Aktuell:

    Einfach mal die Kommentare lesen (da lassen sich Adressen finden) oder:

    http://www.gidf.de/

    Nichts für ungut.

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