Gesteuerte Verwirrung und die Lösung

 

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Dass sich da draußen eine Menge tut, dass also die Menschen (Dank Internet) jeden Tag mehr und besser Bescheid wissen, hat sich bei den Nachfolgenazis und Unrechtssystemkonformlingen (sogenannter „Bundestag“ und „Landesparlamente“) längst herumgesprochen.

Die Lügenpropagandamaschinerie läuft daher auf Hochtouren, wie nie zuvor.

Das begann beinahe harmlos mit Begriffen wie „Verschwörungstheorie“ und „Verschwörungstheoretiker“, über welche wir schon von Anfang an nur lachen konnten, da diese Begriffe derart blöd sind und darum derart schlecht gewählt waren, dass es einfach nur lächerlich war.

Dann kam der übliche Rotz dazu, der immer dann Verwendung findet, wenn den Damen und Herren politischen, medialen und ähnlichen Schwerverbrechern die Argumente fehlen, weil Lügen und dummes Zeug gegen Fakten nun mal keine Chance haben.

In diesem Fall kommen und kamen dann Begriffe zur Anwendung, die bereits einen derart langen Bart haben, dass auch damit so gut wie niemand mehr beeindruckt werden kann.

Das sind dann Begriffe wie die Folgenden: Spinner, Rechte, Braune usw.. Hinzu kamen schließlich die Begriffe „Neurechte“ und „Reichsbürger“.

Menschen mit Verstand, welche sich eigenständig informieren, sowie sich über Wochen, Monate, Jahre Wissen angeeignet haben und daher nicht länger belogen und verarscht werden können, hat das Propagandalügengesindel kurzerhand als „Verschwörungstheoretiker, Spinner, Rechte, Braune, Neurechte und Reichsbürger“ bezeichnet.

Daran kann man das Propagandalügen- und ähnliches Verbrechergesindel übrigens sehr gut erkennen, wenn es mit solchen Begriffen und Scheinargumenten um sich schmeißt, statt hieb- und stichfeste Argumente zu präsentieren.

Nach diesem Vorwort kommen wir nun zum Eigentlichen:

Kürzlich bekam wir per Kommentar einen link übersandt, nämlich diesen hier:

http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/38984/deutsche-einheit

Dem link im Kommentar war hinzugefügt: „lauter Verwirrtaktiken“.

Die Leserin, welche uns diesen Kommentar übersandte (liebe Grüße und vielen Dank an dieser Stelle), hat vollkommen Recht, denn bei dem unter dem link zu findenden Artikel handelt es sich tatsächlich um Verwirrtaktiken, denn die Sache ist nämlich die:

Es wird überaus vielseitig versucht (Verblödungsglotze, Zeitungen, Radio, diverse Propagandalügenseiten im Internet), die Menschen des hiesigen Landes zu verwirren.

Dankenswerterweise hat News Top-Aktuell die Fakten, die wir immer wieder gern präsentieren.

Der oben stehende link führt in der Tat zu einem Propagandalügenartikel, aus welchem wir nur mal den Schluss zitieren und richtig stellen, da das nämlich völlig ausreicht:

Zitat: Während der damalige Vorsitzende des Hauptausschusses, Carlo Schmid (SPD), ausdrücklich erklärt hatte, dass man bewusst ein „Provisorium“ schaffen wolle, steht inzwischen außer Frage, dass aus der Regelung für eine „Übergangszeit … längst eine feste Ordnung geworden“ ist (Ernst Benda, Bundesinnenminister von 1968 bis 1969 und Präsident des Bundesverfassungsgerichts von 1971 bis 1983).

Das Grundgesetz hat sich bereits im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt. Zitat Ende.

Aha! Und nun die Fakten:

Carlo Schmid sagte am achten September 1948 eindeutig: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten“.

Noch eindeutiger geht ´s wohl nicht und es mutet geradezu hilflos lächerlich an, dass Nazis und Nachfolgenazis der vergangenen Jahrzehnte mit ihrem Geschwätz versuchten, Eindeutigkeiten verdrehen zu wollen.

