Ordnungswidrigkeitenbußgeld erfolgreich abgewehrt

 

Ordnungswidrigkeitenbußgeld erfolgreich abgewehrt

 

Zur Einführung in die Thematik: Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde.

Damit existiert seit der Bekanntgabe im sogenannten „Bundesanzeiger“ vom 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage der Ahndung mit
Wirkung vom 30.11.2007.

Beweis: http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm

Im Grunde war das Ordnungswidrigkeitengesetz noch nie gültig, da es aus dem Jahre 1968 stammt – also nur von einer Firma scheinerlassen worden sein kann.

Was Die Ahndung betrifft, so besteht dafür allein darum schon keine Rechtsgrundlage, weil Gerichte, Polizei usw. bekanntlich allesamt eingetragene Firmen sind, in welchen Angestellte, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse, einem kriminellen Job nachgehen, da die gar nicht das Recht dazu haben, etwas ahnden zu dürfen.

 

Ordnungswidrigkeitenbußgeld erfolgreich abgewehrt.

 

Weiter geht ´s:

Im April 2006 wurden die Zivilprozessordnung (ZPO), auch die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz, aufgehoben wurde.

Rechtswirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im sogenannten „Bundesgesetzblatt“. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben – doch es geschah im selben Schritt noch mehr.

Der §5 der ZPO, StPO, sowie vom GVG ist weggefallen. In diesem Paragrafen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke. Nun wird es sogar für Laien verständlich und auch vom juristischen her ganz einfach.

Ein Gesetz, das keinen Geltungsbereich nennt, gilt nirgendwo

In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind also seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragrafen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden.

Die Beweise finden Sie mit den hier angegebenen links:

http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html und
http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html und
http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html und
http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:

„Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006“.

Im Jahre 2007 hieß es dann: „Zweites Gesetz über die Bereinigung von
Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG).“

Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Verfahren oder gar die Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen Rechtsstaat möglich.

Dummerweise ist das hiesige Land offenkundig kein Staat und das Recht wird mit Füßen getreten.

Das tut der Sache allerdings keinen Abbruch, dass es ab und an doch mal Lichtblicke gibt.

Der nun folgende Fall liegt schon einige Jahre zurück. Das macht aber nichts, da der widerrechtlich Beschuldigte die Ordnungsstrafe erfolgreich abwehren konnte:

 

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Kleiner Hinweis noch zum Schluss: Als angeblich „verletzte Vorschriften“ werden im ersten Dokument die Straßenverkehrszulassungsordnung, sowie die Straßenverkehrsordnung genannt.

Auch diese beiden Gesetzeswerke sind übrigens ungültig, da sie keinen Geltungsbereich nennen.

Um den ganzen Vorgang abschließend mal bei Licht zu betrachten:

Erstens: Hier wurde ein Mensch von einer Firma beschuldigt (Firma „Stadt Zwickau“), mit welcher dieser Mensch keinen Vertrag geschlossen hat.

Zweitens: Die Angestellten dieser Firma besitzen keinerlei hoheitsrechtliche Befugnisse, da der Beamtenstatus bereits am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft wurde (1 BVR 147/52).

Drittens: Diese Firmenangestellten berufen sich auf Gesetze, die allesamt ungültig sind.

Viertens: Nicht ein einziges Dokument wurde rechtskonform unterschrieben, was zu Ungültigkeit führt.

Fünftens: Selbst bei der sogenannten „Einstellung des Verfahrens“ wird sich auf ungültige Gesetze berufen. Auch fehlt erneut die Rechtskonformität durch fehlende Unterschrift eines gesetzlichen Richters, den es hierzulande bekanntlich gar nicht gibt.

                                                                                                                                
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16 Responses to Ordnungswidrigkeitenbußgeld erfolgreich abgewehrt

  1. FanvonMichaelS. sagt:

    Hallo liebe Leutz, schönen guten Tag 🙂

    Jetzt muss ich mich bei dem Matthias mal entschuldigen. Schaut, er hat das Schreiben bei Schäbels Blog reinkopiert. Die schreiben das tatsächlich: http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=151d72-1465275780.jpg

    Ist das eine dreiste Lügenbande…!

