Rückzahlung aller Steuern der letzten 24 Jahre – Erste Ergebnisse

 

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Am 30.10.2014 veröffentlichten wir diesen Artikel: Staatsvortäuschung Bundesrepublik Deutschland – Die BRD-Lüge! Am Tag darauf informierten wir unsere Leserinnen und Leser mit diesem Artikel: Antrag auf Erstattung aller gezahlten Steuern

Beide Artikel zusammen wurden bisher über eine Million Mal abgerufen.

Wir bekamen hunderte e-mails von interessierten Leserinnen und Lesern mit vielen Fragen unterschiedlichster Natur.

Bei den meisten e-mails ging es um die Steuerrückerstattung für zu Unrecht gezahlte Gelder innerhalb der vergangenen 24 Jahre.

Sehr viele Leserinnen und Leser erbaten aber auch unsere Hilfe in Sachen Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisentzug.

All diese e-mails haben wir, eine wie die andere, individuell nach Kräften und mit Freude beantwortet.

Wir wurden bereits nur zwei Tage nach erscheinen der Artikel gefragt, ob es denn schon Erfahrungen und Ergebnisse geben würde, was wir verneinen mussten, da noch nicht genug Zeit verstrichen war.

Viel Zeit ist bisher noch immer nicht verstrichen, dennoch können wir bereits über erste Ergebnisse berichten, da uns eifrige Leserinnen und Leser auf dem Laufenden hielten, wofür wir uns an dieser Stelle sehr herzlich bedanken.

Bevor wie dazu kommen, möchten wir kurz auf die Frage eingehen, was man denn bei Entzug der Fahrerlaubnis machen kann, da uns viele Leserinnen und Leser über den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis in Kenntnis setzten.

Unsere Antwort auf diesbezügliche e-mails lautete überwiegend wie folgt:

Eine Rückgabe Ihrer Fahrerlaubnis ist eigentlich gar nicht möglich. MOMENT bitte! Jetzt nicht gleich die Flinte in ´s Korn werfen, denn die Sache ist nämlich die:

Eine Rückgabe Ihrer Fahrerlaubnis ist darum nicht möglich, da Ihnen die Fahrerlaubnis mangels Beamte und mangels gesetzlicher Richter nie rechtskräftig entzogen wurde.

Werfen Sie auch einen Blick auf das Schreiben, in welchem der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis angeordnet wurde.

Wir wetten mal blind, dass das Schreiben entweder gar nicht oder nicht rechtskonform mit Vor- und Zunamen (leserlich) unterschrieben worden ist.

Damit ist die Anordnung schon von vornherein nie in Kraft getreten, was bedeutet, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Grunde nach wie vor besitzen.

Ihr Führerscheindokument ist Ihnen also umgehend wieder auszuhändigen.

Sollten Sie Ihr Führerscheindokument nicht zurück erhalten, so sollten Sie die Damen und Herren der Straßenverkehrsbehörde darauf aufmerksam machen, dass Sie diese wegen Täuschung im Rechtsverkehr, sowie Amtsmissbrauch vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb von „Deutschland“ zur Rechenschaft ziehen werden.

Sie sollten die Damen und Herren in der Straßenverkehrsbehörde auch darauf aufmerksam machen, dass es sich bei Täuschung im Rechtsverkehr und Amtsmissbrauch um Straftaten handelt, die schwer bestraft werden.

Darauf dürfte sich wohl kaum jemand einlassen.

Auch sollten Sie Schadenersatzforderungen wegen vorgetäuschten Fahrerlaubnisentzug geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen:
News Top-Aktuell

So viel erst einmal dazu. Selbstverständlich hat keine Straßenverkehrsbehörde freiwillig von irgendjemanden das Führerscheindokument wieder herausgerückt.

Stattdessen gab es so lustige Schreiben wie das nun Folgende:

 

Fahrerlaubnis

 

Auf dieses Schreiben empfahlen wir wie folgt zu antworten:

Z.H. Herrn Pätzold

Sie teilten mir mit, dass mir meine Fahrerlaubnis seit dem 13.05.2011 unanfechtbar entzogen sei. Diese Aussage ist leider eine von Ihnen begangene vorsätzliche Täuschung im Rechtsverkehr, denn die Sache ist nämlich die:

Die Fahrerlaubnis kann mir mangels Beamte und mangels gesetzlicher Richter gar nicht rechtskräftig entzogen worden sein, da es zu diesem Zeitpunkt niemanden gab und bis zum heutigen Tage niemanden gibt, der dazu befugt wäre, mir die Fahrerlaubnis rechtskonform und rechtskräftig zu entziehen.

Da widerrechtliche Beschlüsse, Urteile, Verwaltungsakte usw. keine Fristen in Gang setzten können, ist Widerspruch jederzeit möglich.

Mit dem Ersten Bereinigungsgesetz wurden am 19.04.2006 die Einführungsgesetze (EG) der Zivilprozessordnung (ZPO), der Strafprozessordnung (StPO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) aufgehoben.

Alle seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze ergangenen sogenannten „Hoheits“- und Verwaltungsakte der „BRD“ bzw. der „BRD-GmbH“ („Beschlüsse“, „Urteile“, „Haftbefehle“, „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“, Hausdurchsuchungen, „Beschlagnahmungen“, „Vollstreckungen“, Vollzugsmaßnahmen, Pfändungen etc.) waren und sind de jure null und nichtig, rechtsungültig, rechtsunwirksam und rechtswidrig, mithin kriminell und strafbar.

Ich gebe Ihnen, Herrn Pätzold, jetzt eine letzte Chance, die Sie nutzen sollten:

Sollte ich mein Führerscheindokument nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern zurück erhalten, so mache ich sie darauf aufmerksam, dass ich den Behördenleiter, sowie Sie höchstpersönlich, nicht nur wegen Täuschung im Rechtsverkehr, sowie Amtsmissbrauch vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb des hiesigen Landes zur Rechenschaft ziehen werde! Da kommt nämlich noch so einiges hinzu, worüber ich Sie im Folgenden informiere:

Wenn ein Beamter kein Beamter mehr ist, so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB. Damit ist die Täuschung im Rechtsverkehr nach § 267 und § 270 StGB nachgewiesen.

Aus allen vorliegenden Dokumenten konnte Nachfolgendes zweifelsfrei festgestellt werden:

Vorlage von falschen Dokumenten. Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.

Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.

Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist strafbar.

Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.

Feststellung der Erschwernis folgender Tatvorwürfe, da Mitarbeiter von Straßenverkehrsbehörden rechtlich geschult sind.

Daraus ergeben sich:

– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.

Hochverrat: Wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat.

Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.

Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr.
Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen alle genannten Personen, vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb des hiesigen Landes.

Wie „freundlich“ mögen wohl Richter außerhalb des hiesigen Landes darauf reagieren, wenn ihnen gleich eine ganze Batterie schwerer Rechtsvergehen zur Strafbeurteilung vorliegen???