Inzwischen steht außer Frage, dass aus der Regelung für eine Übergangszeit eben keine feste Ordnung und schon gar keine Verfassung geworden ist! Für die Schaffung einer Verfassung benötigt es nämlich eine souveräne Bevölkerung, welche in freier Selbstbestimmung gemeinsam eine Verfassung beschließt.

Was das Grundgesetz betrifft: Das ist seit dem 18.09 1990 ungültig, da an diesem Tag Außenminister James Baker auf der Pariser Konferenz einem gewissen Außenminister Genscher mitteilte, dass der Artikel 23 aus dem Grundgesetz gestrichen ist, in welchem sich übrigens die Geltungsbereiche des Grundgesetzes befanden, und ohne Geltungsbereich hat ein Gesetz nun mal bekanntermaßen keine Gültigkeit.

Kurzum: Die Bevölkerung des hiesigen Landes besitzt zweifellos und unbestreitbar weder eine inkraft befindliche Verfassung, noch ein inkraft befindliches Grundgesetz.

Nazi Ernst Benda, sogenannter „Bundesinnenminister“ von 1968 bis 1969 und sogenannter „Präsident“ des sogenannten „Bundesverfassungsgerichts“ von 1971 bis 1983, kann sich mit seinen offenkundig absurden Behauptungen also schon jetzt mal gepflegt gehackt legen, aber das ist ja noch nicht alles!

Wir zitieren weiter aus dem oben verlinkten Text:

Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung. Zitat Ende.

Und nun wieder die Fakten:

Erstens: Die Deutsche Demokratische Republik ist der Firma „Bundesrepublik“ nie beigetreten. Das konnte sie gar nicht, was wir mit diesem Artikel unbestreitbar beweisen: Angebliche Wiedervereinigung = Scheinhochzeit zweier Leichen. 

Zweitens: Das Grundgesetz hätte bestenfalls dann zu einer Verfassung werden können, wenn die Bevölkerung des hiesigen Landes dies in freier Selbstbestimmung so beschlossen hätte. Das war aber nie der Fall.

Das Grundgesetz konnte daher niemals zu einer Verfassung, schon gar nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung werden.

Wir zitieren weiter aus dem Geschwätz von Nazi Benda:

Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, dass diese gesamtdeutsche Verfassung weiterhin die Bezeichnung „Grundgesetz“ trägt. Zitat Ende.

Zur Abwechslung wieder die Fakten:

Es ist eine x-fach erwiesene Tatsache, dass keine Wiedervereinigung stattgefunden haben kann und dass keine inkraftbefindliche Verfassung, schon gar keine inkraftbefindliche gesamtdeutsche Verfassung existiert – ja noch nicht einmal mehr das Grundgesetz selbst gültig ist.

Wir zitieren weiteres Nazigeschwätz:

Das Grundgesetz erfüllt nicht nur alle Funktionen einer Verfassung, sondern wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht. Zitat Ende.

Und jetzt wieder die erfrischenden Fakten:

Was Nazi Benda da behauptet hat, ist nicht nur inhaltlich, sondern auch sachlich falsch, denn die Sache ist ja die:

Legitimitätsanforderungen einer Verfassung kann ein Grundgesetz nur dann haben, wenn die Bevölkerung in freier Selbstbestimmung beschließt, ein Grundgesetz in den Status einer Verfassung zu erheben.

Auch wenn ein Grundgesetz welche Funktionen auch immer angeblich erfüllt, so wird es dadurch nicht zu einer Verfassung.

Wie schon erwähnt: Ein Grundgesetz könnte nur dann den Status einer Verfassung erreichen, wenn die selbstbestimmende Bevölkerung sich darüber einig ist und das so beschließt. Das jedoch, ist nie geschehen – weder vor, noch nach der angeblichen Wiedervereinigung, die erwiesen nie stattgefunden haben kann.

Hinzu kommt: Im hiesigen Land existiert bis zur Sekunde keine selbstbestimmende Bevölkerung, da mit den damaligen Nazis kein Friedensvertrag geschlossen wurde, was verständlich ist. Wer schließt schon mit Nazis Friedensverträge?!

