Zwangsversteigerungen waren und sind absolut illegal

 

Zwangsversteigerungen waren und sind absolut illegal

 

Über diesen Artikel dürften sich all jene freuen, die von einer Zwangsversteigerung bedroht sind oder eine solche schon hinter sich haben, denn die Sache ist nämlich die:

Wer von einer Zwangsversteigerung bedroht ist, kann sich mit den Erkenntnissen, welche das nun folgende Schriftstück mitteilt, gegen eine solche sehr gut zur Wehr setzen.

Wer bereits eine Zwangsversteigerung hinter sich hat, dem sei mitgeteilt, dass das illegal passiert und der erlittene Schaden zu ersetzen ist.

Was ist „MITRE“?

Warum fragen wir das? Das wird gleich noch wichtig werden, denn Sie wollen ja wissen, was Sache ist.

Die MITRE Corporation wird als Non-Profit-Organization geführt.

Die Organisation unterhält weltweit mehrere Dutzend Niederlassungen, vorwiegend in den Vereinigten Staaten, aber auch international mit Schwerpunkt in Deutschland.

Mehr dazu finden Sie, wenn Sie hier klicken

Diese Organisation teilt sehr interessantes im folgenden Schreiben mit:

 

Zwangsversteigerungen waren und sind absolut illegal -

 

Alleine durch Missachtung der SHAEF-Gesetze Nr. 52 und Nr. 53, wurde somit durch Ankauf von Hypotheken-Darlehen, ohne Zustimmung, ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Lizenz der Alliierten Streitkräfte vorlag, geschweige denn, über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre.

Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren zu zahlen.

Mit anderen Worten: Die Bevölkerung des hiesigen Landes wird seit rund 70 Jahren ausgenommen, beraubt und ausgeplündert, dass es nur so raucht!

Zusätzlich verstößt die „Bundesrepublik Deutschland“ als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der Alliierten Streitkräfte von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben, und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen.

Militärregierungsgesetz Nr. 2, § 9. – Deutsche Gerichte:

Niemand darf in der „Bundesrepublik Deutschland“, ohne Genehmigung der Militärregierung, als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!

Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher, also vor Beginn der Tätigkeit, für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.

Durch US EUCOM Stuttgart wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages, volle Rechtskraft besitzen.

Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem „bundesdeutschen Gericht“ privat haftende und privat handelnde Personen, ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die „Bundesrepublik Deutschland“ zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war.

Der Rechtsstaat war nie in Gefahr. Es hat ihn nämlich nie gegeben!

                                                                                                                                
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64 Responses to Zwangsversteigerungen waren und sind absolut illegal

  1. Anita sagt:

    Hallo Rüdiger,

    es ist wirklich wild was da grad abgeht. Aber ich denke ihr müsst da durch wie wir auch. Wieso sollten uns die Ami`s helfen, wir sind doch von denen besetzt.

    News Top-Aktuell:

    Die Amis haben Gestze und Befehle für das hiesige Land erlassen und haben (eigentlich) dafür zu sorgen, dass diese auch eingehalten werden.

    Die Umschuldung, wenn es irgendwie geht, ist eine Zeitverzögerung, aber vielleicht nicht schlecht. Wer weiss was die zeit bringt.

    News Top-Aktuell:

    Wir wissen, was die Zeit bringt: Veränderungen!

    Wir für unseren teil fühlen uns derzeit nicht mehr schlecht, weil von uns nichts mehr zu holen ist. Man kann ganz anders agieren.

    Ich wünsche dir alles, alles gute für die Zukunft. Bloß nicht daran zerbrechen, sondern lernen. Alles wird gut.

    Liebe Grüße Anita

    • Rüdiger Behrens sagt:

      Liebe Anita,
      Danke für deine schönen Worte,
      Das mit der Umschuldung wird schon klappen.
      Die Bank hat mich nicht Rausgeschmissen weil ich nicht mehr Zahlen konnte,sonder weil ich denen mit Fakten so dermaßen auf die Pelle gerückt bin und der meinung sind ich hätte Sie bedroht usw. Fakten sind Bedrohungen wusste ich auch noch nicht!
      Ich habe den Namen von dem Typen mal gegoogelt und siehe da,ich hab den Knaben gefunden,und seine E-mail stand auch noch dabei mit Vorname in dem Artikel und Geburtsdatum.
      Dann hat er eine Mail von mir bekommen mit entsprechendem Inhalt,der mag vielleicht Dumm geguckt haben!
      Und am nächsten Tag war der Link nicht mehr zu finden,komisch oder?