Das können Sie erfahren, wenn Sie mir nicht unverzüglich mein Führescheindokument aushändigen. Ich werde diesbezüglich auch nichts „neu beantragen“, da mir das Dokument widerrechtlich entzogen wurde.

Betrachten Sie dies als letzten freundlichen Hinweis. Einen weiteren Solchen wird es von meiner Seite aus nicht geben, da bei Ignoranz und Nichterfüllung Ihrerseits, Taten meinerseits folgen werden.
………………………
Unterschrift des Absenders

Auf dieses Schreiben gab es bisher noch von keiner Führerscheinbehörde eine Antwort, da die Betroffenen nun nämlich erst einmal prüfen, dass jedes Wort dieses Schreibens den absoluten Tatsachen entspricht.

Man darf gespannt sein, ob die Damen und Herren Straßenverkehrsbehördler weiterhin meinen stur bleiben zu wollen, oder ob sie (besser wäre das) so langsam mal realisieren, in was für einer fatalen und für sie scheißgefährlichen Situation sie sich eigentlich befinden.

Wer hat denn schon Erfahrung mit Gerichten außerhalb dieses Landes?!

Wer hat denn schon Erfahrungen damit, wie Richter verschiedener Länder urteilen, wenn es um schwere Delikte wie

– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB

in Tateinheit mit vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung (§ 81 und § 82 StGB) geht?!

Wer weiß denn schon, wie viel Knast am Ende dabei herauskommt?!

Aber Ok. Wenn die Damen und Herren Straßenverkehrsscheinbeamten das gern genau wissen wollen, dann sollen sie sich ruhig schön weiter gegenüber Recht und Ordnung sperren.

Anderes Thema:

Was auch sehr viel genutzt wurde war unser Musterschreiben in Sachen Rückzahlung sämtlicher zu Unrecht eingezogenen Steuern der letzten 24 Jahre.

Auch diesbezüglich gibt es erste, sogar kuriose Reaktionen, die dem Zufall zu verdanken sind. Die Welt muss wohl doch verdammt klein sein, aber schauen Sie selbst:

Nach absenden unseres Musterschreibens kam es zum Beispiel zu folgender Antwort:

 

Finanzbehörde Löbau

 

Der Empfänger dieses Schreibens, welcher uns das Dokument freundlicherweise zur Verfügung stellte, bekam selbstverständlich ebenfalls eine Antwort von uns, welche wir wie folgt ausgestalteten:

Guten Tag

Vielen Dank für die Übersendung des Schreibens der Finanzbehörde, die sich lustigerweise selbst als „Finanzamt“ bezeichnet.

Wir würden dieses Schreiben mit Ihrem Einverständnis womöglich gern veröffentlichen. Ihr Name in dem Dokument wird selbstverständlich geschwärzt, so Sie dies wünschen.

Was können Sie nun machen?

Sie können der Behörde schreiben, dass eine „einhellige Meinung“ nichts mit belegbaren Fakten zu tun hat, denn die Sache ist nämlich die:

Als Definition für einen Staat wurde von führenden Rechtswissenschaftlern am Ende des 19ten Jahrhunderts die „Drei-Elemente-Lehre“ entwickelt, die bis heute die völkerrechtliche Grundlage für die Beurteilung bestehender Staatlichkeit bildet.

Von erheblicher Bedeutung ist dabei, dass durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden ist.

Nach der Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können: Staatsgewalt, Staatsgebiet, Staatsvolk. (vgl. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1900, sowie Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933).

Aus den genannten völkerrechtlichen Regelungen ergibt es sich, dass wenn nur ein einziges der genannten Kriterien nicht erfüllt ist, von einem Staat nicht gesprochen werden kann.

Interessanterweise erfüllt die „BRD“ noch nicht einmal ein einziges dieser drei notwendigen Kriterien.

Es ist festzustellen, dass die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet nach wie vor von den drei westlichen Besatzungsmächten ausgeübt wird.

Das hierzu geschaffene Verwaltungskonstrukt „BRD“ ist dabei der verlängerte Arm der drei westlichen Besatzungsmächte. Die oberen Repräsentanten der „BRD“ sind die Erfüllungsgehilfen und Interessenvertreter dieser Besatzungsmächte.

Es handelt sich bei der „Regierung“ der „BRD“ somit lediglich um eine Schein- beziehungsweise Marionettenregierung. Sie sind Angestellte der Besatzungsmächte – weiter nichts.

Es muß deshalb zwingend geschlossen werden, dass das Kriterium einer eigenen Staatsgewalt von der „BRD“ nicht erfüllt wird. Die „BRD“ ist somit allein wegen des Fehlens dieses völkerrechtlich notwendigen Merkmales der Drei-Elemente-Lehre kein Staat!

Spätestens seit dem Jahre 1990 ist die sogenannte „BRD“ nur noch eine Personengesellschaft und keine Gebietskörperschaft mehr. Die „BRD“ hat kein Territorium, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates nach der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.

Kein Staatsvolk:

Die Zugehörigkeit zur „BRD“ wird im Artikel 116 des „Grundgesetzes“ sowie im sogenannten „Staatsangehörigkeitsgesetz“ beschrieben. Grundgesetz Art. 116 (1); Zitat:

„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“. (vgl. Art 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

Wie im Artikel 116 des „Grundgesetzes“, so wird auch im sogenannten „Staatsangehörigkeitsgesetz“ nicht etwa eine Staatsangehörigkeit der „Bundesrepublik Deutschland“ definiert, sondern lediglich die des Deutschen Reiches beschrieben. Dies ist auch völlig folgerichtig.

Da es sich bei der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“ völkerrechtlich nicht um einen Staat handelt, kann die „BRD“ auch keine eigene Staatsangehörigkeit definieren oder vergeben.

Auch in den sogenannten „Personaldokumenten“ der „BRD“ wie beispielsweise im sogenannten „Bundespersonalausweis“ oder „Reisepass“ findet sich unter der Rubrik „Staatsangehörigkeit“ nicht etwa der Eintrag „Bundesrepublik Deutschland“, wie man es erwarten dürfte, sofern die „BRD“ tatsächlich ein Staat wäre. Es findet sich dort vielmehr lediglich der Eintrag „DEUTSCH“.

Die sogenannte „BRD“ hat kein eigenes Staatsvolk, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates entsprechend der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.

Wie dargelegt wurde, erfüllt die sogenannte „BRD“ keines der drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien für einen Staat. Sie hat weder ein Staatsvolk, noch ein Staatsgebiet, noch eine eigene Staatsgewalt.

So viel zum Thema „einhellige Meinungen“, die unter den bewiesenen Fakten eindeutig gegenstandslos sind.