Kurzum: Der zweite Weltkrieg hat mangels Friedensvertrag nie geendet. Lediglich die Schusswaffen schweigen hierzulande. Und nun geht ´s weiter:

Da der zweite Weltkrieg offenkundig nie geendet hat und das hiesige Land bis zur Sekunde erwiesen besetztes Kriegsgebiet ist, existiert keine selbstbestimmende Bevölkerung, die das Grundgesetz in den Status einer Verfassung hätte erheben können.

Im Übrigen ist das Grundgesetz seit mehr als einem Vierteljahrhundert mangels Nennung von Geltungsbereichen ungültig.

Kommen wir nun zum letzen Zitat aus dem oben verlinkten Text:

Die Beibehaltung der ursprünglichen Bezeichnung „Grundgesetz“ ist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten. Zitat Ende.

Und nun wieder die Fakten:

Der sogenannte „Parlamentarische Rat“ war ein Trüppchen, welches von den alliierten Landbesetzern bestimmt wurde, und nicht etwa von der Bevölkerung gewählt war.

Dieses fremderwählte und fremdbestimmte Trüppchen bildete dann im Bonner Museum ein provisorisches Parlament.

Die Beibehaltung der ursprünglichen Bezeichnung „Grundgesetz“ ist also nicht etwa „historisch bedingt“, sondern hat ganz andere Gründe:

Das Grundgesetz ist keine von der Bevölkerung in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung und kann daher auch nicht die Bezeichnung Verfassung tragen.

Abschließende Fakten:

Mit Nazis schließt man keinen Friedensvertrag. Das ist verständlich. Aus diesem Grunde haben wir ja auch keinen Friedensvertrag, weil die Naziseuche bis zur Sekunde im sogenannten „Bundestag“ und in sogenannten „Landesparlamenten“ hockt.

Beweisen kann man das ganz einfach: Von Adenauer bis Merkel hat ausnahmslos jede sogenannte „Bundesregierung“ längst verbotene Nazigesetze angewendet. Mit dabei zum Beispiel das Gewerbesteuergesetz und das Einkommensteuergesetz – beides Gesetze, die von Dwight D. Eisenhower höchstpersönlich nicht nur abgeschafft, sondern verboten worden sind!

Die Nachfolgenazis hat das allerdings nicht sonderlich gestört. Auch wurde die Bevölkerung nie darüber aufgeklärt, dass die Nazigesetze verboten wurden, denn die Menschen des hiesigen Landes hatten nach der Besetzung hierzulande andere Dinge zu tun, als sich für sogenannte „Politik“ zu interessieren.

Es gab nämlich die bis dahin verursachten Schäden des zweiten Weltkrieges zu beseitigen und alles wieder neu aufzubauen.

So wurde der Bevölkerung nie bekannt, dass die Nazigesetze verboten worden sind – und darum konnten die verbotenen Nazigesetze von Adenauer (Nazi) bis Merkel (Nachfolgenazi) auch schön weiter angewendet werden.

Auch die sogenannten „Gerichte“ des hiesigen Landes hocken voller Nachfolgenazis, was hiermit bewiesen ist:

 

 

Was glauben Sie denn wohl, warum hierzulande kein einziger sogenannter „Richter“ eine Tätigkeitsgenehmigung, nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9, von der Militärregierung bekommen hat und auch heute nicht bekommt?

Ganz einfach: Nazis und Nachfolgenazis erteilt man solche Genehmigungen nicht.

Fazit: Wenn die Bevölkerung des hiesigen Landes, nach mehr als 70 Jahren Nazitum und Fremdbestimmung, endlich souverän, frei und selbstbestimmend werden will, dann muss sie zunächst das Nazigesindel beseitigen, denn mit Nazis schließt niemand einen Friedensvertrag.

                                                                                                                                
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9 Responses to Gesteuerte Verwirrung und die Lösung

  1. Senatssekretär Freistaat Danzig sagt:

    Das ist ein Weckruf! Danke!