      LG Rüdiger

  2. FanvonMichaelS. sagt:

    Schönen guten Tag.

    News Top-Aktuell:

    Na der sei Ihnen doch auch gewünscht 🙂

    Wir haben letzte Woche den GV von der Hacke bekommen und unsere Unterlagen, die beweisen, dass diese GEZ Forderungen sämtlich unbegründet sind, wurden an die Firma „Amtsgericht“ zur „Prüfung“ weitergeleitet.

    Jetzt kam ganz flott eine Antwort von dieser Firma: BESCHLUSS und Gründe: Die Justizbehörden haben bei ihren Entscheidungen (und jetzt kommt der Knaller!!) die GELTENDEN GESETZE zu beachten.

    News Top-Aktuel:

    HA HA HA HA HA 🙂 🙂 🙂 „Die geltenden Gesetze“ 🙂 Welche waren das noch gleich? 🙂

    Diese Gesetze sind verfassungsgemäß (<—-????) zustande gekommen und zu vollziehen sind (klingt doof, haben die aber so geschrieben)-solange sie nicht vom Bundesverfassungsgericht als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar oder für nichtig erklärt werden.

    News Top-Aktuell:

    Klingt in der Tat doof. Des Satzbaus ist man also auch nicht mächtig 🙂

    Niedlich auch: „…sind verfassungsgemäß zustande gekommen“ 🙂

    Wie geht das in einem Land, welches gar keine Verfassung und seit Ende September des Jahres 1990 noch nicht einmal mehr ein Grundgesetz besitzt!?? 🙂

    All dieses Scheingerichts- und scheinbeamtengesindel muss sich doch langsam mal SELBST lächerlichlich vorkommen!

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag entsteht kraft Gesetzes, 2 Abs.2 Satz 1 RGebStV, § 2 abs. 1 RBStV.

    News Top-Aktruell:

    Da haben wir also mal wieder diesen ominösen „Rundfunkstaatsvertrag“, obwohl das hiesige Land erwiesen gar kein Staat ist. 🙂

    Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen liegen vor.

    News Top-Aktuell:

    Ja. Im Fernsehen vielleicht 🙂

    Dann folgen noch 2 Seiten Hust, Bla bla, bla und nochmal Hust.

    Ich habe nun vor, dieser Firma Punkt für Punkt ihre Lügen vorzuhalten. Meint Ihr, das nützt was?

    News Top-Aktuell:

    Möchten Sie eine ehrliche oder eine höfliche Antwort? 🙂

    Außerdem schicken wir denen nun die Willenserklärung mit, dass wir Menschen nach §1BGB sind. RuStAG 1913 haben wir.

    LG aus Augsburg.
    Vordergründig werden wir uns auf die HLKO berufen, die rechtskräftig ist.

    News Top-Aktuell:

    Gute Idee.

    Liebe Grüße auch von uns, für Sie 🙂

  3. FanvonMichaelS. sagt:

    Mir ist jetzt noch eine Idee gekommen.
    Ich werde alle Nachweise – gültige HLKO, Bereinigungsgesetze, Wegfall räumlicher Geltungsbereich Art. 23 GG und somit Aufhebung des GG, NGO Eintrag der Firma BRD, sowie Firmeneinträge ALLER so genannter Gerichte, Polizei, Ministerien etc.pp. an HORST SEEHOFER schicken und um Auskunft bitten, WAS in dieser BRD GmbH alles OHNE HOHEITLICHE RECHTE geschieht.
    Mal sehen, OB ich eine Antwort bekomme ;o).
    LG

    News Top-Aktuell:

    Eine feine Idee 🙂

  4. wiebi sagt:

    Hallo liebes NTA Team, hab da mal ein Brief verfasst, da ich so eine Hochkriminelle Rechtspflegerin angezeigt habe, hab von der Staatsanwaltschaft eine Antwort bekommen….. ist schon mal was, haben Verfahren nicht eingestellt,

    News Top-Aktuell:

    Ist schon mal ´was? Ja was denn?! Sogenannte „Staatsanwaltschaften“ sind eine Lachnummer in sich selbst. Das zeigt schon der Begriff „Staatsanwaltschaft“, denn wie wir ja alle wissen, ist das hiesige Land erwiesen kein Staat. Sogenannte „Staatsanwaltschaften“ sind also schon von Haus aus eine kriminelle Irreführung.