Sollte der Behördenfutzi das anders sehen, so bitte Sie um exakte Widerlegung anhand von Beweisen. Im Weiteren fordern Sie bitte dazu auf, folgendes beleghaft mitzuteilen:

1. Teilen Sie bitte rechtsverbindlich mit: Wie genau heißt der Staat (bitte als Substantiv) dem ich angehöre?

2. Erbringen Sie mir für diesen Staat den Beweis seiner Existenz und Ihre Legitimation als Amt und Amtsinhaber.

Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, so sei Ihnen mitgeteilt, dass die Luft für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen langsam extrem dünn wird, denn es droht die Klage vor einem ordentlichen europäischen Gericht wegen Täuschung im Rechtsverkehr, sowie Amtsmissbrauch.

Folgendes richteten wir dann noch an den Übersender des Dokuments:

Wie soll man denn von Ihnen rechtskonform eine Steuererklärung einfordern können, wenn diese Forderung noch nicht einmal rechtskonform zugestellt werden kann, da es im hiesigen Land schließlich keine Beamten gibt?

Im Übrigen dürfte die Forderung nicht rechtskonform mit Vor- und Zunamen unterschrieben worden sein, was die Forderung schon von Haus aus für rechtsungültig erklärt.

Mit freundlichen Grüßen:

News Top-Aktuell

Es gab weitere Leserinnen und Leser, welche uns Dokumente zur Verfügung stellten, welche Sie von Scheinfinanzämtern erhalten hatten.

Ein entzückendes Beispiel dafür ist das nun Folgende:

 

FB Witten

 

Dem Empfänger dieses Schreibens teilten wir das Folgende mit:

Guten Tag

Ein niedliches Schreiben, was Sie da bekommen haben. Kurz, knapp, belanglos, und unzulässigerweise unleserlich „in Vertretung“ unterschrieben.

Wir würden dieses Schreiben mit Ihrem Einverständnis womöglich gern veröffentlichen. Ihr Name in dem Dokument wird selbstverständlich geschwärzt, so Sie dies wünschen.

Was können Sie nun machen?

In dem Schreiben ist folgender Satz zu finden:

„Ich weise Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass Sie weiterhin Ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen haben“.

Das ist schön, da die Sie keinerlei steuerliche Pflichten haben, welchen Sie nachzukommen hätten.

Sie können der Behörde (Dr. Zuschlag) mitteilen, dass die leere Behauptung, IHR Schreiben enthielte lediglich allgemeinpolitische Ausführungen ohne rechtliche Relevanz, eine schlichte Falschaussage ist, denn die Sache ist nämlich die:

Das Befolgen von Hoheitsrechten (z.B. das Zahlen von Steuern) kann nur von staatlichen Beamten eingefordert werden.

Als Definition für einen Staat wurde von führenden Rechtswissenschaftlern am Ende des 19ten Jahrhunderts die „Drei-Elemente-Lehre“ entwickelt, die bis heute die völkerrechtliche Grundlage für die Beurteilung bestehender Staatlichkeit bildet.

Von erheblicher Bedeutung ist dabei, dass durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden ist.

Nach der Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können: Staatsgewalt, Staatsgebiet, Staatsvolk. (vgl. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1900, sowie Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933).

Aus den genannten völkerrechtlichen Regelungen ergibt es sich, dass wenn nur ein einziges der genannten Kriterien nicht erfüllt ist, von einem Staat nicht gesprochen werden kann.

Interessanterweise erfüllt die „BRD“ noch nicht einmal ein einziges dieser drei notwendigen Kriterien.

Es ist festzustellen, dass die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet nach wie vor von den drei westlichen Besatzungsmächten ausgeübt wird.

Das hierzu geschaffene Verwaltungskonstrukt „BRD“ ist dabei der verlängerte Arm der drei westlichen Besatzungsmächte. Die oberen Repräsentanten der „BRD“ sind die Erfüllungsgehilfen und Interessenvertreter dieser Besatzungsmächte.

Es handelt sich bei der „Regierung“ der „BRD“ somit lediglich um eine Schein- beziehungsweise Marionettenregierung. Sie sind Angestellte der Besatzungsmächte – weiter nichts.

Es muß deshalb zwingend geschlossen werden, dass das Kriterium einer eigenen Staatsgewalt von der „BRD“ nicht erfüllt wird. Die „BRD“ ist somit allein wegen des Fehlens dieses völkerrechtlich notwendigen Merkmales der Drei-Elemente-Lehre kein Staat!

Spätestens seit dem Jahre 1990 ist die sogenannte „BRD“ nur noch eine Personengesellschaft und keine Gebietskörperschaft mehr. Die „BRD“ hat kein Territorium, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates nach der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.

Kein Staatsvolk:

Die Zugehörigkeit zur „BRD“ wird im Artikel 116 des „Grundgesetzes“ sowie im sogenannten „Staatsangehörigkeitsgesetz“ beschrieben. Grundgesetz Art. 116 (1); Zitat:

„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“. (vgl. Art 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Wie im Artikel 116 des „Grundgesetzes“, so wird auch im sogenannten „Staatsangehörigkeitsgesetz“ nicht etwa eine Staatsangehörigkeit der „Bundesrepublik Deutschland“ definiert, sondern lediglich die des Deutschen Reiches beschrieben.

Dies ist auch völlig folgerichtig. Da es sich bei der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“ völkerrechtlich nicht um einen Staat handelt, kann die „BRD“ auch keine eigene Staatsangehörigkeit definieren oder vergeben.

Auch in den sogenannten „Personaldokumenten“ der „BRD“ wie beispielsweise im sogenannten „Bundespersonalausweis“ oder „Reisepass“ findet sich unter der Rubrik „Staatsangehörigkeit“ nicht etwa der Eintrag „Bundesrepublik Deutschland“, wie man es erwarten dürfte, sofern die „BRD“ tatsächlich ein Staat wäre. Es findet sich dort vielmehr lediglich der Eintrag „DEUTSCH“.

Die sogenannte „BRD“ hat kein eigenes Staatsvolk, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates entsprechend der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.

Wie dargelegt wurde, erfüllt die sogenannte „BRD“ keines der drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien für einen Staat. Sie hat weder ein Staatsvolk, noch ein Staatsgebiet, noch eine eigene Staatsgewalt.

Alle seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze ergangenen sogenannten „Hoheits“- und Verwaltungsakte der „BRD“ bzw. der „BRD-GmbH“ („Beschlüsse“, „Urteile“, „Haftbefehle“, „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“, Hausdurchsuchungen, „Beschlagnahmungen“, „Vollstreckungen“, Vollzugsmaßnahmen, Pfändungen etc.) waren und sind de jure null und nichtig, rechtsungültig, rechtsunwirksam und rechtswidrig, mithin kriminell und strafbar.

So viel zum Thema „lediglich allgemeinpolitische Ausführungen ohne rechtliche Relevanz“, die unter den dargelegten Fakten alles andere als rechtlich Irrelevant sind.

Sollte der Behördenfutzi das anders sehen, so bitten Sie um exakte Widerlegung anhand von Beweisen. Im Weiteren fordern Sie bitte dazu auf, folgendes beleghaft mitzuteilen:

1. Teilen Sie bitte rechtsverbindlich mit: Wie genau heißt der Staat (bitte als Substantiv) dem ich angehöre?

2. Erbringen Sie mir für diesen Staat den Beweis seiner Existenz. Übersenden Sie mir eine Kopie der diesbezüglichen Staatsgründungsurkunde.

