Auf Grund unserer Artikel zum Thema Steuern, sind sehr viele Menschen aktiv geworden und forderten ihre gesamten Steuergelder zurück.
Als die Welle der Rückforderungen über die sogenannten Finanz“ämter“ hereinbrach, da antwortete man zunächst noch mit Lügenromanen, die unter anderem folgendes beinhalteten:
„Ich folge dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg…“
oder
„Ich folge dem Urteil des Finanzgerichts Leipzig…“
Man folgt also den sogenannten „Urteilen“ nicht gesetzlicher Richter, die an illegalen, nicht staatlichen „Gerichten“ ihr kriminelles Unwesen treiben.
Dass es sich bei diesen „Gerichten“ erwiesen um Firmen handelt, in welchen kriminelle Angestellte (Richter) arbeiten, die absolut gar nichts zu „urteilen“ haben, sei nur noch mal für die Vollständigkeit erwähnt.
Auch beriefen sich die sogenannten Finanz“ämter“, die ebenfalls allesamt Firmen sind, auf die Abgabenordnung, die erwiesen keine Gültigkeit besitzt.
Auf all die verlogenen Antwortschreiben der sogenannten Finanz“ämter“ gab es natürlich entsprechenden Gegenwind.
So kam es dann wohl, dass man sich in der Firma „Finanzamt Leipzig“ dazu entschloss, auf Lügenromane zu verzichten und die Antworten wie folgt zu abzufassen:
Man lehnt einfach ab und fertig ist der Lack (glaubt man zumindest).
Wer ein solches Antwortschreiben auf seinen gestellten Antrag auf Rückzahlung aller Steuern erhält oder erhalten hat, sollte folgendes Schreiben auf den Weg bringen:
Steuernummer/Aktenzeichen:
An (hier den Namen des hauptverantwortlichen Geschäftsführers eintragen)
Betreff: Zurückweisung der Ablehnung
Durch einen Ihrer Lakaien, (Name des Lakaien eintragen), wurde mir mitgeteilt, dass mein Antrag auf Rückzahlung aller Steuern abgelehnt ist.
Diese Ablehnung weise ich mangels Begründung zurück. Der von mir gestellte Antrag ist daher nach wie vor voll in Kraft.
Ich erwarte die Rückzahlung aller mir vom sogenannten „Finanzamt“ (Name des sogenannten Finanzamtes eintragen) geraubten Gelder + Zins und Zinseszins.
Sollte dieser Aufforderung nicht innerhalb von 21 Tagen ab Zustellungsdatum dieses Schreibens nachgekommen werden, so muss ich leider Strafantrag gegen Sie stellen, der folgendes Umfassen wird:
Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.
Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Drohung und Nötigung ist strafbar.
Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.
Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Geschäftsführer eines Scheinamtes oder einer Scheinbehörde rechtlich geschult sind.
Daraus ergeben sich:
– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB (Hochverrat).
Außerdem ist eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB, sowie Verstoß gegen das Völkerrecht (§§ 46 und 47 HLKO) festzustellen.
Sollten die mir geraubten Gelder + Zins und Zinseszins innerhalb der genannten Frist nicht rückerstattet worden sein, so werden diese Tatvorwürfe Ihren Weg zu einem ordentlichen europäischen Gericht, außerhalb des hiesigen Landes finden.
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trotzdem gemäß §126 BGB – der auch für Sie gilt – unterschrieben.
.
……………………………….
Unterschrift des Absenders
Ende des Musterschreibens
Ist nach Ablauf der gesetzten Frist keine Rückerstattung erfolgt, so ist der Klageweg einzuschlagen. Diesbezügliche Hilfen dürften hier gegeben werden können:
http://www.ecchr.de/ Europäisches Zentrum für Verfassung und Menschenrechte
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den Tatsachen entsprechend aufbereitet
Hallo liebes NTA-Team.
Hatte vorhin ein Telefonat mit einem Finanzscheinbeamten vom Finanzamt Wittmund. Vorab erkläre ich euch noch ,dass ich mit der Argumentation nach dem GG ( ich weiß ist eh ungültig ) meine Fragen gestellt habe.
Man kann diese Typen nämlich auch schon mit dem GG ganz schön ins Schwitzen bringen, wenn man sich damit auskennt.
Ich teilte dem Herrn mit , dass die AO gegen das Zitiergebot nach Art.19 Abs 1 verstößt ! Gesetze und Rechtsverordnungen die die GG der Bürger verletzten, müssen eindeutig darauf hinwreisen welche Grundrechte sie einschränken . Ein Gesetz oder Rechtsverordnung das gegen das Zitiergebot verstößt ist nichtig und kann auch nicht dem „Bundesgrundgesetzgericht “ als Eingabe vorgelegt werden.
Des Weiteren findet sich nirgendwo im GG der Hinweis, dass wir Steuern zahlen müssen, bzw. WER sie zahlen muss .
Nunja ich teilte dies dem Finanztypen mit . Anfangs war er auch freundlich und hat alles bejaht . Dann als ihm klar wurde , dass er sich strafbar macht , fing er an zu stottern und beendete das Gespräch .
Ich fing dann erstmal an laut zu lachen , sorry konnte nicht anders . Der Punkt , dass die AO keinen Geltungsbereich nennt, konnte ich dem Typen nicht mehr erklären . Es reichte alleine die Argumentation mit dem Verstoß gegen das Zitiergebot. Da kommen die Herren schon mächtig ins schleudern und Gegenargumente kommen wie immer : KEINE .
Liebe Grüße
Hallo , wie kann ich diesem satz versthen …Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen (Ihr Vorname) Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname), im Folgenden Eigentümer genannt, und der/den in der Anschrift benannte(n) Person(en), Firmen etc., im Folgenden Fordernde(r) genannt: .. möcht mich da gegen wären .. bin aber nicht so gut in Deutsche sprache aber ich versuches .. 🙂 L.g.
Hallo, weiß jemand wie da die situation in Österreich ist? Danke
wer hatte damit schon Erfolg ??
Jetzt mal Butter bei die Fische !
Wer hat den WIRKLICH was zurück bekommen, NTA hat es doch auch probiert. Was ist daraus geworden ? gruß
Ps. habe seit 2 jahren klingel und Briefkastenschild weg, absolute Ruhe !
nix für ungut, Meine Frage war : NTA hat es getan ?
*Kommentar ausgeblendet*