  2. de Maulwurfen sagt:

    2009 Obama in Ramstein: „Deutschland ist ein besetztes Land, und das wird auch so bleiben!“ Das ist doch eindeutig.

    Schäuble vor einiger Zeit im Verblödungs-TV: „Deutschland war seit dem 08. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt souverän .“

    Bei Youtube gibt es ein Video, welches ich nicht mehr finde, wo Mitarbeiter von Scheinbehörden vom Pseudoverfassungsschmutz geschult werden. Sinngemäß: Schreiben (von „Reichsbürgern“) ignorieren, irgendeine Nummer drauf, fertig. Argumentation? Fehlanzeige.

    Es tut gut, die Scheinbeamten jammern zu sehen, daß die mit Post bombardiert werden und das doch alles Geld kostet und die „Verwaltungen“ belastet. Ein Zeichen, daß immer mehr Leute dieses System ablehnen und die Aufklärung durch Euch und das Weltnetz immer mehr fruchtet.

    Beste Grüße
    Maulwurfen

    News Top-Aktuell:

    Beste Grüße auch für Sie und vielen Dank für Ihren Kommentar.

  3. Franky sagt:

    Sag ich doch schon lange: die Nazis ist man nie losgeworden.

    Das war von den Siegermächten auch nicht gewollt, denn sonst hätte man die Deutschen niemals so lange im Würgegriff halten und ausbeuten können.

    So wird von mir auch jeder Diener der BRD, einschließlich Wähler und Befürworter, als williger Nachfolgenazi betrachtet. So sage ich auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ebenso wenig Dummheit und Ignoranz.

    Wer sich nicht der Wahrheit und den Fakten stellen will, sagt damit ganz klar: „ich will ein Nazi sein“.

    Aus der BRD heraus ist keine Heilung möglich, auch wenn viele Schwachköpfe das meinen. Das ganze Konstrukt muß restlos verschwinden damit es wieder in Freiheit und Selbstbestimmung weiter gehen kann. Gewissermaßen eine Generalreinigung, bei welcher selbst aus den hintersten Ecken der alte Nazidreck herausgekratzt und gründlichst entsorgt werden muß.

  4. Andreas sagt:

    Hallo NTA-Team,

    ihr schreibt ja regelmäßig über die Rechtlosigkeit in der BRD und vor allem, dass wir kein gültiges Grundgesetz haben. Das hat mich beunruhigt und ich habe mir das GG jetzt mal genau durchgelesen.

    Wie genau hat denn der amerikanische Außenminister oder ein deutscher Außenminister das GG den alten Artikel 23 gestrichen?

    News Top-Aktuell:

    Nun ja…
    Am 17.07. des Jahres 1990 teilte Außenminister James Baker auf der Pariser Konferenz einem gewissen Außenminister Genscher mit, dass der Artikel 23, in welchem die Geltungsbereiche genannt waren, gesstrichen ist, was bedeutete, dass die eingesetzte Verwaltung dem nachzukommen hat.

    17. Juli 1990
    Paris – Zwei-plus-Vier Außenministerkonferenz:

    BRD muß polnische Westgrenze vertraglich anerkennen und Artikel 23 aus Grundgesetz streichen.
    (Quelle: Elbe 180-181; 199)

    Dem kam die Verwaltung (sogenannte „Bundesregierung“/“Bundestag“/“Bundesrat“) am 28.09.1990 per Herausgabe eines „Bundesgesetzesblattes“ nach. Bedeutet: Seit spätestens dem 29.09 1990 enthält das Grundgesetz offiziell keinen Geltungsbereich mehr, was zur offiziellen Ungültigkeit des Grundgesetzes führte.

    Man bediente sich allerdings eines Tricks! Statt Artikel 23 komplett zu streichen, wurde dieser mit Artikel 23 (neue Fassung) überdeckt, damit möglichst niemand bemerkt, dass sich etwas einschneidend geändert hat, wodurch das Grundgesetz ungültig geworden ist.