3.) Erbringen Sie den Beweis, dass die Behörde, für welche Sie tätig sind, ein Amt ist.

4.) Erbringen Sie Ihre Legitimation als Amtsinhaber (Beamter).

Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, so sei Ihnen mitgeteilt, dass die Luft für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen langsam extrem dünn wird, denn es droht die Klage vor einem ordentlichen europäischen Gericht, nicht nur wegen Täuschung im Rechtsverkehr, sowie Amtsmissbrauch.

Ich gebe Ihnen, Herr Dr. Zuschlag, jetzt eine letzte Chance, die Sie nutzen sollten:

Sollte ich die von mir zu Unrecht gezahlten Steuern nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück erhalten, so mache ich sie darauf aufmerksam, dass ich den Behördenleiter, sowie Sie höchstpersönlich, nicht nur wegen Täuschung im Rechtsverkehr, sowie Amtsmissbrauch vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb des hiesigen Landes zur Rechenschaft ziehen werde! Da kommt nämlich noch so einiges hinzu, worüber ich Sie im Folgenden informiere:

Wenn ein Beamter kein Beamter mehr ist, so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB. Damit ist die Täuschung im Rechtsverkehr nach § 267 und § 270 StGB nachgewiesen.

Aus allen vorliegenden Dokumenten konnte Nachfolgendes zweifelsfrei festgestellt werden:

Vorlage von falschen Dokumenten. Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.

Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.

Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist strafbar.

Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.

Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter von Finanzbehörden rechtlich geschult sind.

Daraus ergeben sich:

– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.

Hochverrat: Wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat.

Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.

Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr.
Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen alle genannten Personen, vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb des hiesigen Landes.

Wie „freundlich“ mögen wohl kroatische Richter darauf reagieren, wenn ihnen gleich eine ganze Batterie schwerer Rechtsvergehen zur Strafbeurteilung vorliegen???

Betrachten Sie dies als letzten freundlichen Hinweis. Einen weiteren Solchen wird es von meiner Seite aus nicht geben, da bei Ignoranz und Nichterfüllung Ihrerseits, Taten meinerseits folgen werden.
………………………
Unterschrift des Absenders

Sollte auch dieses Schreiben nicht die erwünschte Wirkung zeigen, so steht einer Klage gegen genannte Personen wegen genannter Vergehen nichts mehr im Wege.

Mit freundlichen Grüßen:

News Top-Aktuell

Ein weiteres Dokument stellte uns eine Leserin zur Verfügung, welches wir unseren geschätzten Leserinnen und Lesern natürlich ebenfalls nicht vorenthalten wollen:

 

Finanzamt Kaufbeuren

 

Diese Schreiben fanden wir ganz besonders wider des gesunden Menschenverstandes, was uns dazu veranlasste, der jungen Frau, welche uns das Dokument zur Verfügung stellte, folgendes mitzuteilen:

Guten Tag Frau …..

Da haben Sie ja ein ganz entzückendes Schreiben von einer offensichtlich überaus großkotzigen Scheinbeamtin in Form von Textbausteinen bekommen.

Diesem „Herzchen“ dürfte die Großkotzigkeit mit Ihrem nächsten Schreiben vergehen, denn jetzt ziehen Sie bitte andere Saiten auf, die wie folgt ausschauen:

Zu Händen Frau Seizinger

Ich hätte gern „sehr geehrter Frau“ geschrieben, doch davon kann offenkundig nicht die Spur einer Rede sein.

Dieses Schreiben sollten Sie hochgradig ernst nehmen, denn Sie haben offenbar keine Vorstellung darüber, worauf Sie sich einlassen, da Ihnen nicht bewusst ist, dass Sie für Ihre rechtswidrigen Handlungen im vollen Umfang mit Vermögen und Freiheit haften.

Sie, Frau Seizinger, handeln nicht als Beamtin, sondern als Privatperson für eine Firma, was sich durch folgende Fakten feststellen lässt:

Eingetragener Firmenname: Finanzamt Kaufbeuren
Geschäftssitz: Remboldstr. 21
Postleitzahl: 87600
Postalische Stadt: Kaufbeuren

Quelle: http://tinyurl.com/lrtwspo

Das zunächst vorweg, damit Sie sich kein weiteres mal in Ihrem Ton, Ihrer Art und Weise und in Ihren Aussagen derart vergreifen, wie Sie es mir gegenüber taten.

Nun zu Ihrem mir zugesandten, überwiegend aus Textbausteinen bestehenden Schreiben:

Die Existenz der Bundesrepublik Deutschland wurde von mir nicht nur in Frage gestellt, sondern die Nichtexistenz der BRD wurde anhand von Fakten bewiesen.

Die Bundesrepublik Deutschland wurde spätestens auf der Pariser Konferenz mit der Streichung des Artikels 23 im Grundgesetz am 17.06.1990 aufgelöst.

Nimmt man es ganz genau, so hat die BRD eigentlich nie existiert, es sei denn, Sie können mir eine BRD-Staatsgründungsurkunde vorlegen, doch dazu komme ich noch im weiteren Verlauf dieses Schreibens.

Da das hiesige Land erwiesen kein Staat ist, kann keine Rechtsgültigkeit von Steuergesetzen existieren, wie auch angebliche „Amtsträger“ keine Legitimation vorweisen können.

Dass eine Bundesrepublik Deutschland nicht existiert und dass das hiesige Land kein Staat ist, wird von Ihnen als bereits bekannte, „abwegige Theorie“ bezeichnet, „die nicht akzeptiert wird“.

Das können Ihre Kolleginnen und Kollegen, wie auch Sie, natürlich so handhaben. Das Strafmaß, was sie eines Tages erwarten wird, werden sie dann allerdings schon akzeptieren müssen.

Warum das hiesige Land kein Staat ist, werde ich Ihnen im Folgenden ausführlich und gleich mehrfach beweisen:

Das Befolgen von Hoheitsrechten (z.B. das Zahlen von Steuern) kann nur von staatlichen Organen und dessen Beamten eingefordert werden.

Nur ein Staat kann Beamte berufen und stellen, nicht aber Firmen, auch nicht Vereine, und auch sonst nichts dergleichen mehr oder weniger.

Als Definition für einen Staat wurde von führenden Rechtswissenschaftlern am Ende des 19ten Jahrhunderts die „Drei-Elemente-Lehre“ entwickelt, die bis heute die völkerrechtliche Grundlage für die Beurteilung bestehender Staatlichkeit bildet.

Von erheblicher Bedeutung ist dabei, dass durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden ist.

Nach der Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können: Staatsgewalt, Staatsgebiet, Staatsvolk. (vgl. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1900, sowie Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933).

