Ohne Unterschrift ist gar nichts gültig!

 

 

Ein Dokument muss, um Rechtsgültigkeit zu erlangen, nach BGB §126 unterschrieben sein.

Eine Unterschrift in Verbindung mit „i. A.“ (im Auftrag) oder „gez.“ (gezeichnet) sind keine rechtsgültigen Unterschriften.

Nach Aussage der Firma „Bundesgerichtshof“ gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i. A.“ (im Auftrag) zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt des Schreibens keine Verantwortung übernimmt.

In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote und somit ist dieses Schreiben unwirksam. Die „Unterzeichnung“ mit „i. A.“ bedeutet also auch, dass es sich nicht um eine klagefähige Form handelt.

Gleiches gilt für ähnliche Unterschriftzusätze, wie bspw. „auf Anordnung“.

Dazu gibt es die „BGH“-Beurteilungen V ZR 139/87 vom 05.11.1987 und VI ZB 81/05 vom 19.06.2007.

Bestehe Sie auf ein Schreiben in klagefähiger Form!

Der Grund für dieses Handeln der Behördenbediensteten findet seine Ursachen in der weggefallenen „Staatshaftung“ in der „Bundesrepublik Deutschland“:

Aufhebung des „Staatshaftungsgesetzes“ (vom 26.6.1981 BGBI Teil I S.554) durch das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ (BVerfG 61, 149).

Nun wird also nach § 839 BGB mit gesamten persönlichen Vermögen selbst gehaftet, bzw. nach § 823 BGB.

An dieser Stelle verweisen wir zusätzlich auf § 56/1 des sogenannten „Beamtengesetzes“: „Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“

Daraus leitet sich eindeutig eine persönliche Haftung ab, die sich durchsetzen lassen wird, wenn das Unrecht in diesem Lande vom Recht abgelöst werden wird.

Kommen Sie mit einem vermeintlichen „Beamten“ in Kontakt, verlangen Sie in jedem Fall, dass er sich ausweist.

Sowohl Dienstausweis, wie auch den Personalausweis, ist vorzulegen. Notieren Sie sich den vollständigen Namen für spätere rechtliche Schritte.

Wird verweigert, sich Ihnen gegenüber auszuweisen, so stellt dies den Straftatbestand der Amtsanmaßung, wie auch der Rechtsbeugung dar.

Im Weiteren weisen wir ein Mal mehr darauf hin, dass im Hiesigen Lande keine Staatsgerichte existieren, sondern nur Handelsgerichte, denen Sie sich nicht unterordnen müssen.

Nach AHK-Befehl/Gesetz Nr. 35 sind alle Gerichtsstrukturen und Gerichte in der „Bundesrepublik Deutschland“, reine Handelsgerichte nach “Admirality Law”.

Das heißt: Erst mit Vertragsabschluß kommt ein Contract (Vertrag) zustande, womit das „Gericht“ als Handelsgericht und Handlungsgericht akzeptiert wird.

Dies kann man nach § 54 BGB jedoch zurückweisen. Machen Sie etwaige „behördliche Personen“ auf die Remonstrationspflicht (BBG §56) aufmerksam, in Verbindung mit der Auskunftspflicht.

Der § 15 Gerichtsverfassungsgesetz beinhaltete das in ‘Deutschland Staatsgerichte bestehen. Er wurde durch die Alliierten 1949 aufgehoben.

Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz wurde am 29.11.2007 auch das Vorschaltgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz und somit das ganze Gerichtsverfassungsgesetz aufgehoben.

Im Weiteren wurde aufgehoben: die Strafprozessordnung (StPO), die Zivilprozessordnung (ZPO), OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) wie auch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Sollte eine sogenannte „Behörde“ zum Beispiel auf die AO (Abgabenordnung) verweisen, so fragen Sie freundlich nach, wann diese denn in Kraft getreten sei.

Sie ist nie in Kraft getreten und somit ungültig und nichtig, so wie hierzulande so gut wie alles andere auch, ungültig und nichtig ist.

                                                                                                                                
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5 Responses to Ohne Unterschrift ist gar nichts gültig!

  1. Frank sagt:

    RN 33.) „Im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Staatsgerichte, wohl aber staatliche Gerichte i.S. des Art. 92 GG“
    Diese und andere abendteuerliche Aussagen hier https://openjur.de/u/853611.html

    News Top-Aktuell:

    Man erkläre uns bitte den Unterschied zwischen „Staatsgerichte“ und „staatliche Gerichte“. Fakt ist unterdessen: Von den Justizkriminellen wurde bestätigt, dass es „im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland“ keine Staatsgerichte gibt.

    Wenn es keine Staatsgerichte gibt, dann kann das wohl nur daran liegen, dass das hiesige Land kein Staat ist, was ja bereits erwiesen feststeht.