    Vergessen Sie nicht, dass Sie hier in einem Land leben, in welchem Stillstand der Rechtspflege herrscht. Vergessen Sie nicht, dass jedes sogenannte Gericht, jede sogenannte Staatsanwaltschaft, jede Polizei, jedes sogenannte Ministerium, eine hochkriminelle Firma ist.

    aber nun zu meiner Antwort für die Staatsanwaltschaft, bitte gebt mir Tips, falls in dem Brief was falsch ist .lieben dank
    xxxxxxxxxx, 30.05.2016

    Staatsanwaltschaft xxxxxx
    z.H. xxxxxx
    xxxxxxx
    xxxxxxxxxx

    Mein Aktenzeichen xxxxxxx
    Ihr Aktenzeichen [xxxxxxx]

    Sehr geehrte xxxxxxxx

    bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 17.05.2016 lege ich, xxxxxxxxx , Einspruch ein.
    Mein Strafanzeige und Strafantrag gegen Frau xxxxxxxxxxx erhalte ich aufrecht und bitte Sie nach StPO § 152 Abs. 2 weiter zu ermitteln.

    News Top-Aktuell:

    Wie soll das gehen? Die STPO ist erwiesen ungültig und jedes scheiß Scheingericht, sowie jede sogenannte „Staatsanwaltschaft“ des hiesigen Landes ist sowieso eine befugnislose kriminelle Verbrecherbande.

    Fakten

    1.Die Beschlusse des Amtsgerichtes Esslingen vom 02.10.2016 [xxxx ] und [xxxx] sind rechtswidrig und somit ungültig.

    Begründung :

    Rechtsungültigkeit wegen fehlender Unterschrift

    Fehlende Rechtskraft mangels Unterschrift laut BGB § 126, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO, 37 III VwGO.
    Der Beschluß wird daher als rechtsunwirksam und wegen Sach- Formmängel als unbegründet unter Beschwerde zurückgewiesen.

    News Top-Aktuell:

    ZPO, STPO und VwGO können Sie weglassen. Davon ist nichts gültig.

    1. Festgestellt Verstoß gegen BGB § 126 wegen fehlende Unterschrift:

    Der Beschluß wurde NICHT von einen gesetzlichen Richter unterschrieben, was einen Verstoß gegen das BGB § 126 darstellt.

    Keine Unterschrift = kein Verantwortungsbereich! Dabei finden sich zwingende Grundlagen für die persönliche Unterschrift in dem §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO, 37 III VwGO! Das gilt insbesondere für Behörden: Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwG E 81, 32 – Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 9202 NJW 2003, 1544)

    News Top-Aktuell:

    Wie schon erwähnt: ZPO, STPO und VwGO können Sie weglassen. Davon ist nichts gültig.

    Zwar hat der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass es bei der Übermittlung von Schriftsätzen auf elektronischen Wege den gesetzlichen Schriftformerfordernissen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift Genüge getan ist. (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15), dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist. (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BF H/N V 2002, 1 5 9 7; Beschluss vom 27.Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a. a. O).

    News Top-Aktuell:

    „Der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes“. Oh ha!
    Die sogenannten „obersten Gerichtshöfe“ eines ominösen, weil nicht näher defnierten „Bundes“, sind nichts anderes als Verbrecherbuden, die absolut gar nichts zu entscheiden, zu beschließen, oder sonstwas zu machen haben, da dieses Nachfolgenazigesindeltum keinerlei Legitimation besitzt.

    Die Standartbehauptung Zitat: *Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt auch ohne Unterschrift ist eine strafbewehrte Täuschung im Rechtsverkehr. Ohne Unterschrift kann keine Rechtskraft eintreten! Dies gilt vor allem auch für gerichtliche Dokumentationen, wie Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungstitel etc.. Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig aus: „Unterschriften von Richtern müssen stets mit Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellungsempfänger muß überprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.