Aus den genannten völkerrechtlichen Regelungen ergibt es sich, dass wenn nur ein einziges der genannten Kriterien nicht erfüllt ist, von einem Staat nicht gesprochen werden kann.

Interessanterweise erfüllt die „BRD“ noch nicht einmal ein einziges dieser drei notwendigen Kriterien.

Es ist festzustellen, dass die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet nach wie vor von den drei westlichen Besatzungsmächten ausgeübt wird.

Das hierzu geschaffene Verwaltungskonstrukt „BRD“ ist dabei der verlängerte Arm der drei westlichen Besatzungsmächte. Die oberen Repräsentanten der „BRD“ sind die Erfüllungsgehilfen und Interessenvertreter dieser Besatzungsmächte.

Es handelt sich bei der „Regierung“ der „BRD“ somit lediglich um eine Schein- beziehungsweise Marionettenregierung. Sie sind Angestellte der Besatzungsmächte – weiter nichts.

Es muß deshalb zwingend geschlossen werden, dass das Kriterium einer eigenen Staatsgewalt von der „BRD“ nicht erfüllt wird.

Die „BRD“ ist somit allein wegen des Fehlens dieses völkerrechtlich notwendigen Merkmales der Drei-Elemente-Lehre kein Staat!

Spätestens seit dem Jahre 1990 ist die sogenannte „BRD“ nur noch eine Personengesellschaft und keine Gebietskörperschaft mehr.

Die „BRD“ hat kein Territorium, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates nach der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.

Kein Staatsvolk:

Die Zugehörigkeit zur „BRD“ wird im Artikel 116 des „Grundgesetzes“ sowie im sogenannten „Staatsangehörigkeitsgesetz“ beschrieben. Grundgesetz Art. 116 (1); Zitat:

„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“. (vgl. Art 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

Wie im Artikel 116 des „Grundgesetzes“, so wird auch im sogenannten „Staatsangehörigkeitsgesetz“ nicht etwa eine Staatsangehörigkeit der „Bundesrepublik Deutschland“ definiert, sondern lediglich die des Deutschen Reiches beschrieben.

Dies ist auch völlig folgerichtig. Da es sich bei der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“ völkerrechtlich nicht um einen Staat handelt, kann die „BRD“ auch keine eigene Staatsangehörigkeit definieren oder vergeben.

Auch in den sogenannten „Personaldokumenten“ der „BRD“ wie beispielsweise im sogenannten „Bundespersonalausweis“ oder „Reisepass“ findet sich unter der Rubrik „Staatsangehörigkeit“ nicht etwa der Eintrag „Bundesrepublik Deutschland“, wie man es erwarten dürfte, sofern die „BRD“ tatsächlich ein Staat wäre. Es findet sich dort vielmehr lediglich der Eintrag „DEUTSCH“.

Die sogenannte „BRD“ hat kein eigenes Staatsvolk, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates entsprechend der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.

Wie dargelegt wurde, erfüllt die sogenannte „BRD“ keines der drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien für einen Staat. Sie hat weder ein Staatsvolk, noch ein Staatsgebiet, noch eine eigene Staatsgewalt.

Alle seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze ergangenen sogenannten „Hoheits“- und Verwaltungsakte der „BRD“ bzw. der „BRD-GmbH“ („Beschlüsse“, „Urteile“, „Haftbefehle“, „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“, Hausdurchsuchungen, „Beschlagnahmungen“, „Vollstreckungen“, Vollzugsmaßnahmen, Pfändungen etc.) waren und sind de jure null und nichtig, rechtsungültig, rechtsunwirksam und rechtswidrig, mithin kriminell und strafbar.

So viel zum Thema „abwegige Theorien“, die unter den dargelegten Fakten alles andere als „abwegige Theorien“ sind.

Sie teilten mir mit: „Beleidigungen, Drohungen und Nötigungen gegen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werde ich künftig zur Anzeige bringen und eine strafrechtliche Verfolgung veranlassen“.

Interessant. Wie denn? Ohne gesetzliche Richter, ohne Strafprozessordnung und ohne Zivilprozessordnung dürfte der Erfolg dessen bei exakt NULL liegen.

Auch scheinen Sie vollständig zu verkennen, dass Bürger, die ich vorzugsweise MENSCHEN nenne, alle öffentlichen Einrichtungen, Sozialleistungen und Infrastruktur HÖCHSTSELBST aus ihrer eigenen Tasche bezahlt haben und noch heute bezahlen!

Wenn also jemand das Recht auf Inanspruchnahme der vorgenannten Dinge hat, dann sind es jene Menschen, die von Ihnen als „Bürger“ bezeichnet werden.

Auch bezeichnen Sie höchstfaktuierte Informationsquellen als „dubiose Internetseiten“.

Sie teilten mir darüberhinaus mit, dass der sogenannte „Bundesfinanzhof“, der ebenfalls nur eine Firma ohne jegliche hoheitsrechtliche Befugnisse ist, die „Verfassungsmäßigkeit“ der Steuergesetze bestätigt hätte.

Werfen wir kurz einen Blick auf den sogenannten „Bundesfinanzhof“:

Eingetragener Firmenname: Bundesfinanzhof
Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil:
Finanzgericht München
Geschäftssitz: Ismaninger Str. 95
Postleitzahl: 81675
Postalische Stadt: München

Quelle: http://tinyurl.com/q3c6t68

Allgemeine Geschäftsbedingungen, siehe: http://www.bundesfinanzhof.de/content/allgemeine-geschaeftsbedingungen

Nun ist es leider vollkommen irrelevant, was eine Firma mit Namen „Bundesfinanzhof“ bestätigt oder nicht bestätigt, zumal das hiesige Land noch nicht einmal eine Verfassung besitzt!

Sogenannte „Finanzgerichte“, wie auch das „Bundesverfassungsgericht“ sind illegal, da sie außerhalb von Recht und Gesetz stehen. Bereits die Bezeichnung „Bundesverfassungsgericht“ ist eine Farce, da das hiesige Land, wie bereits erwähnt, gar keine Verfassung besitzt.

Dass das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ Klagen bezüglich Rückzahlung von unrechtmäßig erhobenen und kassierten Steuern gar nicht erst zulässt, ist mir bekannt und wundert mich nicht im Geringsten, da die Gesetzes- Sach- und Faktenlage DERART eindeutig ist, dass eine Rückforderung aller in den letzten 24 Jahren gezahlten Steuern nur als völlig rechtmäßig beurteilt werden könnte.

Selbst das korrupteste „Gericht“ könnte nicht zu anderen Schlüssen kommen.

Man muss allerdings erwähnen, dass an den hiesigen „Gerichten“ keine gesetzlichen Geschäftsverteilungpläne (GVP) und damit keine gesetzlichen Richter mehr existieren:

Mit Streichung des § 1 Einführungsgesetz (EG) zum Freiwilligengerichtsbarkeitsgesetz (FGG) und Wegfall des § 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) („Gerichte sind staatliche Gerichte“) im Jahr 1950 verfügen „BRD“-„Gerichte“ über keinen gesetzlich geregelten GVP mehr nach § 21 GVG.