    Im Artikel 92, des in Ermangelung der Nennung von Geltungsbereichen ohnehin seit mehr als 25 Jahren ungültigen Grungesetzes, ist lediglich von Gerichten die Rede, jedoch weder von Staatsgerichten, noch von staatlichen Gerichten. Wie der sogenannte „Senat“ darauf kommt, dass es hierzulande „staatliche Gerichte“ geben würde, wird (bzw. wurde) durch GG-Artikel 92 mit keinem Wort bestätigt.

    Was gab der sogenannte „Senat“ noch so an Unsinn von sich? Zum Beispiel das hier:

    „…überschreitet der Kläger die Grenzen des Zumutbaren, so dass die Klage jedenfalls als evident rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig abzuweisen ist.“

    Die Grenzen des Zumutbaren hat der Kläger keinesfalls überschritten, da es durchaus zumutbar und auch erforderlich ist, die rechtliche Situation eindeutig anhand von Tatsachen und Fakten zu klären, was ja wohl die Aufgabe eines ordentlichen Gerichtes zu sein hat, an welchem ordentliche Richter agieren, welche einen Beamtenausweis und eine Bestallungsurkunde, sowie eine Tätigkeitsgenehmigung nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9 besitzen.

    Dummerweise existieren diese ordentlichen Richter im hiesigen Land nicht, da keiner von diesen Nachfolgenaziarschlöchern einen Beamtenausweis und auch keiner von denen eine Bestallungsurkunde besitzt, geschweige denn, eine Tätigkeitsgenehmigung nach Militätgesetz Nummer 2, Artikel V. 9.

    Schauen wir mal, was dese legitimationslosen Justizschwerkriminellen noch absondern. Zum Beispiel das hier:

    „Die vom Kläger in seinen Anträgen und Schriftsätzen wiederholt geäußerten Rechtsansichten, mit denen er die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat, die Geltung des Grundgesetzes und des einfachen Rechts sowie die Legitimität der handelnden Behörden und Gerichte bestreitet, sind juristisch derart unhaltbar, dass eine Befassung mit dem Klagebegehren durch das Gericht schon gar nicht notwendig erscheint.“

    Wie kann etwas angeblich „derart juristische Unhaltbarkeit“ sein, wenn sich das sogenannte „Gericht“, (nach eigener Aussage!) gar nicht damit befasst hat, weil ´s ja nicht notwendig erscheint, sich damit zu befassen.

    Im Übrigen handelt es sich auch nicht um „Rechtsansichten des Klägers“, sondern um begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit dessen, was hierzulande vor sich geht. Dass die „Bundesrepublik Deutschland“ kein Staat ist, ja gar kein Staat sein kann, teilt allein schon die Drei-Elemente-Lehre und außerdem noch die Firmndatenbank UPIK mit, welche die „Bundesrepublik Deutschland“ als eingetragene Firma führt.

    Was teilte der sogenannte „Senat“ sonst noch mit? Zum Beispiel das hier:

    „Die von ihm zum Ausdruck gebrachten Ansichten über geschichtliche Ereignisse und politische Vorgänge sind einer gerichtlichen Prüfung ohnehin nicht zugänglich.“

    Frage: Warum ist dem sogenannten „Gericht“ nicht zugänglich, was dem Kläger, wie auch allen anderen Menschen des hiesigen Landes, offenbar durchaus zugänglich ist?

    Weitere Frage: Ist es nötig, sämtliche geschichtlichen Ereignisse und politischen Vorgänge zu kennen?

    Wir stellen fest, dass das gar nicht nötig ist, denn die Sache ist ja die:

    Der Kläger stellt die rechtliche Situation im hiesigen Land in Frage – und das völlig zu Recht.

    Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist kein Rechtstaat. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Urteil vom 08. 06. 2006 (Aktenzeichen: EGMR 75529/01) festgestellt: „In dem Individual-Beschwerdeverfahren »Sürmeli gegen Deutschland« hat die Große Kammer des EGMR festgestellt, daß die gegenwärtig nach dem deutschen Verfahrensrecht vorhandenen Möglichkeiten … keinen hinreichenden Rechtbehelf … darstellen.“

    Nächstens: Die „Bundesrepublik Deutschland ist in Firmendatenbanken eingetragen.

    Und dann das hier: Kein einziger angeblicher „Finanzbeamter“ kann sich als Beamter legitimieren – Schriftsätze werden nicht rechtgemäß unterschrieben – die Abgabenordnung (AO), auf welche sich stets berufen wird, besitzt weder einen Geltungsbereich, noch teilt diese ein Datum des Inkrafttretens mit.

    Seit 1956 existiert kein gültiges Wahlgesetz („gerichtlich“ festgestellt), woraus resultiert, dass alle seit mindestens diesem Zeitpunkt erlassenen Gesetze sowieso ungültig sind.

    Also bitte schön…!

    Was soll es denn noch alles brauchen, um an der Rechtstaatlichkeit und der Rechtsituation des hiesigen Landes erhebliche Zweifel anzumelden und Klärung zu fordern?!

