Keine KfZ-Steuer – Es funktioniert!

 

Keine KfZ-Steuer - Es funktioniert

 

 

Wie war das noch gleich mit: „Da kann man ja sowieso nichts gegen machen.“???

Das dürfte wohl eine der faulsten Ausreden aller Zeiten und auf jeden Fall ein Trugschluss sein, denn man kann in der Tat eine ganze Menge machen, wenn man ´was macht und nicht zu träge ist, etwas zu machen.

Das zeigt das Beispiel von einem unserer werten Leser. Der hat etwas gemacht… und es hat funktioniert.

Den Kommentar vom 16. März 2015 dieses Lesers wollen wir unseren anderen Leserinnen und Lesern natürlich nicht vorenthalten, falls diese den Kommentar nicht schon selbst gefunden haben:

Es funktioniert!!

Ich habe Rücklastschrift gemacht, da ich damals dem FA die Einzuggenehmigung erteilte u. nicht dem Zollamt. Dann kam Mahnung vom Hauptzollamt HN.

Ich habe dazu wie folgt Stellung genommen:

Ich berufte mich auf den 2 + 4 Vertrag 1990, dem Verfall der BRD und legte dem Brief ein Auszug aus dem DUNS – UPIK Verzeichnis bei, schrieb denen dass ich mit der F I R M A Hauptzollamt HN keinen Vertrag habe und auch keine Geschäftsverbindung eingehen möchte und sollten sie sich auf ihren Amtsstatus berufen, dies vor dem IStGH geklärt wird.

Da kam n i c h t s, aber absolut n i c h t s mehr. War vor 3 Monaten.

An alle: T U N , TUN und nochmals TUN ihr habt nichts zu verlieren,
könnt dabei nur gewinnen!!

Ende des Kommentars.

Wir antworteten auf diese erfreuliche Mitteilung wie folgt:

Na bitte. Geht doch. 🙂

So viel dann mal wieder zum Thema, “da kann man ja sowieso nichts gegen machen”. Wie man sieht, kann man eine ganze Menge machen.

Liebe Bevölkerung, merke dir das:

Nichts machen kann man immer nur dann,
wenn man nichts macht.

.

                                                                                                                                
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160 Responses to Keine KfZ-Steuer – Es funktioniert!

  1. Geste sagt:

    Das Haupzoll“amt“ Bielefeld, D-U-N-S®-Nummer 332914381, Fraud Republik of Germany, gibt nicht auf. Zuerst hatte dieses „Amt“ versucht, meine Rentenversicherung zu knacken, um an Geld zu kommen, was aber nicht funktioniert hat.

    Jetzt haben sie meine Immobilie entdeckt. Es ist der Firma „Zoll“ gelungen, bei der Firma „Amtsgericht“ Gütersloh,

    D-U-N-S® Nummer: 34-331-6692
    Firmen-Information Adresse: Friedrich-Ebert-Str. 30, 33330 Gütersloh,
    Fraud Republik of Germany, mir eine Zwangshypothek, zugunsten der Firma „Bundesrepublik Deutschland“, D-U-N-S Nummer 341611478, SIC-Nummer 9199, als Gläubigerin in das Grundbuch einzutragen. Dann habe ich diesen Leuten geschrieben, alle ohne Vornamen, die mir geschrieben hatten: „Amt“sgericht Gt. zu Hd. Frau Stohmann, – Thiele , Weitkamp, Stohmann, Grundbuch“amt“.

    Betr.: Ihr Schreiben vom 01.09. 2020, ohne Unterschrift gemäß BGB §126 ist wie bisher nichtig!

    Zuvor war nicht ersichtlich, ob Sie feminin oder maskulin sind. Jetzt ist da ein Stempel „Amtsgericht“. Dann sind Sie anscheinend ein „Urkundsbeamter“ in einer Geschäftsstelle? Kein „Amt? Oder hat der „Urkundsbeamte“ einen Namen und ist mit einen Beamtenausweis der „Bundesrepublik“ ausgestattet, der vorgezeigt werden kann?