Damit herrscht hierzulande Stillstand der Rechtspflege!

„Die BRD ist kein Rechtsstaat“ (Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 08. 06. 2006 [AZ: EGMR 75529/01]).

Eine legale Rechtsprechung findet nicht mehr statt und ist nicht mehr möglich. Stattdessen herrscht methodisch/systematische Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Rechtsbruch und Willkür.

Doch zurück zu Ihnen:

Ich zahle gerne weiterhin Steuern, wenn Sie mir folgendes beleghaft mitteilen:

1. Teilen Sie bitte rechtsverbindlich mit: Wie genau heißt der Staat (bitte als Substantiv) dem ich angehöre?

2. Erbringen Sie mir für diesen Staat den Beweis seiner Existenz. Übersenden Sie mir eine Kopie der diesbezüglichen Staatsgründungsurkunde.

3.) Erbringen Sie den Beweis, dass die Behörde, für welche Sie tätig sind, ein Amt ist.

4.) Erbringen Sie Ihre Legitimation als Amtsinhaberin (Beamtin).

Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, so sei Ihnen mitgeteilt, dass die Luft für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen langsam extrem dünn wird, denn es droht die Klage vor einem ordentlichen europäischen Gericht.

Ich gebe Ihnen, Frau Seizinger, sowie dem Hauptverantwortlichen Maximilian Stock, jetzt eine letzte Chance, die Sie beide nutzen sollten:

Sollte ich die von mir zu Unrecht gezahlten Steuern nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück erhalten, so mache ich sie darauf aufmerksam, dass ich den Behördenleiter, sowie Sie höchstpersönlich, nicht nur wegen Täuschung im Rechtsverkehr und Amtsmissbrauch vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb des hiesigen Landes zur Rechenschaft ziehen werde! Da kommt nämlich noch so einiges hinzu, worüber ich Sie im Folgenden informiere:

Wenn ein Beamter kein Beamter mehr ist, so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB. Damit ist die Täuschung im Rechtsverkehr nach § 267 und § 270 StGB nachgewiesen.

Aus allen vorliegenden Dokumenten konnte Nachfolgendes zweifelsfrei festgestellt werden:

Vorlage von falschen Dokumenten. Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.

Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.

Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist strafbar.

Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.

Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter von Finanzbehörden rechtlich geschult sind.

Daraus ergeben sich:

– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.

Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.

Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr.
Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen alle genannten Personen, vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb des hiesigen Landes.

Wie „freundlich“ mögen wohl Richter außerhalb des hiesigen Landes darauf reagieren, wenn ihnen gleich eine ganze Batterie schwerer Vergehen zur Strafbeurteilung vorliegen???

Betrachten Sie dies als letzten freundlichen Hinweis. Einen weiteren Solchen wird es von meiner Seite aus nicht geben, da bei Ignoranz und Nichterfüllung Ihrerseits, Taten meinerseits folgen werden.
………………………
Unterschrift des Absenders

Mit freundlichen Grüßen:

News Top-Aktuell

Und nun kommen wir zu der am Anfang angekündigten Kuriosität!

Uns erreichte ein weiteres Dokument (dieses Mal von einem unserer geschätzten Leser) von exakt der selben Finanzbehörde, in welchem dann das hier zu lesen ist:

 

Finanzamt Kaufbeuren die Zweite

 

Finanzamt Kaufbeuren die Zweite-page-002

 

Praktisch exakt der selbe Schmonsens (weil eben Textbausteine), bis auf den Schluss.

Wir teilten dem Leser, welcher uns dieses Dokument übersandte, dementsprechend dieses hier mit:

Guten Tag Herr …….

Vielen Dank für Ihre Mitteilung, über welche wir uns sehr speziell gefreut haben. Wir verraten Ihnen auch gleich, warum wir uns so speziell gefreut haben.

Sie haben schon Recht. Wir bekommen recht viele e-mails. Wir beantworten aber trotzdem jede einzelne. Nun zu Ihrem Fall:

Das ist aber ein niedliches Schreiben, was Sie da bekommen haben. Sicher werden Sie es kaum für möglich halten, doch ein fast identisches Schreiben der exakt gleichen Behörde liegt uns bereits vor, welches uns von einer Leserin zugesandt wurde.

Die Welt ist offenbar manchmal doch recht klein und ein solcher Zufall ist schon sehr bemerkenswert.

Der Wortlaut ist bis auf den Schluss der selbe, denn da heißt es in Ihrem Schreiben, dass Sie sich ja „Unkosten“ ersparen sollen.

Die Person, die diesen Unsinn verfasst hat, ist offenbar noch nicht einmal kaufmännisch kundig, denn was sind denn „Unkosten“?? Sehr einfach:

Kosten sind Kosten. Wenn Kosten Kosten sind, dann können Unkosten nur KEINE KOSTEN sein. Aber das ist gar nicht wichtig. Uns amüsieren solche Begriffe nur immer 🙂

Sie fragten, was wir denn auf das Ihnen zugegangene Schreiben der Finanzbehörde antworten würden. Das teilen wir ihnen sehr gern mit.

Wir übersandten dem Leser das Schriftwerk, welches wir bereits an die junge Dame übermittelt hatten, welche ebenfalls von der Finanzbehörde Kaufbeuren mit lupenreinen Unsinn behelligt wurde und verabschiedet uns

Mit freundlichen Grüßen:

News Top-Aktuell

Dieser Auszug aus Reaktionen und Gegenreaktionen soll für den Moment genügen.

Selbstverständlich dürfen sämtliche Schriftwerke dieses Artikels gern kopiert und von jeder und jedem genutzt werden.

Wie unsere geschätzten Leserinnen und Leser, sind auch wir gespannt, wie sich die Dinge weiterentwickeln, worüber wir zu gegebener Zeit selbstverständlich Bericht erstatten werden.

                                                                                                                                
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251 Responses to Rückzahlung aller Steuern der letzten 24 Jahre – Erste Ergebnisse

  1. Illumis sagt:

    Sind den schon Anzeigen und erste ergebnisse , beim Europäischen Gerichtshof gestellt worden?

    News Top-Aktuell:

    Wie kann man erste Ergebnisse beim Europäischen Gerichtshof stellen???
    Anzeigen sind dort übrigens schon weit über 150.000 gegen deutsche Bedienstete gestellt worden.

  2. Christian sagt:

    Hallo
    wollte auch meine Erfahrungen mit allen Teilen
    Habe an Hand der Text Muster von dieser Seite plus
    einem Musterbrieftext an meine Frührerscheinbehörde hier
    an meinem Wohnort geschickt in dem ich erkläre das ich die im
    August 2013 unter Androhung von zwangsmaßnahmen und unter
    Täuschung abgegeben Willenserklärung auf verzicht der Fahrerlaubnis (Abgegeben hab ich doch ein Führerschein)
    wiederrufen.Ergebnis sie haben die Frist verstreichen lassen und
    nicht wiedersprochen noch geforderte Urkunden vorgelegt.