    • Frank sagt:

      Ich bin ganz bei euch. Solche und andere „Urteile“ können doch nur verfasst werden, um jegliche Antworten im Keim ersticken zu lassen. Und dann soll dafür auch noch nach der „FGO“ bezahlt werden. Im übrigen kann ich mir beim besten Willen auch gar nicht vorstellen, dass dieses „Urteil“ echt sein soll. Es würde (international) keiner gerichtlichen Nachprüfung Stand halten…

      News Top-Aktuell:

      Dieses angebliche „Urteil“ würde noch nicht einmal einer Rechtschreibprüfung standhalten. Es hat uns aber trotzdem Spaß gemacht, auf den Quatsch einzugehen und diesen ad absurdum zuführen.

  2. Ein Verarschter sagt:

    Alles nur vorrausgesetzt die lassen sich, wie vernunftbegabte Menschen eben, auf eine Diskusion ein.
    Erfahrungsgemäß wird man einfach überrannt, wie es mir trotz Aufruf hier bei NTA, passierte, da ich völlig alleine und noch Schwerbehindert denen gegenüber stand.
    Heute würde mir das nicht mehr passieren, da ich nun wirklich gar nichts mehr zu verlieren habe und wenigstens einen von diesen Verbrechern mit in die Hölle nehmen würde.

    Es muß noch viel mehr passieren, denn nur „ein gebranntes Kind scheut das Feuer“.
    Jene die nichts in dieser Hinsicht mit der Verbrecher-Bande zu tun hat, denen geht „der Nachbar“ der Hilfe braucht am Arsch vorbei.
    Hierzulande wird schon alles dafür getan den Bürger zu verdummen und zu verarschen, und der Applaudiert denen noch zu.

  3. Nonkonformist sagt sagt:

    BGB § 126 und 126a. Diesen Fall hatte ich neulich mit einem Katasteramt – natürlich ohne Unterschrift und ohne sogenannten „Amtsstempel“. Ich legte beim Landratsamt beschwerte und Zurückweisung des Angebotes per Einschreiben und per Fax. ein. Rückmeldung: Das Verwaltungsverfahrengesetz hat Vorrang – § 35.

    Rückruf von mir an den Sachbearbeiter wegen BGB und Antwort des Scheinbeamten: BGB hat nur Rechte für Zivilpersonen? Alles klar! In Faschismus und in einer Diktatur haben Scheintaatsvasallen immer Recht!!!!!!!!!!!!!!!!

    News Top-Aktuell:

    Nein. Recht hat das Vasallengesindel natürlich nicht. Es ignoriert nur alles, bis nicht mehr ignoriert werden kann, was dann der Fall sein wird, wenn das Vasallengesindel via Bevölkerungsrevolution ausgemerzt und ausgerottet werden wird.

  4. Argenta sagt:

    In diesem Zusammenhang ist das neueste Buch vom Prof. Schachtschneider *STOPP!*

    News Top–Aktuell:

    Schachtschneider hat behauptet, dass die BRD ein Staat und Deutschland souverän sei, obwohl längst erwiesen ist, dass diese Aussagen unzutreffend sind. Damit ist Schachtschneider durchgefallen und seine Bücher ausschließlich dem Schredder zu empfehlen.

    Aber wie schreibt er da so schön, unserer STAAT ist NICHT die -Bundesrepublik Deutschland-, sondern DEUTSCHLAND ! DAS wird aber so gut wie nie angewendet.

    News Top-Aktuell:

    Wie schon erwähnt: Bücher mit solchen Aussagen taugen ausschließlich für den Schredder. Das hiesige Land (ob man es nun „BRD“ oder „Deutschland“ nennt) ist nämlich erwiesen kein Staat.

    Und der ist nun wirklich Fachjurist, sollte es also eindeutigst wissen !

    News Top-Aktuell:

    Weiß er auch. Und da er das weiß, trotzdem aber etwas anderes erzählt, ist er ein Lügner. So einfach ist das. Im Übrigen sollte man sich von allem fernhalten, was als „Jurist“ daherkommt.

    Zu diesem Thema empfehlwn wir folgenden Artikel zur Kenntnis zu nehmen:

    „Rechtsanwalt“ – Der Feind im eigenen Boot

    und diese Bild- und Tonaufzeichnung:

    https://www.youtube.com/watch?v=irvHsRYTL6w

    Seltsamerweise lässt -man/n- ihn ohne Weiteres noch gewähren…

    Und das mit dem Ignorieren ist mir inzwischen auch schon sehr unangenehm aufgestossen – selbst am Telefon wird einfach pausenlos dagegengequatscht, OHNE zuhören zu wollen – oder auf Anweisung eben, NICHT zu DÜRFEN. Letzteres setze ich inzwischen mal als gegeben voraus.

    Und dann fliegt der Hörer in die Gabel ! Weitere Anrufe zwecklos … Schreiben mit Hintergrundinfos werden inhaltlich wohl auch nicht mehr zur Kenntnis genommen, so ist die Erfahrung der letzten Monate.

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