    News Top-Aktuell:

    Stimmt im Grunde, doch dazu müsste es hierzulande erst einmal ordentliche Gerichte mit ordentlichen Richtern geben. Beides sucht man hier vergebens.

    Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159,25,26 BGH; Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers. R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 . III ZB 7/72 = Vers. G 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
    1. Verweis dazu auch Pressemitteilung Freispruch Banker wegen fehlender Unterschrift des Richters § 126 BGB.

    Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für mich.

    News Top-Aktuell:

    Nachfolgenazis und deren Gehilfinnen und Gehilfen haben an Gleichbehandlungsgrundsätzen nicht wirklich Interesse.

    1. Festgestellt wird weiter zur fehlenden Unterschrift:
    Es wird festgestellt: Die betr. Bestimmung aus der privaten Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO 1) wird in diesen Fall durch höheres Recht wie das BGB oder das Grundgesetz außer Kraft gesetzt.

    News Top-Aktuell:

    Das Grundgesetz kann nichts außer Kraft setzen, da das Grundgesetz seit mehr als 25 Jahren mangels Nennung von Geltungsbereichen ungültig ist.

    Außerdem verstößt die Geschäftsordnung gegen das BGB und das ist zu heilen. Selbst wenn ein Bescheid in der Akte unterzeichnet sein sollte, verstößt eine NICHT unterschrieben Ausfertigung trotzdem gegen das BGB: § 1263, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO, 37 III VwGO! Denn für den Zustellungsempfänger muß überprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe auf der Ausfertigung „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159,25,26 BGH; Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers. R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 . III ZB 7/72 = Vers. G 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

    News Top-Aktuell:

    Dazu müssen wir wohl nichts mehr mitteilen.

    Die kommentierte Fassung der Zivilprozeßordnung sagt eindeutig: „Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87).

    „Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften: „Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH- Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310) „Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt. Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt.

    Es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt. Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ (BGH – Beschlüsse vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR -1984, 142) „Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstabenverdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluß vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II2 a und b)

    News Top-Aktuell:

    Zu all dem müssen wir wohl auch nichts mehr mitteilen.

    Ein nicht vom Richter unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter sie nicht persönlich unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137,49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).“

    News Top-Aktuell:

    Zudem müsste es sich erstmal um einen gesetzlichen Richter handeln, der eine Tätigkeitgenehmigung nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9 besitzt. Eine solche Genehmigung kann kein einziger der hiesigen kriminellen Richterdarsteller vorweisen. Ebenso, wie auch keiner von denen einen Beamtenausweis und auch keine Bestallungsurkunde vorweisen kann.

    Es ist ferner zur Wirksamkeit des betr. Beschlusses des Richters zu prüfen: Eine gerichtliche Entscheidung (egal, ob Urteil oder Beschluss) ist im Original von demjenigen (Richter, Rechtspfleger) der sie erlässt zu unterschreiben. Ansonsten ist sie unwirksam.

    News Top-Aktuell:

    Ist sowieso und grundsätzlicvh unwirksam, da sogenannte „Rechtspfleger“ genauso nix erlassen dürfen, wie sogenannte „Richter“ nix erlassen dürfen.

    Das Original befindet sich aber in der Akte, nicht in Händen einer Partei. Ob das Exemplar der Entscheidung dass die Partei in Händen hält unterschrieben ist oder nicht, sagt über die Wirksamkeit NICHTS aus.

    Es ist in dieser hoch technisierten Zeit nicht noch viel bedeutsamer, dass der ZUSTELLEMPFÄNGER die Möglichkeit hat nachzuprüfen, ob das Urteil auch tatsächlich von einem Gericht stammt, insbesondere bei Geldstrafen wie z. B. OWi.

    News Top-Aktuell:

    Das sogenannte „Ordnungswidrigkeitengesetz“ ist nicht nur ungültig, sondern war sogar NIE gültig, da es von einer befugnislosen eingetragenen Firma scheinerlassen wurde.