    Es ist schon seltsam, dass sie, die sich „Beamte“ nennen, alle keinen vollständigen Namen haben! Jetzt agieren Sie als eine Justizbeschäftigte und können nicht klar definieren, ob das „Amtsgericht“ ein Amt oder ein Geschäft ist.

    Ein Dokument muss, um Rechtgültigkeit zu erlangen, nach BGB §126 unterschrieben sein. Eine Unterschrift in Verbindung mit „i. A.“ (im Auftrag) oder „gez.“ (gezeichnet) sind keine rechtgültigen Unterschriften! In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote und somit ist dieses Schreiben unwirksam.

    Die „Unterzeichnung“ mit „i. A.“ bedeutet also auch, dass es sich nicht um eine klagefähige Form handelt. Gleiches gilt für ähnliche Unterschriftzusätze, wie bspw. „auf Anordnung“. Dazu gibt es die „BGH“-Beurteilungen V ZR 139/87 vom 05.11.1987 und VI ZB 81/05 vom 19.06.2007.

    Wer gibt sich schon gerne als Dieb/Räuber zu erkennen!? Der hinterlässt auch nicht seine Namen. Darum lieber anonym ohne vollständigen Namen. Ein wahrer Beamter wäre sich seines Amtes bewusst und hat solche Sperenzchen nicht nötig!

    In meinem Schreiben vom 09.07.20 hatte ich Sie schon darauf wie folgt hingewiesen!

    4.) Im Kfz-Brief werde ich nicht als „Halter“ genannt! Stattdessen ist nur geschrieben „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ (Anlage)

    5.) Das „Hauptzollamt“ Trier hatte mir vor langer Zeit ein SEPA-Lastschrift – Mandat zum Ausfüllen geschickt, was ich auch gemacht hätte, wenn darin nicht die Frage nach dem „Halter des Fahrzeuges“ gewesen wäre! Was im KFZ-Brief nicht geschrieben ist, kann in kein SEPA-Lastschriftmandat eingetragen werden!

    Am 17.08. 2020 hatte ich Herrn Heinz Paus vom „Haupzollamt“ Bielefeld, Am Hoppenhof 30, 33104- Paderborn u. a. geschrieben: „Sollte sich die Gesetzeslage entsprechend geändert haben, dass der „Inhaber einer Zulassung-Bescheinigung“ steuerpflichtig ist, werden Sie sicher in der Lage sein mir zu erklären, an welchen Tag, Monat, Jahr, durch wen, an welchen Ort diese Gesetzesänderung erfolgt ist. Sollten Sie den Beweis erbringen, bin ich selbstverständlich bereit, meiner Steuerpflicht entsprechend nachzukommen.

    Es kam leider bis heute keine Antwort aus Paderborn! Auch Sie, vom angeblichen „Amtsgericht Gütersloh“ haben meine Fragen vom 26.08.2020 bisher nicht beantwortet. Das sogenannte „Amtsgericht“, weil sie mit mir nicht zurecht kamen, schickte mir einen „Gelben Brief“ den ich entsprechend zurückgeschickt hatte. Dann kam ein Brief von der Firma „Oberlandesgericht“ Hamm

    D-U-N-S® Nummer: 34-073-3109
    Firmeninformation Adresse: Heßlerstr. 53, 59065 Hamm!

    Das schickte zuerst eine Zahlungauforderung, Verfasser unbekannt, keine Unterschrift, aber eine Finanzkasse, die „freundliche Grüße“ vermittelt. Die Zahlung wurde begründet abgewiesen.