    Wir waren bei all dem nicht als Zeugen dabei, jedoch steht unbestreitbar fest: Artikel 23 nennt keine territorialen Geltungsbereiche mehr, was zur Ungültigkeit des Grundgesetzes geführt hat.

    James Baker hat mich sogar nach dem Artikel 23 Grundgesetz gefragt. Ich habe darauf ohne Umschweife von der Streichung des Artikels gesprochen.
    (Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Namensbeitrag/2014/11/2014-11-10-schaeuble-faz.html)

    Im Artikel 79 steht, das geht nur durch ein Gesetz mit 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat.

    News Top-Aktuell:

    In Artikel 79 steht: „(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.“

    Ebenfalls eine Täuschung, denn was ist denn der sogenannte „Bundestag“ und „Bundesrat“?! Es sind eingetragene Firmen, in welchen Angestellte, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse hochkriminell tätig sind.

    Kurzum: Diese Firmenangestellten haben überhaupt nichts zu entscheiden und deren Zustimmung zu was auch immer spielt keinerlei Rolle, da niemand von denen hoheitsrechtliche Befugnisse besitzt.

    Bedeutet: Wenn sich die alliierte Militärregierung dazu entschieden hat, das Grundgesetz zu ändern, respektive ungültig zu machen, dann haben die Verwaltungsangestellten der Firma „Bundestag“ und „Bundesrat“ dem zu folgen. So einfach ist das.

    Grundgesetzänderungen bedürfen, laut „BRD“-Recht der 2/3 Mehrheit. Aufgrund der alliierten Obliegenheitsrechte interessiert dies aber niemand.

    Überleitungsvertrag von 1954:

    ERSTER TEIL: Artikel 2, Absatz 1
    (ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN)

    „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungs-Maßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf~ ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

    Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungs-Maßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

    Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin.

    Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, dass bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Das bedeutet, dass sich die deutschen Politikriminellen daran auszurichten und zu halten haben.

    Und ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass das GG keinen Geltungsbereich hat.

    News Top-Aktuell:

    Das brauchen Sie gar nicht zu glauben, denn das kann jede und jeder selbst exakt herausfinden. In keinem Artikel des Grundgesetzes ist ein territorialer Geltungsbereich zu finden, was bedeutet: das Grundgesetz besitzt keine territorialen Geltungsbereiche mehr. Glauben ist da völlig überflüssig, wie auch sonst im Leben.

    Nirgendwo finde ich einen eindeutigen Beleg, dass die Präambel und die Überschrift keinen rechtlichen Belang hat.

    News Top-Aktuell:

    Seltsam, denn wir finden sowas innerhalb von 10 Sekunden. Schon Wikipedia teilt mit: „Präambel (von lateinisch praeambulare „vorangehen“, „vorausschreiten“; über mittellateinisch praeambulum „Einleitung“) bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde, insbesondere einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrages.“

    An anderer Stelle ist zu finden: „Präambeln sind Einleitungen zu Gesetzen oder völkerrechtlichen Abmachungen, häufig auch in Verträgen, in der die Absicht des Gesetzgebers, der Ausgangspunkt der Vertragschließenden etc. dargelegt werden. Die Präambel hat grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, sie dient aber der Auslegung einer Verfassung, eines Gesetzes oder Vertrages.“
    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/praeambel.html

    Rechtslexikon zur Präambel: „(lat.), Vorspruch, einführende Sätze, insbes. zu völkerrechtlichen Verträgen, Verfassungen (z.B. P. zum Grundgesetz), auch zu besonders wichtigen Gesetzen. Die P. hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen, kann aber für die Auslegung der in dem Vertragswerk, Gesetz usw. enthaltenen Rechtssätze von erheblicher Bedeutung sein.“
    http://www.rechtslexikon.net/d/praeambel/praeambel.htm

    Seltsam, dass Sie angeblich nicht finden können, wofür wir keine 10 Sekunden benötigen.

    Und ob in einem in ganz Deutschland geltendes höchstes Gesetz überhaupt ein Geltungsbereich genannt werden muss.