    Das ist das Schreiben :

    Christian,Mann
    aus der Familie B—h
    Mensch und Natürliche Person
    entsprechend § 1 BGB
    Nelkenberg.11
    99867 Gotha
    Telefon:
    E-Mail: gothamrec@web.de
    Christian,B—h –N——–g.11 –99867-Gotha

    Mein Zeichen 79195ST/FA-2015/03
    [Ihr Zeichen Nr. / Az. 3.3/NB 7376]

    Gotha, 02.03.2015

    An
    Landratsamt Gotha
    Straßenverkehrsamt
    – Fahrerlaubnisbehörde –
    Frau B——d
    18.März-Straße 50
    99867-Gotha

    Betreff: Nichtigkeit der Willenserklärung vom 13.08.2013 um 16 Uhr

    Sehr geehrte Frau B——d,

    Hiermit Erkläre ich, Christian,[B—h] Mensch und Natürliche Person die bei ihnen unter Täuschung im Rechtsverkehr von der juristischen Person B—H, CHRISTIAN und unter Androhung von Zwangsmaßnahmen abgegebenen Willenserklärung Verzicht auf Fahrerlaubnis vom.13.08.2013 um 16 Uhr für die Zukunft und für die Vergangenheit als Nichtig und Ungültig.
    Ich Ordne hiermit an mir umgehend ein gültiges Dokument über den Besitz der Fahrerlaubnis
    auszuhändigen.

    Weisen Sie nach, auf welcher Rechtsgrundlage Sie hier handeln, da das Grundgesetz keine Rechtsgrundlage für Sie darstellt bzw. darstellen kann. Wie begründen Sie die angeblich eingetretene Rechtskraft? Ich fordere eine schriftlich umfassende juristische Begründung Ihres Handels und die Beantwortung aller Fragen die im weiteren Verlauf dieses Schreibens gestellt werden.

    Ohne diese schriftlichen Begründungen wird und kann nichts weiter geschehen!

    Zur Sache:

    Der sog. Führerschein ist kein Führerschein, sofern es sich um die neue Ausgabe handelt, da dies nur ein Muster der Europäischen Gemeinschaften, was immer das auch heißen mag, ist bzw. darstellt.(steht auf dem sog. Führerschein drauf)! Ich dachte immer, dass es eine europäische Gemeinschaft gibt! Weitere Europäische Gemeinschaften sind mir unbekannt. Ich fordere hier juristische Aufklärung! Zudem kann ein Muster kein amtlicher Führerschein sein, u.a. auch deshalb, da es dieser „BRD“ an der Rechtsstaatlichkeit eigener Rechtsprechung mangelt(siehe BGBL. II 199 S. 885,889ff.) Dieses „Muster“ ohne jegliche rechtliche Gesetzesgrundlage wurde mir „verkauft“ und steht deshalb im Eigentum meiner Person. Juristische Schritte bezüglich dieses „Muster“(Führerschein) sind bereits international eingeleitet, da es sich hier offensichtlich um Betrug handeln muss. Dem mündigen Bürger wird hier vorgetäuscht, dass er einen amtlich anerkannten Führerschein(Nachweis, dass hier eine Fahrprüfung für das Führen von Kfz’s im öffentlichen Straßenverkehr abgelegt worden ist) besitzt, obwohl das „Papier“ selbst nur ein Muster darstellt! Weitere angeblich juristische Schritte gegen mich führen automatisch zu einer Straf- bzw. Zivilklage mit entgeltlichen Ansprüchen gegenüber der/den Personen, die hier juristisch gegen mich vorgehen wollen. Diese Personen werden ihrerseits für den bereits eingetretenen und weiter anwachsenden Schaden voll in Haftung genommen. Ich fordere deshalb den/die Personalien derer, die dieses Schreiben(beigefügt) verfasst haben bzw. dafür verantwortlich zeichnen.

    Die Fahrerlaubnis kann mir mangels Beamte und mangels gesetzlicher Richter gar nicht rechtskräftig entzogen worden sein, da es zu diesem Zeitpunkt niemanden gab und bis zum heutigen Tage niemanden gibt, der dazu befugt wäre, mir die Fahrerlaubnis rechtskonform und rechtskräftig zu entziehen.
    Da widerrechtliche Beschlüsse, Urteile, Verwaltungsakte usw. keine Fristen in Gang setzten können, ist Widerspruch jederzeit möglich.
    Mit dem Ersten Bereinigungsgesetz wurden am 19.04.2006 die Einführungsgesetze (EG) der Zivilprozessordnung (ZPO), der Strafprozessordnung (StPO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) aufgehoben.
    Alle seit Rechtskraft der Bereinigungsgesetze ergangenen sogenannten „Hoheits“- und Verwaltungsakte der „BRD“ bzw. der „BRD-GmbH“ („Beschlüsse“, „Urteile“, „Haftbefehle“, „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“, Hausdurchsuchungen, „Beschlagnahmungen“, „Vollstreckungen“, Vollzugsmaßnahmen, Pfändungen etc.) waren und sind de jure null und nichtig, rechtsungültig, rechtsunwirksam und rechtswidrig, mithin kriminell und strafbar.
    Sollte ich mein Führerscheindokument nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern zurück erhalten, so mache ich sie darauf aufmerksam, dass ich den Behördenleiter, sowie Sie höchstpersönlich, nicht nur wegen Täuschung im Rechtsverkehr, sowie Amtsmissbrauch vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb des hiesigen Landes zur Rechenschaft ziehen werde! Da kommt nämlich noch so einiges hinzu, worüber ich Sie im Folgenden informiere:
    Wenn ein Beamter kein Beamter mehr ist, so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB. Damit ist die Täuschung im Rechtsverkehr nach § 267 und § 270 StGB nachgewiesen.
    Aus allen vorliegenden Dokumenten konnte Nachfolgendes zweifelsfrei festgestellt werden:
    Vorlage von falschen Dokumenten. Urkundenfälschung § 267 StGB:
    Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.
    Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
    Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.
    Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
    Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist strafbar.
    Betrug § 263 StGB:
    Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.
    Feststellung der Erschwernis folgender Tatvorwürfe, da Mitarbeiter von Straßenverkehrsbehörden rechtlich geschult sind.
    Daraus ergeben sich:
    – vorsätzlicher Betrug
    – vorsätzliche Täuschung
    – vorsätzliche Amtsanmaßung
    – vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
    – vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
    – Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
    – vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.
    Hochverrat: Wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat.
    Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.
    Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr.
    Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen alle genannten Personen, vor einem ordentlichen europäischen Gericht außerhalb des hiesigen Landes.
    Ich fordere sie auf mir unverzüglich mein Führerscheindokument aushändigen. Ich werde diesbezüglich auch nichts “neu beantragen”, da mir das Dokument widerrechtlich entzogen wurde.
    Betrachten Sie dies als letzten freundlichen Hinweis. Einen weiteren Solchen wird es von meiner Seite aus nicht geben, da bei Ignoranz und Nichterfüllung Ihrerseits, Taten meinerseits folgen werden.
    1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben.
    Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.
    2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes Thüringen
    Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Postzustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.
    Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, daß Sie selbst privat-und vertragsrechtlich und Ihre Behörde/Amt etc. nach Firmen-und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.
    Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen,
    als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 30.000.-€ meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Behörde gegenüber in Höhe von 1.000.000.-€.
    als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis
    als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel
    Hochachtungsvoll