    News Top-Aktuell:

    Was erwarten Sie von Justizkriminellen? Etwa Aufrichtigkeit!?? Vergessen Sie ´s.

    In dem Schreiben wird plötzlich vom OWIG 1952 gefaselt. Das dürfte wohl die neueste Masche sein.

    Dummerweise würde auch ein OWIG aus dem Jahre 1952 einen Geltungsbereich benötigen. Ganz blöd auch, dass es hierzulande nach dem achten Mai des Jahres 1945 niemanden mehr mit hoheitsrechtlichen Befugnissen gab. Die rechtsgültige Einführung eines Gesetzes durch deutsche „Ministerien“ scheitert schon allein daran.

    Das OWIG nannte noch nie einen räumlichen Geltungsbereich. Siehe § 5
    Räumliche Geltung:

    Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet
    werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses
    Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden,
    das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der
    Bundesrepublik Deutschland zu führen.

    Noch einmal in Kurzfassung für ´s bessere Verständnis: Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich (…) begangen werden.

    Auch in vielen anderen „Gesetzeswerken“ ist vom räumlichen Geltungsbereichen die Rede, nur genannt werden diese leider nie. Der räumliche Geltungsbereich eines Gesetzes muss aber exakt und eindeutig genannt werden, damit man weiß, wo es denn gelten soll.

    Eine exakte Angabe eines Geltungsbereiches wäre zum Beispiel: auf allen Bahnsteigen des Hauptbahnhofs der Firma „Stadt Köln“.

    Im OWIG findet man hingegen keine einzige exakte Angabe eines Geltungsbereiches, zumal das OWIG sowieso nie Rechtsgültigkeit erlangt hat, da Gesetze nämlich ausschließlich in freier Selbstbestimmung vom Souverän erlassen werden können, und nicht von hoheitsrechtlich unbefugten Nazis und/oder Nachfolgenazis, welchen lediglich die Aufgabe der Verwaltung übertragen wurde, nicht aber das Recht, Gesetze zu erlassen.

    Im Übrigen ist hierzulande niemand ahndungsbefugt.
    Polizei = eingetragene Firma.
    Gericht = eingetragene Firma.

    In Firmen sind keine Beamten, sondern ausschließlich Angestellte am Werk, und die können nun mal keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, was dazu führt, dass sie keinerlei Ahndungsbefugnisse haben.

    Es ist daher vollkommen irrelevant, was irgendwelche scheinamtlichen Firmenangestellte in ihren Schreiben behaupten, da Firmen und deren Angestellte sowieso keinerlei Ahndungsbefugnisse besitzen.

    Scheinbeamte bekämpfen die Bevölkerung. Bedeutet: Im hiesigen Land bekämpfen eigene Landsleute die eigenen Landsleute. Im Übrigen bekämpfen sich die Scheinbeamten dann auch noch selbst, denn die werden ja ebenfalls zur Kasse gebeten – zahlen widerrechtlich Steuern, Rundfunkgebühren usw.

    So viel Blödheit kann echt nur „DEUTSCH“ sein.

    Ich werde ihn mal hierher schicken, zum Lesen 🙂

    News Top-Aktuell:

    Wohl nicht die schlechteste Idee.

    • Matthias sagt:

      Habe es jetzt erst gelesen 🙂
      Vielen Dank für die Antwort.
      Werde mal sehen ob die Argumente was bewirken werden bei der guten Frau 🙂

  2. Mahlzeit NTA!
    vielen Dank für diesen Artikel. Ich habe eine „Landingpage“ erstellt, wo man ein Musterschreiben gegen Ordnungswidrigkeiten findet. Ich nutze es jedes Mal, wenn ich ungefragt geblitzdingst werde. Nach Abschicken des Briefes will die Behörde kein Geld mehr von mir. Ich bin zufrieden.

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    Die Seite ist mithilfe eurer Informationen entstanden und soll den Leuten als eine Art Sofort-Hilfe dienen. Wenn die Leute merken, dass es tatsächlich funktioniert, sind sie vllt. bereit, weiter zu gehen (ungültige Urteile oder Steuerforderungen zurückzuweisen). So macht dann Aufklärung noch mehr Spaß 🙂

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