    OLGH: Der Senat hat am 10.9.20 einen Beschluss erlassen, mit dem Ihre Beschwerden gegen am 6.07.20 vorgenommene Zwangssicherungshypothek zurückgewiesen worden sind. Dieser Beschluss ist von den drei berufenen Richtern unterschrieben worden. Das in den Akten verbleibende Original weist diese Unterschriften auf. Weitere Schreiben von Ihnen, in denen Sie Ihre sattsam bekannten, aber unzutreffenden Rechtsansichten zur Existenz der Bunderepublik und der Gerichte wiederholen, werden vom Senat nicht mehr beantwortet! Mit freundlichen Grüßen „Kimberg“, kein Vorname „Richter am Oberlandesgericht“

    Keine handschriftliche Unterschrift. „Beglaubigt“ von wem? Kein Name, nur ein alberner dicker Stempel-Aufdruck vom OLGH „Urkundsbe“amt“er/in“ (da darf man erst mal raten ob „m“ oder „w“) der Geschäftsstelle Oberlandesgericht Hamm.

    Keine Kopie von den angeblich erfolgten „drei Unterschriften“. Nichts! Nur das nichtssagene Stück Papier!
    Fortsetzung folgt: Anonymes Schreiben vom HZA B. P. ohne Namen, keine Unterschrift: „Erpresserbrief“

    L. G. Geste

    • Ursula Konopnicki sagt:

      Exat das selbe habe ich efahren müssen.

      Zu der Frage, wer ist der Eigentümer und Halter meines PKW, kam leider keine Antwort! Auf die Frage der Staatlichkeit des Schein-Amtes „Hauptzollamt Ulm“, welches als Handelsfirma mit Bundeskasse Weiden in UPIK.DE mit DUNST Nummer aufgelistet ist, kam auch keine Antwort!

      Auf die Frage, auf welcher Grundlage die Kfz Steuer fußt, wurde geantwortet, dass alle, die ihren PKW bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz anmelden, Schuldner sind und auf Grund der Abgabenordnung etc. Kfz Steuer bezahlen müssen.

      Gerade diese Gesetzte sind aber seit 1977 ungültig.

      News Top-Aktuell:

      Korrektur: Diese „Gesetze“ waren noch nie nie gültig. Das zeigt übrigens, wie lange die Bevölkerung des hiesigen Landes schon (nicht nur in Sachen Kfz-Steuer) um Multimilliardengelder beklaut wird!

      Die Anwendung von ungültige Gesetze ist strafbar und verstößt gegen die Haager Landeskriegsverordnung! Davon wollen kriminelle Schein-„Beamte“ nichts wissen!

      Die Lastschrift habe ich zurückgebucht. Dann kam von der sogenannten „Bundeskasse“ Weiden GmbH eine Mahnung und Gebührenforderumg für Rücklastschrift, garniert mit Erpressung und übler Drohung über Folgen, wenn ich die erpersste Kfz-Steuer nicht sofort bezahle.

      Das Ganze natürlich von einer anonymen Person, ohne Namen und ohne Unterschrift!

      So sieht die Praxis mit der Ausbeutung und Plünderung, entgegen dem Verbot der Plünderung nach HLKO aus! Daher stimmt was nicht, wenn irgendeiner hier schrieb, dass man mit bloßen Schreiben an die Firma Hauptzollamt was erreichte!

      News Top-Aktuell:

      Damit stimmt keineswegs etwas nicht, denn jedes Schreiben, welches Verbrecher und Schwerverbrecher aus der Bevölkerung erhalten, in welchem sich zur Wehr gesetzt wird, ist ein Stück Widerstand. Übrigens!

      Einfach zum Einwohnermeldescheinamt gehen und sich dort abmelden. Schon ist man von der Bildfläche verschwunden und hat keinen Ärger mehr mit all diesen Schwerverbrechern.

  2. Ursula Konopnicki sagt:

    Der Kommentar „Es funktioniert“ stimmt leider nicht! Es funktioniert eben nicht!!!