    Christian, Mann aus der Familie [B—h]
    Der Leistende
    Der gewillkürt Bevollmächtigte nach § 1 BGB, alleiniger
    Ministrator für den freien, natürlichen, beseelten, lebendigen
    und unverschollenen Menschen- der alleinige
    Familiennamensinhaber, ewig, uneinschränkbarer
    Begünstigter, in Geschäftsführung ohne Auftrag nach BGB § 677
    wegen Personenstandsänderung und momentanen
    Abwesenheit/Ausfall/Fehlens der staatlichen Stellen in
    Selbstermächtigung und in Gebrauch der latenten Rechtsfähigkeit

  3. Alexander Berg sagt:

    *Kommentar ausgeblendet*

    News Top-Aktuell:

    Nein Danke. Verlinkungen zu kommerziellen Schwurbelseiten sind auf News Top-Aktuell unerwünscht. Erst recht, wenn dort eine PDF-Datei für 30 Euro angeboten wird.

  4. Yıldız sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    News Top-Aktuell:

    „Hallo Freunde“ hätte auch gereicht. 🙂

    ist ja alles schön und gut

    News Top-Aktuell:

    Nein. Ist es nicht. Schön und gut soll ´s erst noch werden. Dafür schreiben und veröffentlichen wir unsere Artikel, damit es für unsere Mitmenschen eines Tages schön und gut wird.

    aber habt Ihr nicht auch internationalen Rechtsbeistand um auch ein erfolgreiches Rechtsurteil zu erlangen?

    M f G
    Yıldız

    News Top-Aktuell:

    Sogenannter „Rechtsbeistand“ ist nicht nötig und stört nur. Man schafft sich das Wissen besser selber auf, denn nur dann kann man sicher sein, dass es auch angewendet wird, weil man es dann nämlich selber anwenden kann.

    Mit sogenannten „Rechtsbeiständen“ holt man sich nur den Feind in ´s Boot, da sogenannte „Rechtsbeistände“ nicht auf der Seite des Mandanten, sondern auf der Seite des Unrechtssystems stehen.

    Das weiß jeder, der schon mal vor „Gericht“ gestanden hat. Stünden sogenannte „Rechtsbeistände“ auf der Seite ihrer Mandanten, würde es gar nicht erst zu einer sogenannten „Gerichtsverhandlung“ kommen, denn dann würden sich sogenannte „Rechtsbeistände“ darauf berufen, dass es hierzulande keine staatlichen Gerichte und keine gestzlichen Richter gibt.

    Seltsamerweise macht kein einziger sogenannter „Rehtsbeistand“ davon Gebrauch. Warum denn wohl nicht?

    Ganz einfach:

    Weil sogenannte „Rechtsbeistände“ nicht auf der Seite des Mandanten, sondern auf der Seite des Unrechtssystems stehen, da sogenannte „Rechtsbeistände“ nämlich vom Unrechtssystem und vom Unwissen ihrer Mandanten hervoragend leben. So einfach ist das.

    • Christian sagt:

      Für mich war ja wichtig erstens die eh üngültige Verzichtserklärungen zu wiederrufen und es dadurch auch noch mal bestätig bekommen zu haben, denn wer nicht widerspricht, stimmt zu. ist doch so, da die Frist abgelaufen ist und keine Antwort kam . ja bedarf es noch irgendwelche Worte?

      und mal neben bei hab ich ja auch die Zahlung eingestellt. so hat es ja auch begonnen weil das Jobcenter mich schon seit drei Jahren sanktioniert und ich es mittlerweile zu mein Hobby gemacht habe, konnte ich halt nicht zahlen und jetzt wo ich all das weiß, mache ich mich ja erst zum Erfüllungsgehilfe.

      „Finanzamt Gotha“-Forderung. darauf kam von mir Akzeptanzschreiben plus vertrag und agb´s. keine antwort. dann „STAATSANWALTSCHAFT Erfurt“ SB (Frau K). auch Akzeptanzschreiben keine Antwort.

      in der frist am 17.03.15 nochmal selbige Firma dieses mal SB(K) mit Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe. binnen einer Woche bekam der ein ausführliches Schreiben und info´s z.b. Verbot Erzingungshaft.

      Menschenrechtsverletzung: selbe Akzeptanzschreiben plus Vertrag und Aufforderung die Richterlegitimation zu erbringen. Frist endet am Freitag. So weit erstmal

      Mfg xtian

  5. Ursula Wiedemann sagt:

    Diese Thematik ist äußerst interessant. Mich würde interessieren, ob dann sämtlichen Urteile von deutschen Richtern überhaupt Gültigkeit haben bzw. rechtskräftig sind.

    Nes Top-Aktuell:

    Natürlich ist da nichts gültig oder rechtskräftig. Wie denn auch? 🙂

    Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet. Es gibt hierzulande daher seit 70 Jahren keine staatlichen Gerichte, keine gesetzlichen Richter, keine Beamten (Beamtentum abgeschaftt am achten Mai des Jahres 1945).

    Wie also sollte etwas gültig oder rechtskräftig sein können, was in einem deutschen sogenannten „Gericht“ (die allesamt eingetragene Firmen sind) von einem sogenannten „Richter“ abgesondert wird (der Angestellter einer Firma „Gericht“ ist)!?

    Firmen haben keine hoheitsrechtlichen Befugnisse. Firmenangestellte erst recht nicht.

    Mit anderen Worten: Diese Gerichtsfirmen gaukeln der Bevölkerung vor, dass es hierzulande sowas wie „Recht und Ordnung“ geben würde, was nebenbei dazu führt, dass die Bevölkerung nach Strich und Faden abgezockt wird. Siehe sogenannte „Richter“ und „Staatsanwälte“ (allein die Berufsbezeichnung „Staatsanwalt“ ist schon eine Zumutung), die von widerrechtlich eingezogenen Steuergeldern bezahlt werden, Polizistinnen und Polizisten, ungezählte Knöllchen, die tagtäglich verteilt werden, sogenannte „Rechtsanwälte“, die von dem Betrug an der Bevölkerung ebenfalls hervorragend leben, hunderttausende Verwaltungsangestellte usw. usw..

    Sie alle sind Mittäter bei Betrug und Abzocke der eigenen Landsleute.

    Sie sehen: An diesen gigantischen Bevölkerungsbetrug ist gleich ein ganzes Netzwerk von kriminellen Firmen und Branchen gekoppelt.

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