    Auszug aus Prütting-Gehrlein-Thole, ZPO-Kommentar, Seite 884:
    2 B. Zustellung von Amts wegen. I. Anforderungen an die zuzustellende Urteilsausfertigung. Die Zustellung des Urteils erfolgt nicht durch Übermittlung der Urschrift, sondern einer amtlichen Ausfertigung (dazu Abs. 2–6), → die die vollständige Entscheidung einschließlich der Unterschriften enthält (BGH NJW 01, 1653, 1654), die von den nach § 309 ZPO mitwirkenden Richtern zu leisten sind;Gem. Wieczorek/Schütze, ZPO u. Nebengesetze Großkommentar (Zitat), hängt die wirksame Zustellung einer Ausfertigung nicht vom Vorhandensein der richterlichen Unterschriften auf der Urschrift gem. § 315 (1) ZPO ab, sondern maßgebend ist ausschließlich das Vorhandensein der richterlichen Unterschriften auf der zugestellten Ausfertigung. War die Entscheidung nicht zu verkünden, sondern gem. § 310 (3) ZPO zuzustellen (…auf dem Postweg) und existiert rechtlich mangels wirksamer Zustellung nicht, laufen auch keine Rechtsmittelfristen.Der Willkür wird Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/Verantwortlichen fehlt! Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (ranghöheres Recht!), 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (ius cogens)!

    News Top-Aktuell:

    Die ungültige ZPO wieder, die hierzulande sowieso keine Anwendung finden könnte, selbst wenn sie gültig wäre. Dazu benötigt es nämlich gesetzliche Richter, die es hierzulande nicht gibt.

    2. Fehlende Legitimation und Bestallungsurkunde von Frau Hilde Waltraud Schall und der anderen Rechtspfleger/in am Amtsgericht Esslingen zur hoheitlichen Ausübung Ihrer Tätigkeit als Rechtspfleger/in.

    Auch nach Aufforderung mir eine gültige Genehmigung der Militärregierung Deutschland gemäß MRD – Nr. 2 / SHAEF – Gesetz Nr. 2 Art. 2 – 9 und der VERFÜGUNG vom 21.Mai 1996 mit der Aktennummer 5 u D – 885 – 95 / 103160 Moskau zuzusenden wurde nicht folge geleistet.

    News Top-Aktuell:

    Natürlich wurde dem nicht Folge geleistet. Wie denn auch, wenn man nüscht davon besitzt?!

    3. Somit liegen hier Verstoße und strafbare Handlungen gegen folgende geltende Gesetze vor:

    StGB §§ 47,48,49,49a,123,153,131,132,234,240,241,253,242,243,244,263,264,267,268,271,339 ( Versuch ist Strafbar),223,223a,340,343,344,345 eventuell § 341,342,344, und 348, BGB § 125 und 126.

    4. Nichteinhaltung der Alliiertengesetze , SHAEF, SMAD- Befehle und HLKO.

    5. Menschenrechtsverletzung und Nichteinhaltung GG 1

    Art. 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    News Top-Aktuell:

    Wie schon erwähnt: Das Grundgesetz (GG) ist ungültig. Fügen Sie an dieser Stelle besser das hier ein:
    UN-Resolution 217 A vom 10.12.1948, Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

    Aus diesem Grunde habe ich auch Strafanträge und Strafanzeigen gegen alle Personen bei allen Alliierten und Schutzantrag in Moskau gestellt

    News Top-Aktuell:

    Personen kann man nicht verklagen. Man kann immer nur Menschen, bzw. Kriminelle verklagen. Wechseln Sie den Begriff „Personen“ daher mit dem Begriff „Individuen“ aus.

    weiterhin werde ich Klage beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe und bei der Menschrechtskommision in Strassburg einreichen.

    News Top-Aktuell:

    Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ ist eine kriminelle Firma. Von solchen sollte man sich nichts erhoffen.

    Und zu meiner persönlichen Einstellung ,denkenden und handeln Menschen § 1 BGB ist es einfach nicht mehr hin zu tolerieren, dass in Deutschland eine behördliche Willkür herrscht, Menschenrechte verletzt werden (die Würde der Menschen mit Füßen getreten wird) und täglich Gesetze von Behörden ignoriert und Gesetzesbrüche begangen werden.

    Mit freundlichen Grüßen:
    ein gesetzestreuer und friedlicher Mensch (§ 1 BGB)

  5. stachelschwein sagt:

    zwangsversteigerungen sind vorsätzlicher raub und plünderung
    und somit wirtschaftskriminalität.

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