    Ich habe Rücklastschrift gemacht, da ich damals dem „FA“ die Einzuggenehmigung erteilte und nicht dem sogenannten „Zollamt“. Dann kam eine Mahnung vom sogenannten „Hauptzollamt HN“.

    Ich habe dazu wie folgt Stellung genommen:

    Ich berufte mich auf den 2 + 4 Vertrag 1990, dem Verfall der BRD und legte dem Brief ein Auszug aus dem DUNS – UPIK Verzeichnis bei. Ich schrieb denen, dass ich mit der F I R M A Hauptzollamt HN keinen Vertrag habe und auch keine Geschäftsverbindung eingehen möchte und sollten sie sich auf ihren „Amtsstatus“ berufen, dieses dann vor dem IStGH geklärt wird.

    Da kam n i c h t s, aber absolut n i c h t s mehr. War vor 3 Monaten.

    News Top-Aktuell:

    Was sagt uns das? Es funktioniert eben doch. 🙂

    An alle: T U N, TUN und nochmals TUN. Ihr habt nichts zu verlieren und könnt dabei nur gewinnen!!

    News Top-Aktuell:

    Diesem Aufruf schließen wir uns an.

  3. Geste sagt:

    Heute waren wir wegen einer anderen Sache bei einem Rechtsanwalt. Da wurde u. a. vorgetragen wegen „nicht bezahlter Kfz-Steuer.“ Die „Schulden“ wurden von einem „Urkundsbeamten“ ins Grundbuch eingetragen. Damals hatte ich nach dem „Beamten“ausweis gefragt, aber nie eine Legtimation des angeblichen Beamten erhalten. „Amtsgericht“, ohne einen Beamten.

  4. Dolly sagt:

    Vor einigen Jahren hatte ich mal vergessen die KFZ-Steuer zu überweisen. Es kam keine Mahnung, aber die haben mein Auto abgemeldet. Nach Anruf, ich glaube in Weiden oder „Zollamt“ Augsb., weiß es nicht mehr genau, hieß es, ich müsse die pünktliche Zahlung selbst überwachen. Die sitzen eben am längeren Hebel. Was macht ihr, trotz Mut, wenn die euer KFZ einfach abmelden und ihr das gar nicht merkt?

    News Top-Aktuell:

    Einfach lustig weiter fahren. Wozu eigentlich überhaupt ein Fahrzeug bei einer kriminellen Firma anmelden?

    Dann müsste es wohl auch unversichert sein.

    News Top-Aktuell:

    Müsste es das? Warum? Die Versicherung ist schließlich eine andere Firma.

    Ich muss ehrlich sagen, ich hab manchmal einfach nicht die Kraft, gegen Windmühlen zu kämpfen und dann mit gesperrten Konten und heimlich abgemeldetem Auto dazustehen.

    News Top-Aktuell:

    Dem gesperrten Konto kann man entgegenwirken, indem man gar kein Konto hat – zumindest keines, was auf dem eigenen Namen läuft.

    Es gibt eben viele Kriminelle in den „Ämtern“, denen Gesetze und Treu+Glauben einfach egal sind. Ich habe während Covid so sehr aufgeklärt und versucht zu überzeugen. Gedankt wird es einem nicht. Im Gegenteil.

    News Top-Aktuell:

    Tja….
    So ist sie nun mal… die verdummungsmedienverblödete Gesellschaft.

    Die Faschisten jammern heute rum und wollen wieder unser Geld, um ihren selbst verschuldeten Scheiß zu heilen. Charakterlose Figuren überall.

    • hankemarco sagt:

      Was wäre eigentlich, wenn ich ein abgemeldetes und unversichertes Auto fahre und es kommt zum Crash mit einem anderen KFZ-Fahrzeug? Was macht man dann?

      News Top-Aktuell:

      Versichert sollte ein Auto schon sein, denn sonst wird man den Schaden im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls aus eigener Tasche zu begleichen haben.

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