    News Top-Aktuell:

    Erstens: Das Grundgesetz galt noch nie in ganz Deutschland (inklusive sogenannte „neue Bundesländer“).

    Zweitens: Es existieren keine Gründungsurkunden – weder für die „alten“, noch für die „neuen Bundesländer“.

    Drittens: Wenn kein Geltungsbereich genannt werden muss, warum waren dann Geltungsbereiche genannt, wenn das gar nicht nötig ist?

    Viertens: Es existieren sogar sogenannte „Urteile“ von sogenannten „höchsten deutschen Gerichten“, dass Gesetzeswerke einen territorialen Geltungsbereich nennen müssen, weil alles andere gegen die Rechtssicherheit und das Bestimmtheitsgebot verstoßen würde.

    Wo steht eigentlich, dass eine Verfassung vom Volk beschlossen werden muss?

    News Top-Aktuell:

    Von wem denn sonst? Von Küchenschaben und Gewürzgurken?

    Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“.

    Nach geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung von 1907, Art. 43) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“.

    Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die BRD“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck, der auch im sog. „Einigungsvertrag“ erhalten blieb: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

    Im Völkerrecht habe ich nichts gefunden.

    News Top-Aktuell:

    Ja. Scheinbar finden Sie ja so Einiges nicht, wofür wir zum Auffinden keine 10 Sekunden benötigen.

    Auch nicht, dass ein Staat überhaupt eine Verfassung haben muss. Dann wäre es auch egal, wenn das GG keine Verfassung ist.

    News Top-Aktuell:

    Das ist eben nicht egal, da ein Grundgesetz ein fremdbestimmtes Provisorium ist, hingegen eine Verfassung von der Bevölkerung in freier Selbstbestimmung beschlossen wird.

    Und Poltikerreden von Carlo Schmidt oder Wolfgang Schäuble haben ja keine Gesetzeskraft.

    News Top-Aktuell:

    Stimmt. Dennoch weisen solche Reden ab und an mal auf Tatsachen hin, was bei der Rede von Carlo Schmidt und Wolfgang Schäuble in der Tat und sehr eindeutig der Fall ist.

    Es mag ja einiges im Argen sein in diesem Land aber ich glaube, was ihr über das GG schreibt, stimmt nicht.

    News Top-Aktuell:

    Tja…
    Was Sie glauben ist allein Ihr Problem. Wir hingegen pflegen nicht zu glauben, sondern Tatsachen und Fakten zu recherchieren, welche wir zum Beispiel auch in diesem Artikel veröffentlicht haben:

    Das Grundgesetz ist keine Verfassung

    Sollte Ihnen das noch nicht genügen, dann können Sie es auch noch wesentlich ausführlicher haben:

    https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/10/21/wie-die-deutsche-bevoelkerung-getaeuscht-wird-teil-1/

    https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/10/22/wie-die-deutsche-bevoelkerung-getaeuscht-wird-teil-2/

    https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/10/23/wie-die-deutsche-bevoelkerung-getaeuscht-wird-teil-3/

    https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/10/26/wie-die-deutsche-bevoelkerung-getaeuscht-wird-teil-4/

    Viele Grüße
    Andreas

    News Top-Aktuell:

    Viele Grüße auch für Sie.

  5. Andreas sagt:

    *Kommentar ausgeblendet*

    News Top-Aktuell:

    Wir haben uns Ihnen gegenüber bereits mehrfach ausführlich geäußert. Was Sie „denken“, „empfinden“, „glauben“ „hoffen“ oder „befürchten“ interessiert uns herzlich gar nicht. Wir haben die Fakten ausführlich dargelegt und wir haben weder die Zeit, noch die Lust, diese nochmal und nochmal für Sie auseinander zu klamüsern. Das geht nämlich gar nicht, da wir uns bereits x-fach klar und deutlich, sowie für jede und jeden verständlich ausgedrückt haben.

    Wenn Sie die Fakten nicht zu akzeptieren im Stande sind, dann ist das allein Ihr Problem. Wir haben weder die Zeit noch die Lust, Ihnen wieder und wieder Einzelunterricht zu geben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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